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Glossar: Langzeitstudierende

B

  • Beurlaubung

    Sie können sich bis zu drei Semester ohne Begründung beurlauben lassen. Eine Beurlaubung für das 1. Fachsemester im Bachelor ist nicht zulässig. Der Beurlaubungsantrag muss bis spätestens einen Monat nach Vorlesungsbeginn beim Immatrikulationsamt eingereicht werden.

    Wenn Sie darüber hinaus beurlaubt werden möchten, müssen Sie "wichtige Gründe" anführen, die Sie auch belegen müssen. Maximal ist eine Beurlaubung vom Studium (bei Anerkennung wichtiger Gründe) für insgesamt fünf Semester möglich.

    Beurlaubung bedeutet, dass man den Studierendenstatus behält, aber vom Studium beurlaubt ist und daher weder Veranstaltungen besuchen noch Prüfungsleistungen ablegen darf.

    Weitere Informationen und Antrag auf Beurlaubung

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F

  • Fachspezifische Anlage

    Ein wichtiges Regelwerk für das Studium ist die Prüfungsordnung. Die Bachelor-Prüfungsordnung (BPO) regelt die allgemeinen Rahmenbedingungen des Studiums. Zusätzlich gibt es zu allen Fächern eine sogenannte fachspezifische Anlage. Dort stehen Regelungen nur für ein spezielles Fach, zum Beispiel welche Module belegt werden müssen und mit welcher Prüfungsform diese abgeschlossen werden können.

    Weiterführende Informationen
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G

  • Gebührenbefreiung

    Beim Vorliegen einer unbilligen Härte kann die Langzeitstudiengebühr erlassen werden. Eine unbillige Härte liegt i. d. R. vor, wenn sich die Studienzeit aufgrund einer Behinderung, schweren Erkrankung oder der Folgen als Opfer einer Straftat verlängert hat. Nähere Informationen können Sie der Richtlinie für Härtefallanträge entnehmen.

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J

  • Jobben im Studium

    Für das studentische Jobben ist wichtig, dass das Studium hauptberuflich ausgeübt wird.
    Unabhängig vom Einkommen dürfen während des Semesters nicht mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet werden. Eine andere Variante wäre die Arbeitszeit im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung auf nicht mehr als 50 Arbeitstage im Jahr zu verteilen. Dann dürfen es mehr Stunden pro Woche werden. In der vorlesungsfreien Zeit ist ein Arbeiten ohne Einschränkungen möglich.

    Sobald die Geringfügigkeitsgrenze (538 Euro, Mini-Job, Stand 01.01.2024) überschritten wird, fällt allerdings Rentenversicherung an, da auch Studenten sozialversicherungspflichtig sind. Wer unter 25 Jahre alt ist, nicht mehr als 505 € (Stand: 2024, bis 2023: 485€) an monatlichem Einkommen bezieht und gesetzlich versicherte Eltern hat, kann in der Regel über die Eltern kostenlos familienversichert werden.

    Weiterführende Informationen
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K

  • Kinderbetreuung

    Das Studentenwerk Oldenburg bietet sowohl in Oldenburg als auch Emden und Wilhelmshaven Kinderbetreuung an. Darüber hinaus gibt es eine studentische Arbeitsgemeinschaft "Uni-Eltern", die sich für die Belange von Eltern und ihren Kindern in der Uni einsetzt.

    Weiterführende Informationen
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L

  • Langzeitstudierende

    Studierende, die die Regelstudienzeit überschreiten.

