Rückzahlungsformular
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Rücktritts- und Stornoregelung
Es ist grundsätzlich nicht möglich, Anmeldungen zu stornieren. Eine Rückzahlung von Kursgebühren ist ebenfalls grundsätzlich nicht möglich. In einzelnen Angeboten sind besondere Stornoregeln ausgewiesen. Diese Regeln gelten nur im jeweiligen Angebot.
Ausnahmen:
Studierende können von einer Buchung zurücktreten, wenn nach der Anmeldung zu einem Angebot eine Lehrveranstaltung von einem Dozierenden (schriftlich bescheinigt) auf die Zeit des Angebots verlegt wurde. In diesem Fall können Entgelte anteilig für nicht genutzte Termine auf Antrag erstattet werden. Hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,- € erhoben. Der Antrag muss der ZE Hochschulsport spätestens 14 Tage nach Verlegung der Lehrveranstaltung (Datum der Bescheinigung des Dozierenden) vorliegen.
Muss die Teilnahme an einem Angebot aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung der/des Teilnehmenden abgebrochen werden, können die dafür entrichteten Entgelte anteilig erstattet werden. Hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,- € erhoben. Die Erstattung erfolgt auf Antrag der/des Teilnehmenden und gegen Vorlage eines ärztlichen Attests für den Zeitraum der Erkrankung oder Verletzung. Das Attest muss der ZE Hochschulsport spätestens 14 Tage nach der Erkrankung oder Verletzung vorliegen.
Kursausfall bzw. -absage:
Erreicht ein Angebot nicht die für eine inhaltlich oder wirtschaftlich vertretbare Durchführung notwendige Mindestteilnehmer*innenzahl, kann das Angebot von der ZE Hochschulsport abgesagt werden. In diesem Fall werden entrichtete Entgelte anteilig für die nicht stattfindenden Termine auf Antrag erstattet. In diesem Fall wird keine Bearbeitungsgebühr erhoben.
Werden mehr als 10% der Termine eines Angebots von der ZE Hochschulsport abgesagt (z.B. wegen Erkrankung der Übungsleitung oder technischer Gründe), können die dafür entrichteten Entgelte anteilig erstattet werden. Hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,- € erhoben. Die Erstattung erfolgt nach Ende des Angebots auf Antrag der/des Teilnehmenden.
Der Antrag muss der ZE Hochschulsport spätestens vier Wochen nach Angebotsende vorliegen. Nach Ablauf dieser Frist ist keine Erstattung möglich.
Können mehr als 10% der Termine eines Angebots aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung der/des Teilnehmenden nicht wahrgenommen werden, können die dafür entrichteten Entgelte anteilig erstattet werden. Hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,- € erhoben. Die Erstattung erfolgt nach Ende des Angebots auf Antrag der/des Teilnehmenden und gegen Vorlage eines ärztlichen Attests für den Zeitraum der Erkrankung oder Verletzung.
Der Antrag muss der ZE Hochschulsport spätestens vier Wochen nach Angebotsende vorliegen. Nach Ablauf dieser Frist ist keine Erstattung möglich.
Im Fitness- und Gesundheitszentrum „studiO“ sind Rückzahlungen grundsätzlich nicht möglich.
Die Rückzahlung erfolgt in einem Vorgang für alle Termine eines Programmzeitraums (z.B. Sommersemester oder Semesterferienprogramm Frühjahr). Die Erstattung kann in einem Zeitraum von 4 Wochen nach dem letzten Tag des betreffenden Programmzeitraums mit dem Rückzahlungsformular beantragt werden. Nach Ablauf dieser Frist ist keine Erstattung möglich. Das Formular könnt ihr als pdf mit einem Klick auf das Bild rechts öffnen.
Zur Ansicht und Bearbeitung des Formulars ist das Programm "Acrobat Reader" von Adobe oder ein vergleichbares Programm notwendig.
Bitte mit der Maus auf das jeweilige Formularfeld gehen, um weiter Informationen zu den dort erforderlichen Angaben zu bekommen!