Nutzungsbedingungen
Nutzungsbedingungen
Allgemeine Nutzungsbedingungen für Angebote des Hochschulsports
Wer darf teilnehmen?
Hochschulsport ist zunächst eine Dienstleistung für die Student_innen und Bediensteten der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Hochschulangehörige sind alle Studierenden und Mitarbeiter_innen der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg und der kooperierenden Hochschulen. Zurzeit sind dies die Jade-Hochschule (Standorte Oldenburg und Elsfleth), die Rijksuniversiteit Groningen sowie die Universität Bremen. Auch die in der Außenstelle Oldenburg tätigen Mitarbeiter*innen des Institutes für Rechtsmedizin der MH Hannover können zu den gleichen Bedingungen wie Angehörige der Universität am Hochschulsport teilnehmen.
Neben den Studierenden kooperierender Hochschulen können aber auch Nichthochschulangehörige an unseren Angeboten teilnehmen, vorausgesetzt, sie sind volljährig und buchen einen Kurs oder kaufen eine HSP-Card oder Tageskarte.
Unser Schwerpunkt liegt im Freizeitsport, bei dem der Spaß am Sporttreiben, eine ungezwungene Atmosphäre und viele neue Angebote im Mittelpunkt stehen. Das Sportangebot soll alle motivieren, sportlich aktiv zu werden. Insbesondere jene, die von sich selbst bisher dachten, unsportlich zu sein.
Unsere Angebote unterscheiden wir in offene und anmeldepflichtige Angebote. Offene Angebote sind für Studierende und Mitarbeiter*innen der Universität Oldenburg und der kooperierenden Hochschulen ohne Anmeldung nutzbar und in der Regel kostenlos. Externe Gäste benötigen zur Teilnahme eine HSP-Card oder Tageskarte (s.o.).
Bitte beachtet, dass bei einzelnen entgeltfreien Angeboten eine Anmeldung notwendig sein kann. Für nichthochschulangehörige Gäste ist die Anmeldung und Teilnahme hier nur nach Erwerb einer Tageskarte oder HSP-Card möglich.
Eine Übersicht über alle Angebote, die Hochschulangehörige kostenlos und Gäste nach Anmeldung nutzen können, findet ihr im Zeitplan für den jeweils aktuellen Zeitraum. Der Zeitplan ist als Download auf unseren Internetseiten oder in gedruckter Form in der Geschäftsstelle erhältlich.
Zu anmeldepflichtigen Angeboten müsst ihr euch vor Beginn anmelden. Diese Angebote sind gebührenpflichtig. Auf den Internetseiten und unseren Aushängen sind die für den aktuellen Zeitraum gültigen Termine und Preise angegeben.
Ausweise - Nutzer_innenkarten
Studierende und Mitarbeiter*innen weisen sich mit ihrer Campus Card bzw, einem entsprechenden Ausweis aus. Externe Gäste benötigen eine HSP-Card oder Tageskarte bzw. die Anmeldebestätigung zu ihrem Kurs.
Zur Teilnahme an anmeldepflichtigen Angeboten erhältst du nach der Anmeldung eine schriftliche Anmeldebestätigung. Diese bitte immer zum Kurs mitbringen!
Anmeldeverfahren
Zu allen anmeldepflichtigen Angeboten könnt ihr euch ab dem jeweiligen Anmeldedatum auf unseren Internetseiten (uol.de/hochschulsport) oder in der Geschäftsstelle des Hochschulsports anmelden. Bitte nutzt die Möglichkeit euch über das Internet anzumelden! Ihr erhöht eure Chancen auf einen Platz im gewünschten Kurs und erspart euch das Schlangestehen vor unserem Büro.
Die Bezahlung der Entgelte erfolgt per Bankeinzug.
Dem Hochschulsport vom Geldinstitut des Nutzers / der Nutzerin in Rechnung gestellte Gebühren für evtl. Rücklastschriften werden an den Nutzer / die Nutzerin weitergegeben und beim nächsten Bankeinzug mit dem ursprünglichen Entgelt eingezogen.
Telefonische Anmeldungen oder Anmeldungen per eMail können nicht angenommen werden.
Auch bei Anmeldungen nach dem ersten Kurstermin muss der volle Kursbeitrag gezahlt werden.
Die schriftliche Anmeldebestätigung ist zur Teilnahme an anmeldepflichtigen Angeboten mitzubringen.
