Kapazitätsberechnung
Kontakt
Dokumente und Vorschriften:
Kapazitätsberechnung
Das Referat Studium und Lehre ermittelt jährlich die Aufnahmekapazitäten für alle Studiengänge der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg und macht Vorschläge für Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen in Abstimmung mit den Fakultäten bzw. Fächern.
Die Kapazitätsermittlung beruht auf der in den 70er Jahren erlassenen und inzwischen mehrfach überarbeiteten Kapazitätsverordnung (KapVO), die eine erschöpfende Nutzung der Ausbildungskapazität aller Universitäten sowie eine vergleichbare Auslastung der Hochschulen zum Ziel hat. Die KapVO regelt die Berechnung der Zulassungszahlen auf Basis der personellen Ausbildungskapazität. Der Saldo zwischen dem Lehrangebot und der Lehrnachfrage - gemessen in Lehrveranstaltungsstunden - soll pro Lehreinheit ausgeglichen sein.
Das Lehrangebot berechnet sich aus den in der Lehrverpflichtungsverordnung (LVVO) für die Stellen im wissenschaftlichen Dienst festgelegten Deputatsstunden, abzüglich des Dienstleistungsexports. Für die Ermittlung der Lehrnachfrage wird der Curricularnormwert (CNW) herangezogen. Die ermittelte Anzahl an Studienanfängerplätzen (Aufnahmekapazitäten vor Schwund) wird um die aus den Studierendendaten errechnete Schwundquote korrigiert und ggf. in Studienplatzäquivalente umgerechnet.
Kennzahlen
Unten finden Sie die Übersichten über die Studiengänge der letzten Jahre. Über den folgenden Link erhalten Sie weitere Auswertungen und Statistiken zum Bereich Studium und Lehre:
Anzahl und Übersicht der Studiengänge
Kapazitätsberechnungen Ergebnisübersichten
Die berechneten Aufnahmekapazitäten (vor und nach Schwund) der jeweiligen Studiengänge der jährlichen Kapazitätsberechnungen sind in den folgenden Ergebnisübersichten enthalten:
Auslastung der Lehreinheiten
In Studiengängen, in denen die Nachfrage die errechnete Aufnahmekapazität übersteigt, wird in der Regel eine Zulassungsbeschränkung ausgesprochen.
Für die Studiengänge an den Hochschulen in staatlicher Verantwortung werden die Zulassungszahlen für das jeweilige Wintersemester und das Sommersemester durch die Anlagen 1 und 2 der Zulassungszahlenverordnung (ZZVO) festgesetzt. Auf die ermittelten Zulassungszahlen werden die Bewerberinnen und Bewerber für die angestrebten Abschlüsse mit den Faktoren nach der Anlage 3 angerechnet.