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Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Fakultät III - Sprach- und Kulturwissenschaften
Institut für Germanistik
Ammerländer Heerstr. 114-118
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Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Institut für Germanistik
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  Interaktiver Lageplan

Lehrveranstaltungen Germanistik: Wichtige Infos rund um das Anmeldeverfahren

Welche Veranstaltungen darf/muss ich belegen?

Wir bitten dringend zu beachten: Das Institut für Germanistik stellt jeder und jedem Studierenden einen Platz in Lehrveranstaltungen gemäß der in der jeweiligen fachspezifischen Anlage (FSA) Germanistik/Deutsch zu belegenden Module zur  Verfügung. Die Germanistik kann aber keine Plätze in Wunschveranstaltungen sicherstellen. Wenn Sie keinen Platz in der von Ihnen favorisierten Veranstaltung bzw. in dem von Ihnen favorisierten Modul erhalten haben, weichen Sie bitte auf ein andere Veranstaltung bzw. auf ein anderes Modul aus, das Sie gemäß der für Sie gültigen FSA belegen dürfen. 

Wie melde ich mich zu den Lehrveranstaltungen der Germanistik an?

Die Vergabe der Plätze in den Lehrveranstaltungen der Germanistik erfolgt in Absprache mit dem Institutsdirektor und der Fachschaft Germanistik in fast allen Modulen in einem Verfahren, bei dem es nicht mehr erforderlich ist, punktgenau zu Anmeldebeginn am Rechner zu sitzen.

Seminare, Tutorien, Übungen und Kolloquien sind gemäß den vom Präsidium vorgegebenen quantitativen Lehrstandards der Universität teilnehmerbeschränkt.

Ausführliche Informationen zum Anmeldeverfahren haben wir für Sie hier bereitgestellt. 

Bitte lesen Sie die Infos auf der verlinkten Seite und alle Informationen auf dieser Seite sehr genau durch. Hier finden Sie auch eine Tabelle mit den genauen Anmeldezeiten für jedes Modul.

Härtefälle

allgemeine Informationen zur Härtefallregelung

Wenn Sie eine Härtefall geltend machen wollen, verfahren sie bitte bezüglich der Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen der Germanistik wie folgt:

  • Bitte schicken Sie in der Zeit vom 01.07. bis spätestens 31.08. (für das darauffolgende Wintersemester)  oder vom xx.xx. bis xx.xx. (für das darauffolgende Sommersemester), also noch vor Beginn der Anmeldungen zu den Veranstaltungen, eine Mail an mit dem Betreff „Härtefallantrag”, in der
    • Sie formlos beantragen, dass für Sie eine Härtefallregelung zur Anwendung kommt;
    • Sie Ihren Stud.IP-Nutzernamen angeben. Achtung: das ist nicht Ihre Mail-Adresse. Vielmehr finden Sie den Nutzernamen, wenn Sie sich in Stud.IP einloggen, auf "Profil" und dort auf "Persönliche Angaben" klicken. Er hat die Form etwa wie "EMustermann" oder "EMustermann1". Der Nutzername ist erforderlich, damit wir Sie in Stud.IP eindeutig identifizieren können.
    • Hängen Sie dieser Mail unbedingt Nachweise (Geburtsurkunde, Schwerbehindertenausweis, …) über den bestehenden Härtefall an. 
  • Achtung: Unvollständige und verspätet eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden!

Melden Sie sich ansonsten ganz regulär zu den Lehrveranstaltungen der Germanistik an (s. dazu Hinweise hier). Sie werden in eine nach außen nicht sichtbare Liste in Stud.IP aufgenommen und diese dem Anmeldeverfahren so zugeschaltet,, dass Ihre Belegungswünsche (s. Beschreibung Anmeldeverfahren) mit allerhöchster Priorität berücksichtigt werden.
  

Für jedes Semester ist erneut ein Antrag zu stellen!

Hinweise:

Ein langer Anfahrtsweg zur Uni oder eine berufliche Tätigkeit kann nicht als Härtefall gewertet werden!

Ein genereller Anspruch auf Berücksichtigung des Härtefallantrages besteht nicht, sondern ist u.a. abhängig von den vorhandenen Kapazitäten in den Lehrveranstaltungen. 

