Team IT

Die Mitglieder des Teams IT beschäftigen sich mit sämtlichen Themen rund um die Einführung von IT-Systemen. Die Einführung solcher Systeme fällt unter §64 NPersVG und damit unter das Mitbestimmungsrecht des Personalrats. Denn durch sie kann der Arbeitgeber grundsätzlich Leistung und Verhalten der Beschäftigten kontrollieren. Aufgabe des Personalrats ist es, die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeitenden vor den Gefahren anonymer Kontrolltechniken zu schützen. Es spielt an dieser Stelle keine Rolle, ob der Arbeitgeber tatsächlich eine Leistungs- und Verhaltenskontrolle nutzen will. Es reicht bereits, dass das neue IT-System für diese Zwecke potenziell eingesetzt werden kann.

Unser Team unterstützt bzw. begleitet dabei sowohl die Institution, die ein neues IT-System einführen möchte, als auch die beteiligten Stellen (Dienststelle, DISM) bei der Erarbeitung einer Dienstvereinbarung. Wir beraten unsere Kolleg*innen bei der Auswahl des Systems, weisen auf etwaige Probleme bei Datenschutz, Datensparsamkeit oder DSGVO-Richtlinien hin.

Bei Fragen oder Anliegen rund um das Thema Einführung von IT-Systemen sprecht uns gerne an.

(Stand: 25.02.2025)  Kurz-URL:Shortlink: https://uol.de/p111108
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