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DiZ-Schulservice
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Kursinfo
Tatausgleichgespräche in der Schule führenTermin / Termine:
Do, 23.03.2023, 09:00 Uhr bis 16:30 UhrZielsetzung:
***
Beschreibung:
Der Tatausgleich ist ein schulisches Verfahren, um Konflikte konstruktiv zu bearbeiten, die einseitig verursacht und mit einseitig (Grenz-)verletzendem Verhalten einhergehen.
Die Betroffenen erhalten mit dem Verfahren die Gelegenheit, ihren Konflikt eigenverantwortlich und unter der Anleitung einer/s moderierenden Pädagog*in aufzuarbeiten.
Ziel dabei ist es,
den Kontakt zwischen Täter*in und geschädigter Person wiederherzustellen
den/die Täter*in zu sensibilisieren für die Folgen seiner/ihrer Tat
einen Ausgleich im Sinne einer Wiedergutmachung herbeizuführen.
So entsteht die Möglichkeit, eine normverdeutlichende Grenzsetzung als Schule, den Schutz und die Wiederherstellung für das Opfer sowie die Entwicklung von Empathie auf der Täterseite miteinander zu verbinden. Der Tatausgleich wurde vom Täter-Opfer-Ausgleich aus dem Jugendstrafrecht abgeleitet und an schulische Verhältnisse angepasst. Während er in Niedersachsen noch wenig verbreitet ist, stellt der Tatausgleich in Schleswig-Holstein schon seit Jahren neben der Mediation ein wichtiges ergänzendes Instrument der Konfliktbearbeitung sowohl an Primar- als auch weiterfühhrenden Schulen dar.
Der Workshop vermittelt in Theorie und praktischer Anwendung die drei zentralen Bestandteile des Tatausgleichsgesprächs (Geschädigtengespräch, Gespräch mit Täter*in, Tatausgleichsgespräch) und thematisiert die Umsetzung im schulorganisatorischen Rahmen.
Die Fortbildung findet am 23.03.2023 und 24.03.2023, jeweils von 09:00 - 16:30 Uhr statt.
Diese Veranstaltung wird als bildungspolitischer Schwerpunkt vom Niedersächsischen Kultusministerium finanziell gefördert und ist kostenfrei.
Dies gilt nicht für Schulen in freier Trägerschaft! Diese müssen bei einer Teilnahme anteilige Kosten in Höhe von 150,00 Euro zahlen.
Adressaten:
Schulmediator*innen, Schulsozialpädagog*innen und Beratungslehrer*innen
Ort:
Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Campus Haarentor, A01, Raum 0-010a, Uhlhornsweg 49-55, 26129 Oldenburg (Oldenburg)
Leiter*in / Referent*in:
Frank Beckmann
Schulform:
beliebig
Kosten:
0
Kursnummer:
KOL.2312.N01
Termin / Termine:
Do, 23.03.2023, 09:00 Uhr bis 16:30 UhrZielsetzung:
***Beschreibung:
Der Tatausgleich ist ein schulisches Verfahren, um Konflikte konstruktiv zu bearbeiten, die einseitig verursacht und mit einseitig (Grenz-)verletzendem Verhalten einhergehen.Die Betroffenen erhalten mit dem Verfahren die Gelegenheit, ihren Konflikt eigenverantwortlich und unter der Anleitung einer/s moderierenden Pädagog*in aufzuarbeiten.
Ziel dabei ist es,
den Kontakt zwischen Täter*in und geschädigter Person wiederherzustellen
den/die Täter*in zu sensibilisieren für die Folgen seiner/ihrer Tat
einen Ausgleich im Sinne einer Wiedergutmachung herbeizuführen.
So entsteht die Möglichkeit, eine normverdeutlichende Grenzsetzung als Schule, den Schutz und die Wiederherstellung für das Opfer sowie die Entwicklung von Empathie auf der Täterseite miteinander zu verbinden. Der Tatausgleich wurde vom Täter-Opfer-Ausgleich aus dem Jugendstrafrecht abgeleitet und an schulische Verhältnisse angepasst. Während er in Niedersachsen noch wenig verbreitet ist, stellt der Tatausgleich in Schleswig-Holstein schon seit Jahren neben der Mediation ein wichtiges ergänzendes Instrument der Konfliktbearbeitung sowohl an Primar- als auch weiterfühhrenden Schulen dar.
Der Workshop vermittelt in Theorie und praktischer Anwendung die drei zentralen Bestandteile des Tatausgleichsgesprächs (Geschädigtengespräch, Gespräch mit Täter*in, Tatausgleichsgespräch) und thematisiert die Umsetzung im schulorganisatorischen Rahmen.
Die Fortbildung findet am 23.03.2023 und 24.03.2023, jeweils von 09:00 - 16:30 Uhr statt.
Diese Veranstaltung wird als bildungspolitischer Schwerpunkt vom Niedersächsischen Kultusministerium finanziell gefördert und ist kostenfrei.
Dies gilt nicht für Schulen in freier Trägerschaft! Diese müssen bei einer Teilnahme anteilige Kosten in Höhe von 150,00 Euro zahlen.