Die Antragstellung gilt für Veranstaltungen der Germanistik, die in den vom Fach angebotenen Studiengängen stattfinden. Für andere Fächer erkundigen Sie sich bitte im jeweiligen Fach/in der jeweiligen Fakultät nach den dortigen Regelungen. (Alle relevanten Informationen für die bildungswissenschaftlichen Module im PB finden Sie unter https://uol.de/fk1/studium/bildungswissenschaftliches-curriculum/organisation-der-module.

Sofern Sie sich für das WiSe 25/26 für einen Masterstudiengang beworben haben, beachten Sie bitte die HInweise unter https://uol.de/germanistik/lehrveranstaltungen-germanistik-anmeldeverfahren/hinweise-wechsel-in-master. Diese gelten unabhängig von Härtefallanträgen für alle Studierenden, die sich zum WiSe 25/26 für einen Masterstudiengang in Germanistik bewerben. . 

Betreuung eines Kindes

Wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder bis zum 14. Lebensjahr im eigenen Haushalt betreuen, können Sie einen Härtefall geltend machen. Bitte verfahren sie bitte bezüglich der Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen der Germanistik wie unter „allgemeine Hinweise zur Härtefallregelung”. 

Pflege

Wenn Sie Eltern, Ehegatten, Geschwister, Großeltern oder Kinder pflegen, können Sie einen Härtefall geltend machen. Bitte verfahren sie bitte bezüglich der Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen der Germanistik wie unter „allgemeine Hinweise zur Härtefallregelung”. 

Krankheit

Wenn Sie unter einer längerfristigen Erkrankung leiden, können Sie einen Härtefall geltend machen. Bitte verfahren sie bitte bezüglich der Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen der Germanistik wie unter „allgemeine Hinweise zur Härtefallregelung”. 

Schwerbehinderung

Wenn Sie schwerbehindert sind, können Sie einen Härtefall geltend machen. Bitte verfahren sie bitte bezüglich der Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen der Germanistik wie unter „allgemeine Hinweise zur Härtefallregelung”. 

verspätete Zulassung zum Studium

Sie wurden verspätet zum Studium der Germanistik zugelassen? Zunächst einmal gratulieren wir Ihnen zum Erhalt eines Studienplatzes in der Germanistik!

Da Ihre Zulassung verspätet erfolgte, bitten wir Sie, sich möglichst umgehend per Mail ( germanistik@uol.de ) mit dem Institut für Germanistik in Verbindung zu setzen, auch wenn Sie noch kein Stud.IP-Login bekommen haben.
Geben Sie möglichst Ihre Telefonnummer in Ihrer Mail mit an und teilen Sie bitte auch mit, ob Sie schon Zugriff auf Stud.IP haben. Wir werden uns entweder telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen oder, sofern schon ein Zugriff auf Stud.IP vorliegt, per Mail einen Sprechstundentermin mit Ihnen vereinbaren.

Bitte senden Sie Ihren Stundenplan mit.

Sollten Sie in ein höheres Fachsemester zugelassen worden sein, senden Sie bitte auch eine Übersicht über möglicherweise bereits angerechnete Module mit, die Sie an anderen Universitäten absolviert haben. Die Angabe der Modulnummern per Übersicht gemäß der Oldenburger Prüfungsordnungen nach der Anrechnung ist ausreichend.

Sollte die Anrechnungsfrage noch nicht geklärt sein: Ansprechpartnerin im Institut für Germanistik hierfür ist 
Herr Prof. Dr. Jörg Peters.

(Die o.g. Informationen gelten für die Germanistik. Für die bildungswissenschaftlichen Module - Professionalisierungsbereich PB -  finden Sie alle Informationen  unter  https://uol.de/fk1/studium/bildungswissenschaftliches-curriculum/organisation-der-module.)

letztes Studiensemester

Letztes Studiensemester bedeutet:

Sie befinden sich
- im Bachelor mindestens im 6. Studiensemester bzw.
- im Master mindestens im 4. Studiensemester
und schließen Ihr Studium bis zum Ende des Semesters mit 180 KP (Bachelor einschl. Bachelorarbeit) bzw. 120 KP (Master einschließlich Masterarbeit) ab.

