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Universität Oldenburg
Referat Studium und Lehre
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Jessica Küpker | Leitung

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Janina Enders | Sachbearbeitung

0441-798-2508

Ausschreibung 2024

Mit dem Wissenschaftspreis Niedersachsen werden Persönlichkeiten ausgezeichnet, die sich in herausragender Weise um die Hochschulentwicklung in Niedersachsen verdient gemacht haben. Dabei werden besondere Leistungen in den nachfolgenden Kategorien nach Schwerpunkten gewürdigt:

  • in der Forschung und/oder im Transfer (Kategorien I und II)
  • in der Lehre (Kategorie III)
  • im Studium (Kategorie IV)

Dementsprechend wird der Wissenschaftspreis in den folgenden vier Kategorien verliehen:

Kategorie I

Wissenschaftlerin oder Wissenschaftler an einer niedersächsischen Universität oder gleichgestellten Hochschule

sowie

Wissenschaftlerin oder Wissenschaftler an einer niedersächsischen Fachhochschule

Beide Preise sind mit jeweils 25.000 Euro dotiert.

Ausgezeichnet werden sollen Persönlichkeiten, die bereits seit einer gewissen Zeit eine Professur innehaben, sich in herausragender Weise um die Hochschulentwicklung entsprechend nachfolgender Kriterien und ebenso durch wissenschaftliche Exzellenz verdient gemacht haben. Bei der Auswahl werden dabei auch das Engagement in gesellschaftlich besonders relevanten Fragestellungen wie zum Beispiel in den Bereichen Bildung, Gesundheit, gesellschaftlicher Zusammenhalt und/oder gesellschaftliche Teilhabe, Energie, Mobilität, Digitalisierung, Klima und Meer, Ernährung, Diversität, Globalisierung und demografischer Wandel, die Tätigkeit in hochschulübergreifenden und interdisziplinären Forschungsverbünden sowie innovative Formen der Nachwuchsförderung besonders berücksichtigt. Die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger orientiert sich dabei stärker am innovativen Charakter und der Qualität von Projekten der jüngeren Vergangenheit als an der Summe insgesamt erbrachter Leistungen.

Kategorie II

Wissenschaftlerin oder Wissenschaftler in einer frühen Karrierephase an einer niedersächsischen Universität oder gleichgestellten Hochschule

Der Preis ist mit 20.000 Euro dotiert.

Ausgezeichnet werden sollen Persönlichkeiten, die sich in der Phase nach der Promotion in herausragender Weise um die Hochschulentwicklung entsprechend nachfolgender Kriterien und ebenso durch herausragende wissenschaftliche Arbeit verdient gemacht haben. Sie sollen noch keine dauerhafte Stelle innehaben, und die Promotion soll zum Stichtag der Vorschlagsfrist in der Regel nicht mehr als zehn Jahre zurückliegen.

Übergreifende Kriterien für die Verdienste um die Hochschulentwicklung in den Kategorien I und II:

  • strukturbildende inner- und interinstitutionelle Zusammenarbeit (z.B. Kooperationen zwischen Universitäten und Fachhochschulen)
  • wissenschaftliche Beiträge zu Wissenstransfer und Kooperation, z.B. im Bereich innovativer Formen der Zusammenarbeit von Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft, der Einbindung von gesellschaftlichen Gruppen in den Wissenstransfer oder der gründungsaffinen Forschung und Lehre

In den Kategorien I und II muss der Vorschlag einen Lebenslauf, einen Überblick über die Lehr- und Forschungsleistungen inkl. einer vorangestellten Auswahl der zehn (Kategorie I) bzw. fünf (Kategorie II) wichtigsten Publikationen sowie eine Begründung der Hochschule (max. drei Seiten) unter besonderer Würdigung der o.g. Beiträge zur Hochschulentwicklung und der besonderen Persönlichkeit des oder der Vorgeschlagenen enthalten. Bei der Auflistung von Patenten sollen ausschließlich die relevanten Patente benannt werden. Der Gesamtumfang des Vorschlags soll sich auf max. 15 Seiten beschränken; die Publikationen sollen nur als Übersichtsliste, nicht als Volltext eingereicht werden.

Dem Vorschlag ist eine Kurzübersicht (s. Anlage) voranzustellen.

Kategorie III

Lehrpreis

Der Preis ist mit 25.000 € dotiert.

Ausgezeichnet werden Personen, die durch die Entwicklung und Implementierung innovativer Lehrkonzepte und ihre besonders motivierende Art zu Lehren überzeugen. Durch ihre Lehre sollen sie Leidenschaft für ihr Fachgebiet vermitteln, praxisnah und forschungsorientiert mit den Studierenden arbeiten und deren Lernmotivation fördern. Bei der Auswahl werden dabei auch die Entwicklung und der Einsatz besonders gut durchdachter, didaktisch aufbereiteter Lehr- und Lernmaterialien, innovativer digitaler Formate, die Einführung innovativer Prüfungsmethoden sowie neuartiger Beratungs- und Betreuungskonzepte berücksichtigt.

Vorschläge für den Lehrpreis sollen von den Studierenden über die Studienkommission und das Präsidium eingereicht werden und neben einem aussagekräftigen Lebenslauf und einer Begründung der Studierenden sowie der Studienkommission das Ergebnis aktueller Lehrevaluationen enthalten. Der Gesamtumfang des Vorschlags soll sich auf max. 15 Seiten beschränken.

Kategorie IV

Studierende

Ausgezeichnet werden insgesamt vier Student*innen oder Gruppen von Student*innen, die sich durch ihr vorbildhaftes soziales/gesellschaftliches Engagement in bzw. durch ihre Hochschule hervorgetan haben. Dies kann z.B. in folgenden Bereichen erfolgt sein:

  • studentische Selbstverwaltung
  • Ergänzung des Studienangebots, z.B. durch selbstorganisierte Workshops oder Vortragsreihen
  • sozialer Bereich
  • Familie
  • Ehrenamt
  • Kultur
  • Sport

Die Einzelpreise bzw. Gruppenpreise sind mit jeweils 3.500 Euro dotiert.

Es sollen bevorzugt Studierende benannt werden, deren Studienabschluss zum Stichtag der Vorschlagsfrist noch nicht erfolgt ist bzw. nicht unmittelbar bevorsteht.

Der Vorschlag zu Kategorie IV muss einen aussagekräftigen Lebenslauf der oder des Vorgeschlagenen, eine Begründung der Hochschule mit Erläuterungen zum auszeichnungswürdigen Engagement sowie ein Empfehlungsschreiben einer Professorin oder eines Professors (Gesamtumfang des Vorschlags max. drei Seiten) enthalten.

 

 

(Stand: 26.11.2024)  | 
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