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Lehramt an Grundschulen Unterrichtsfach Englisch

Information für Studierende mit Lehramtsziel Grundschule, die Englisch nicht mit Deutsch oder Elementarmathematik kombinieren

Die für das Lehramt an Grundschulen maßgebliche Rahmenvereinbarung der KMK wird in der durch das Niedersächsische Kultusministerium für das Jahr 2022 angekündigten Neuauflage der Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen (Nds.MasterVO-Lehr) Berücksichtigung finden.

Danach müssen Studierende mit Lehramtsziel Grundschule mindestens eines der Fächer Germanistik (Unterrichtsfach Deutsch) oder Elementarmathematik studieren.

Germanistik (Unterrichtsfach Deutsch) oder Elementarmathematik können mit den folgenden Fächern kombiniert werden:

  • Anglistik - Unterrichtsfach Englisch
  • Interdisziplinäre Sachbildung - Unterrichtsfach Sachunterricht
  • Sportwissenschaft - Unterrichtsfach Sport
  • Materielle Kultur: Textil - Unterrichtsfach Textiles Gestalten
  • Ev. Theologie und Religionspädagogik - Unterrichtsfach ev. Religion
  • Kunst und Medien - Unterrichtsfach Kunst
  • Musik - Unterrichtsfach Musik

Außerdem können die Fächer Germanistik (Unterrichtsfach Deutsch) und Elementarmathematik miteinander kombiniert werden.

Alle Studierenden, die ihr Studium für das Lehramt an Grundschulen vor dem Wintersemester 2018/2019 begonnen haben und Anglistik (Unterrichtsfach Englisch) studieren, dieses aber nicht mit Germanistik (Unterrichtsfach Deutsch) oder Elementarmathematik kombinieren, haben die folgenden Möglichkeiten:

1. Fachwechsel

Mit einem Fachwechsel zum Studienfach Germanistik bzw. Elementarmathematik im Zwei-Fächer-Bachelor können Studierende eine für das Lehramtsziel Grundschule geforderte Fächerkombination erhalten.

Aufgrund der beschränkten Studienplatzkapazität (Zulassungsbeschränkung) in Germanistik und Elementarmathematik kann nicht garantiert werden, dass die Bewerbung zum Fachwechsel erfolgreich sein wird.

Bei der Wahl dieser Möglichkeit wird empfohlen, ein Beratungsgespräch zur Bewerbung im Immatrikulationsamt in Anspruch zu nehmen.

2. Änderung des angestrebten Lehramts

Studierende haben die Möglichkeit, ihr Bachelorstudium auf das Lehramt an Haupt- und Realschulen oder Gymnasium auszurichten - vorbehaltlich einer für diese Schulformen gültigen Fächerkombination.

Bei der Wahl dieser Möglichkeit wird empfohlen, ein Beratungsgespräch in der Zentralen Studien- und Karriereberatung in Anspruch zu nehmen.

3. Beibehaltung des Lehramts Grundschule und der Fächerkombination

In Niedersachsen haben voraussichtlich alle von der Änderung der MasterVO-Lehr betroffenen Anglistik-/Englisch-Studierenden Bestandsschutz für den Übergang in den Vorbereitungsdienst in Niedersachsen. 

Nähere Auskunft dazu erhalten Sie beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig.

Zu den Regelungen für andere Bundesländer erkundigen Sie sich bitte bei den dortigen zuständigen Behörden.

(Stand: 28.03.2024)  | 
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