  • Es ist keine Antragstellung erforderlich!
    Das Anmeldeverfahren ist so geschaltet, dass höhere Semester automatisch bevorzugt berücksichtigt werden.

Melden Sie sich daher bitte ganz regulär zu den Lehrveranstaltungen der Germanistik an (s. dazu Hinweise hier). Sollten Sie unter Ausschöpfung aller Belegungsmöglichkeiten, die die für Sie gültige Prüfungsordnung zulässt, dennoch keinen Platz bekommen haben, so senden Sie bitte eine E-Mail ( ) in der Clearing-Phase Ende März eine Mail. Mailen Sie bitte Ihren Stud.IP-Stundenplan sowie eine Übersicht über alle bisher in Germanistik absolvierten Module mit (Modulnummer ist ausreichend) 

Die Termine für die Clearing-Phase finden Sie links auf dieser Seite  (linke Spalte = Ansicht am PC; auf dem Tablet bzw. Smartphone erscheint die Seite einspaltig, bitte entsprechend scrollen).

Kooperationsstudierende

Wenn Sie Kooperationsstudent*in sind, also an den Universitäten Oldenburg und Bremen studieren, können Sie eine Härtefall geltend machen. Bitte verfahren sie bitte bezüglich der Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen der Germanistik wie unter „allgemeine Hinweise zur Härtefallregelung”. 

 

Ich kann an der 1. Sitzung nicht teilnehmen - was ist zu beachten?

Sie haben einen Platz in einer Veranstaltung bzw. in einem Modul erhalten und können an der ersten Sitzung nicht teilnehmen? Dann beachten Sie bitte folgendes:

In der ersten Veranstaltungswoche des Semesters überprüfen die Lehrenden teilnehmerbeschränkter Veranstaltungen, wer in der Veranstaltung fehlt, ohne sich wenigstens per Mail bei dem Dozenten/der Dozentin gemeldet und Interesse signalisiert zu haben. Diese Personen werden aus der Veranstaltung ausgetragen.

Für Aufbaumodule gilt: Studierende, die in mindestens einem der beiden verpflichtenden Bestandteile eines Aufbaumoduls in der ersten Sitzung ohne diese Interessenssignalisierung fehlen, werden aus dem Modul ausgetragen. Dies gilt gemäß Institutsratsbeschluss vom 06.11.2019 ab dem SoSe 20 auch für Studierende, die auf der Warteliste einer Veranstaltung stehen. (letzter Institutsratsbeschluss zu diesem Verfahren: 25.06.2025).

Darüber hinaus gelten die Regeln zur Aktiven Teilnahme gemäß  Punkt 2 (1) „Aktive Teilnahme (gemäß § 9 Abs. 5 BPO neu)” der Anlage 9,  fachspezifische Anlage Germanistik der BPO.

Ich möchte nicht mehr an einer Veranstaltung teilnehmen - muss ich etwas tun?
Ja, ...

Wenn Sie in einer Veranstaltung eingetragen sind, aber an einer weiteren Teilnahme nicht mehr interessiert sind, tragen Sie sich bitte umgehend aus, damit Ihre Kommiliton*innen von der Warteliste nachrücken können.

Bitte im Falle von Aufbaumodulen das Austragen aus der zugehörigen Übung bzw. dem zweiten zugehörigen Seminar nicht vergessen. Die Austragung aus der zugehörigen Übung/dem zugehörigen Seminar geschieht nicht automatisch!

Danke!

Ich möchte meinen Platz mit einer Kommilitonin / einem Kommilitonen tauschen.
Geht das? - Nein...

Ein Tausch eines Platzes ist nicht möglich! Bei knapp 2.000 Germanistik-Studierenden können wir dies nicht umsetzen. Bitte sehen Sie daher von diesbezüglichen Anfragen ab!

Gibt es Wartelisten?

Für jede teilnehmerbeschränkte Veranstaltung werden Wartelisten eingerichtet, die auf in der Regel 10 Personen beschränkt sind. Längere Wartelisten machen erfahrungsgemäß keinen Sinn; es werden nur Hoffnungen geweckt, die sich nicht erfüllen lassen.

