Erklärungspflicht Hausarbeit

Erklärungspflicht Hausarbeit

Jeder Hausarbeit/Ausarbeitung muss eine formlose Erklärung der/des Studierenden beigelegt werden, dass sie/er die Arbeit eigenständig und nur mit den angegebenen Quellen verfasst hat. Diese Erklärung muss von der/dem Studierenden unterschrieben werden. Ohne diese Erklärung werden Hausarbeiten/Ausarbeitungen nicht angenommen!

Text:
Ich versichere, dass ich die vorliegende Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und die allgemeinen Prinzipien wissenschaftlicher Arbeit und Veröffentlichungen, wie sie in den Leitlinien guter wissenschaftlicher Praxis der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg festgelegt sind, befolgt habe."

Bei Gruppenarbeiten sind zusätzlich die als Prüfungsleistung zu bewertenden Beiträge der Autoren/innen voneinander abzugrenzen, z.B. durch Angabe von Kapiteln oder Seitenzahlen.

Darüber hinaus gilt in der Germanistik (s. jeweilige fachspezifische Anlage der Prüfungsordnung):
Sofern die in Papierform einzureichenden Prüfungsleistungen auf elektronischen Dokumenten oder Dateien basieren, ist neben der Druckfassung auch eine inhaltsidentische elektronische Fassung in einem gängigen Dateiformat einzureichen. Als Prüfungsleistung gilt jedoch nur die eingereichte Papierfassung.

Germanistik-Webmaster (Stand: 20.06.2024)  | 
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