Prävention sexualisierter Gewalt
In der Richtlinie gegen sexualisierte Diskriminierung und sexuelle Gewalt der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg heißt es:
„Die Universität übernimmt innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches die Verantwortung dafür, dass das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung respektiert und die Persönlichkeitsrechte im Sinne des Grundgesetzes gewahrt werden.“
Der Hochschulsport möchte Alle motivieren und Allen die Gelegenheit geben, sportlich aktiv zu sein. Wir stellen uns deswegen gegen jede Form von Diskriminierung und Gewalt und sehen gegenseitige Wertschätzung und ein respektvolles Miteinander als notwendige Voraussetzungen dafür, dass Alle mit Freude an der Bewegung sportlich aktiv sein können.
Datenschutzinformation
Im Rahmen der Anmeldung zu anmeldepflichtigen Hochschulsportangeboten werden von euch personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet.
Wenn ihr mit der Bereitstellung dieser Daten nicht einverstanden sind, ist eine Teilnahme an diesen Angeboten des Hochschulsports nicht möglich.
Ausführende Organisationseinheit für die hier beschriebene Datenverarbeitung ist:
Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Name: Zentrale Einrichtung Hochschulsport
Leiter/in: Hillebrecht, Martin
Ansprechpartner/in: Geschäftsstelle des Hochschulsports, hochschulsport@uol.de
Den Datenschutzbeauftragten der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg erreicht ihr unter:
Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Ammerländer Heerstraße 114 – 118 26129 Oldenburg | Telefon: +49 (0)441 798-4196 E-Mail: dsuni@uol.de Internet: www.uol.de/datenschutz
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Preisstruktur
In unseren Kursausschreibungen stehen die Preise für Studierende vorne, die für Mitarbeiter_innen in der Mitte und die für Nichthochschulangehörige dahinter, z.B. 25,00/28,00/31,50 €.
Rücktritts- und Stornoregelung
Es ist grundsätzlich nicht möglich, Anmeldungen zu stornieren. Eine Rückzahlung von Kursgebühren ist ebenfalls grundsätzlich nicht möglich. In einzelnen Angeboten sind besondere Stornoregeln ausgewiesen. Diese Regeln gelten nur im jeweiligen Angebot.
Ausnahmen:
Studierende können von einer Buchung zurücktreten, wenn nach der Anmeldung zu einem Angebot eine Lehrveranstaltung von einem Dozierenden (schriftlich bescheinigt) auf die Zeit des Angebots verlegt wurde. In diesem Fall können Entgelte anteilig für nicht genutzte Termine auf Antrag erstattet werden. Hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,- € erhoben. Der Antrag muss der ZE Hochschulsport spätestens 14 Tage nach Verlegung der Lehrveranstaltung (Datum der Bescheinigung des Dozierenden) vorliegen.
Muss die Teilnahme an einem Angebot aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung der/des Teilnehmenden abgebrochen werden, können die dafür entrichteten Entgelte anteilig erstattet werden. Hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,- € erhoben. Die Erstattung erfolgt auf Antrag der/des Teilnehmenden und gegen Vorlage eines ärztlichen Attests für den Zeitraum der Erkrankung oder Verletzung. Das Attest muss der ZE Hochschulsport spätestens 14 Tage nach der Erkrankung oder Verletzung vorliegen.
Den Antrag als pdf und Hinweise zum Ausfüllen findet ihr hier: RÜCKZAHLUNGSFORMULAR
Im Fitness- und Gesundheitszentrum „studiO“ sind Rückzahlungen grundsätzlich nicht möglich.
Kursausfall bzw. -absage
Erreicht ein Angebot nicht die für eine inhaltlich oder wirtschaftlich vertretbare Durchführung notwendige Mindestteilnehmer*innenzahl, kann das Angebot von der ZE Hochschulsport abgesagt werden. In diesem Fall werden entrichtete Entgelte anteilig für die nicht stattfindenden Termine auf Antrag erstattet. In diesem Fall wird keine Bearbeitungsgebühr erhoben.
Werden mehr als 10% der Termine eines Angebots von der ZE Hochschulsport abgesagt (z.B. wegen Erkrankung der Übungsleitung oder technischer Gründe), können die dafür entrichteten Entgelte anteilig erstattet werden. Hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,- € erhoben. Die Erstattung erfolgt nach Ende des Angebots auf Antrag der/des Teilnehmenden.
Der Antrag muss der ZE Hochschulsport spätestens vier Wochen nach Angebotsende vorliegen. Nach Ablauf dieser Frist ist keine Erstattung möglich.
Können mehr als 10% der Termine eines Angebots aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung der/des Teilnehmenden nicht wahrgenommen werden, können die dafür entrichteten Entgelte anteilig erstattet werden. Hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,- € erhoben. Die Erstattung erfolgt nach Ende des Angebots auf Antrag der/des Teilnehmenden und gegen Vorlage eines ärztlichen Attests für den Zeitraum der Erkrankung oder Verletzung.
