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IT-Rahmen-DV

Um die universitäre Digitalisierung schneller und klarer voranzutreiben, haben die Universität und der Personalrat eine Rahmendienstvereinbarung (IT-Rahmen-DV) geschlossen. Diese regelt die Bedingungen für die Einführung und den Betrieb von IT-Verfahren, bei denen Beschäftigtendaten verarbeitet werden.

In der Vergangenheit verzögerte sich die Mitbestimmungen von IT-Verfahren teilweise, durch unklare Zuständigkeiten, Prozesse und Informationsbedarfe. Die neue Vereinbarung setzt genau hier an: 

  • Klare Regeln und Rechte: Mit der IT-Rahmen-DV werden sowohl feste Prozesse definiert als auch grundsätzliche Rechte der Beschäftigten allgemeingültig geregelt. So ist zum Beispiel sichergestellt, dass der Zugriff auf Beschäftigtendaten streng geregelt wird.
  • Gestuftes Verfahren: Die Mitbestimmung orientiert sich nun am Umfang der Daten. Bei geringem Umfang (z.B. reine Login-Daten) ist das Verfahren deutlich verschlankt worden. Bei komplexeren Datenmengen gibt es nun prozessual transparente Wege, um einen befristeten Produktivbetrieb zu ermöglichen, während die endgültige Dienstvereinbarung finalisiert wird.
  • Vereinfachte Handhabung: Einheitliche Vorlagen und Dokumente sorgen nun dafür, dass alle Beteiligten wissen, was zu tun ist.

Wir bedanken uns herzlich bei allen Kolleginnen und Kollegen, die mit ihrer fachlichen Expertise zur Entwicklung dieser Dienstvereinbarung beigetragen haben!

(Stand: 05.03.2026)  Kurz-URL:Shortlink: https://uol.de/p118039
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