    Speziell für Langzeitstudierende haben Fakultäten und Beratungseinrichtungen spezifische Angebote konzipiert, die beim Wiedereinstieg ins Studium, bei der Bewältigung oder dem Abschließen des Studiums unterstützen:
    Endspurt - das Studium beenden

    Weiterführende Informationen
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R

  • Rückmeldung

    Mit der Rückmeldung ist das Anmelden für das folgende Semester gemeint, zu dem man regelmäßig aufgefordert wird.
    Studierende der Universität Oldenburg müssen die Rückmeldung durch die fristgerechte Überweisung des Semesterbeitrages vornehmen:

    • vom 1. bis 31. Juli für das folgende Wintersemester
    • vom 15. Januar bis 15. Februar für das folgende Sommersemester

    Wenn Sie sich nicht fristgemäß zurückmelden, erhalten Sie eine kostenpflichtige Mahnung. Wenn Sie sich dann nicht innerhalb der angegebenen Frist zurückmelden, werden Sie exmatrikuliert.

    Weitere Informationen zur Rückmeldung

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S

  • Sozialberatung

    Die Sozialberatung des Studentenwerks Oldenburg berät rund ums Jobben, Behördenangelegenheiten und die verschiedensten Sozialleistungen.

    Weiterführende Informationen
  • Stipendium

    Stipendien werden von unterschiedlichen Einrichtungen vergeben, die oftmals weltanschaulich, parteipolitisch oder gruppenspezifisch orientiert sind. Sie bieten die Möglichkeit, Abschlussarbeiten, Auslandsaufenthalte, Kosten für Bücher und andere studienspezifische Ausgaben gefördert zu bekommen. Die Vergabekriterien richten sich meistens nach den Regelungen des BAföG, die Leistungen sind hingegen großzügiger.
    Generell gilt: Nicht nur Einserabiturient*innen und -studierende haben Chancen, ein Stipendium zu erhalten!

    Weiterführende Informationen
  • Studienabschlusshilfe

    Die Studienabschlusshilfe wird längstens für 12 Monate gezahlt und unterscheidet sich von dem sonstigen BAföG dadurch, dass es sich um ein verzinstes Volldarlehen handelt.

    Weiterführende Informationen
  • Studienfinanzierungsberatung

    Die Studienfinanzierungsberatung des Studentenwerks Oldenburg informiert und berät rund um das Thema Finanzen (Studiengebühren, Bildungskredit, Stipendien und BAföG).

    Weiterführende Informationen
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T

  • Teilzeitstudium

    Ein Teilzeitstudium ist in den Bachelor- und Masterstudiengängen (außer Master of Education) möglich. Der Antrag ist jeweils zum Wintersemester bis zum 31. Juli d. J. und zum Sommersemester bis zum 15. Februar d. J. für mindestens ein Semester oder für ein Studienjahr (zwei Semester) beim Immatrikulationsamt einzureichen. Studierende, die ihr Studium neu an der Universität Oldenburg aufnehmen, können den Antrag noch bei der Einschreibung stellen.

    Während des Teilzeitstudiums können pro Semester höchstens 80 % der in der jeweiligen Prüfungsordnung vorgesehenen Kreditpunkte erworben werden. Es sind Anträge auf den Erwerb von
    40 %, 50 %, 60 %, 70 % und 80 % der vorgesehenen Kreditpunkte möglich. Die Regelstudienzeit wird entsprechend verlängert.

    Die Langzeitstudiengebühren (500 Euro) reduzieren sich entsprechend. Die restlichen Semesterbeiträge reduzieren sich nicht.

    Die Auswirkungen des Teilzeitstudiums klären Sie bitte mit der jeweils zuständigen Stelle, z. B. BAföG-Amt, Kindergeld, Krankenkasse bzw. der Sozialberatung des Studentenwerks Oldenburg.

    Weiterführende Informationen
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W

  • Wohngeld

    Wenn Sie einen Antrag auf Wohngeld bei der zuständigen Kommunalbehörde am Wohnort stellen wollen, sollten Sie vorher prüfen, welche Hürden Sie erwarten können. Ein am Ende des Monats gestellter Antrag führt noch zur Zahlung von Wohngeld für den ganzen Monat. Wiederholungsanträge müssen selbständig gestellt werden und sollten mindestens einen Monat vor Ablauf des Bewilligungszeitraums auf den Weg gebracht werden.

    Weiterführende Informationen
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(Stand: 19.01.2024)  | 
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