Interne Ausschreibungen

Der Personalrat befürwortet interne Ausschreibungen ausdrücklich. Sie sind ein wichtiges Instrument der Personalentwicklung und fördern den beruflichen Werdegang innerhalb der Universität. Um Transparenz und Einheitlichkeit zu gewährleisten, behandelt der Personalrat interne Ausschreibungen künftig wie externe Ausschreibungen. Das bedeutet:

  • Der Personalrat wird über interne Ausschreibungen durch das Dez. 1 informiert.
  • Eine formale Zustimmung des Personalrats ist nicht erforderlich.
  • Bei Bedarf geben wir Rückmeldung zu Ausschreibungstexten.

Ziele und Hintergrund

Einstellende Organisationseinheiten sollen interne Ausschreibungen zügig veröffentlichen können. Mit der oben genannten Angleichung des internen Ausschreibungsprozesses an den der externen Ausschreibungen soll sichergestellt werden, dass interne Ausschreibungen als Chance zur Weiterentwicklung verstanden werden – nicht als Ausnahmefall. Dieser einheitliche und transparente Umgang erleichtert den Prozess für alle Beteiligten und stärkt das Vertrauen in faire Auswahlverfahren.

  • Transparenz: Klarer, nachvollziehbarer Prozess bei internen Ausschreibungen.
  • Beschleunigung: Das Einholen eines PR-Beschlusses ist nicht mehr notwendig.
  • Personalentwicklung: Förderung interner Mobilität und Karrierewege.

Wer gilt als "intern"?

Wird intern ausgeschrieben, dürfen im weiteren Auswahlprozess nur Personen berücksichtigt werden, die zum Zeitpunkt der Bewerbung ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis an der Universität haben. Beim Entscheid über eine interne oder öffentliche Ausschreibung ist von den Einstellenden deshalb zu berücksichtigen, ob der potenzielle Bewerber*innenkreis tatsächlich innerhalb der Universität beschäftigt ist. 

Als intern gelten außerdem:

  • Lehrbeauftragte
  • Praktikant*innen und Hilfskräfte
  • An die Universität Abgeordnete oder im Rahmen einer unternehmerischen Zusammenarbeit an der UOL Eingesetzte

Nicht als intern gelten beispielsweise:

  • Beschäftigte der Universitätskliniken ohne Arbeitsverhältnis zur UOL und ohne Abordnung zur bzw. Einsatz im Rahmen einer unternehmerischen Zusammenarbeit an der UOL
  • Promovierende, deren Arbeitsvertrag mit der Universität ausgelaufen ist
  • Personen mit Arbeitsverträgen an An-Instituten
(Stand: 19.11.2025)  Kurz-URL:Shortlink: https://uol.de/p115450
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