Wenn Sie im Losverfahren keinen Platz bekommen haben, können Sie sich bis zum 19.04.2026 noch in Veranstaltungen eintragen, die im Losverfahren nicht voll geworden sind. (Details zum Anmeldeverfahren hier). 

Ich stehe auf einer Warteliste - wie geht es weiter?

Studierende, die auf einer Warteliste stehen, dürfen zur ersten Sitzung der Veranstaltung kommen, sofern Sie auf Wartelistenplatz 1 bis 20 stehen, müssen sich aber im Klaren darüber sein, dass sich erst nach der ersten Sitzung entscheidet, ob sie dauerhaft teilnehmen dürfen. Es wird daher dringend empfohlen, sich rechtzeitig nach einer Alternativveranstaltung/einem Alternativmodul umzuschauen.

In der ersten Veranstaltungswoche des Semesters überprüfen die Lehrenden teilnehmerbeschränkter Veranstaltungen, wer in der Veranstaltung fehlt, ohne sich wenigstens per Mail bei dem Dozenten/der Dozentin gemeldet und Interesse signalisiert zu haben. Diese Personen werden nach der erstenSitzung aus der Veranstaltung bzw. aus der Warteliste ausgetragen. Die Regelung zur Interessenssignalisierung gilt also auch für Studierende von der Warteliste (Institutsratsbeschluss v. 6.11.2019). 

Für Aufbaumodule gilt: Studierende, die in mindestens einem der beiden verpflichtenden Bestandteile eines Aufbaumoduls in der ersten Sitzung ohne diese Interessenssignalisierung fehlen, werden aus dem Modul ausgetragen.

Auf die freigewordenen Plätze rücken nach der ersten Sitzung Studierende von der Warteliste, die 1x per Mail Interesse an der Veranstaltung bei dem Dozenten/der Dozentin signalisiert haben, in der Reihenfolge ihrer Platzierung auf der Warteliste nach, sofern keine Härtefälle mehr zu berücksichtigen sind (s. dazu links oben). Anschließend, also nach der ersten Sitzung der jeweiligen Veranstaltung und spätestens kurz vor der zweiten Sitzung wird die zugehörige Warteliste gelöscht! Studierende, die auf der Warteliste standen, werden per E-Mail über die Austragung aus der Warteliste informiert. Ab der zweiten Sitzung dürfen nur noch die Studierenden an der Veranstaltung teilnehmen, die sich auf der regulären Teilnehmerliste befinden.  

Studierende, die in einer Veranstaltung eingetragen sind, aber an einer weiteren Teilnahme nicht mehr interessiert sind, werden der Fairness halber gebeten, sich umgehend auszutragen, damit Studierende von der Warteliste nachrücken können. (Im Falle von Aufbaumodulen bitte das Austragen aus der zugehörigen Übung bzw. dem zweiten zugehörigen Seminar nicht vergessen!). 

Studierende, die in der ersten Veranstaltungswoche weder auf der Teilnehmerliste noch auf der Warteliste einer Veranstaltung stehen, weil es dort keine freien Plätze mehr gibt, dürfen nicht an der gewünschten Veranstaltung teilnehmen.

Bei Nichtteilnahme an Veranstaltung bitte wieder austragen!

Liebe Studierende,

leider kommt es immer wieder vor, dass sich Studierende entscheiden, nicht mehr an einer Veranstaltung teilzunehmen, sich aber in Stud.IP nicht aus dieser Veranstaltung austragen. Denken Sie bitte an Ihre Kommilitoninnen und Kommilitonen, die auf der Warteliste stehen und gern interessehalber an dieser Veranstaltung teilnehmen möchten und tragen sich sofort, nachdem Sie die Entscheidung getroffen haben, nicht mehr teilzunehmen, wieder aus der Veranstaltung bzw. im Falle von fest aneinander gekoppelten Veranstaltungen aus beiden (!) Veranstaltungen aus.

Vielen Dank!

Die Institutsleitung

Weitere Hinweise:

Ich suche die Informationen zu Härtefallanträgen, Anmeldeverfahren etc. zu den Bildungswissenschaften...

(Stand: 24.06.2026)  Kurz-URL:Shortlink: https://uol.de/p45895
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