Der Antrag muss der ZE Hochschulsport spätestens vier Wochen nach Angebotsende vorliegen. Nach Ablauf dieser Frist ist keine Erstattung möglich.
Den Antrag als pdf und Hinweise zum Ausfüllen findet ihr hier: RÜCKZAHLUNGSFORMULAR
Im Fitness- und Gesundheitszentrum „studiO“ sind Rückzahlungen grundsätzlich nicht möglich.
Wer ist versichert?
Angehörige der Universität Oldenburg und der kooperierenden Hochschulen sind bei der Teilnahme am Hochschulsport in den meisten Fällen über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Wo diese nicht greift (s.u.), tritt in der Regel die eigene Unfall- oder Krankenversicherung ein.
Die Landesunfallkasse als Leistungsträger für die gesetzliche Unfallversicherung an Hochschulen definiert die Voraussetzungen für eine Versicherung im Rahmen der Angebote des Hochschulsports wie folgt:
„Die fakultative Teilnahme Studierender am allgemeinen Hochschulsport ist als versichert anzusehen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
– Das Sportangebot an den Hochschulen muss den Charakter offizieller Hochschulveranstaltungen besitzen.
– Der allgemeine Hochschulsport muss von der Hochschule selbst (z.B. Hochschulinstitut für Leibesübungen) oder einer hochschulbezogenen Institution (z.B. ASTA) durchgeführt werden.
– Die Sportausübung muss innerhalb des organisierten Übungsbetriebs, d. h. während der festgesetzten Zeiten und unter der Leitung eines bestellten Übungsleiters, stattfinden.
Die freie sportliche Betätigung außerhalb des organisierten Übungsbetriebs auf den Hochschulsportanlagen (z.B. freie Spielgruppen, freies Tennisspielen, individuelles Training in Fitnessstudios) ist ebenso unversichert wie das Betreiben von Leistungssport in Universitäts- und anderen Sportvereinen. Weiterhin unversichert ist die reine Vermittlung von Studierenden an Vereine oder Veranstalter mit speziellen Sportangeboten wie z.B. Reiten, Windsurfen, Surfen, Skifahren, Wasserski oder Tauchen.
Handelt es sich bei den im Sportprogramm der Sportzentren angebotenen Veranstaltungen um solche, die überwiegend der privaten Freizeitgestaltung (z.B. Auslandsreisen) dienen, kann der gesetzliche Unfallversicherungsschutz entfallen. Ebenso besteht im Regelfall bei Wettkämpfen im Bereich des Spitzen- und Leistungssports kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.
Beschäftigte der Hochschulen sind bei der Teilnahme am Hochschulsport nur dann versichert, wenn gleichzeitig die besonderen Anforderungen des Betriebssports vorliegen (Ausgleichscharakter des Sports, Regelmäßigkeit, Betriebsbezogenheit der Organisation und des Teilnehmerkreises, kein Wettkampfsport). Gäste (Hochschulfremde) der Sportzentren sind grundsätzlich nicht versichert.“
Nichthochschulangehörige sind über die eigene Unfall- oder Krankenversicherung versichert.
Unfallmeldungen
Nach einem Unfall müssen alle Hochschulangehörigen zu ihrer eigenen Absicherung unbedingt eine sogenannte „Unfallmeldung“ einreichen! Die Formulare dazu gibt es bei den Sportwarten im Uhlhornsweg, in unserer Geschäftsstelle und HIER. In der Geschäftsstelle unterstützen wir euch auch beim Ausfüllen der Meldung. Die Meldung sollte möglichst sofort nach dem Unfall erfolgen. Da externe Gäste nicht über die Landesunfallkasse versichert sind, entfällt hier auch die Unfallmeldung.
Versicherungsumfang
Der Versicherungsschutz bezieht sich nur auf Körperschäden, nicht auf Sachschäden (z.B. Brillen oder ähnliches).
Zentrale Einrichtung Hochschulsport (ZEH)
Uhlhornsweg 49, 26129 Oldenburg
Geschäftsstelle: Tel: 0441 / 798-2085; Fax: 0441 / 798-3189
Mo. - Fr. 12.00 - 13.00 und 16.00 - 20.30 Uhr
eMail: hochschulsport@uol.de
Internet: uol.de/hochschulsport
Unsere Geschäftsstelle findet Ihr im Foyer des Unibads im Sportzentrum am Uhlhornsweg.
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“studiO” (Fitness- und Gesundheitszentrum): Tel: 0441 / 798-4484; Fax: 0441 / 798-4485
Mo. - Fr. 7.30 - 22.00 und 16.00 - 20.30 Uhr
Sa. - So. 11.00 – 19.00 Uhr
eMail: hochschulsport@uol.de
Internet: uol.de/hochschulsport