Kontakt
Projektleitung
Mitarbeiter*innen
Arbeitspaket 1 - Agiles Innovationsnetzwerk
Subteam 2 - Innovation und Erprobung von Tools
Arbeitspaket 2 – Geteilte Lehr-/Lernmaterialien:
Team A – Basiskompetenzen
Team C – Best Practice Lehr-Lernkonzepte
Arbeitspaket 4 – IT Basis
Anfragen richten Sie gerne an:
Webseite des Gesamtprojekts
Rechtliche Themen
Hier finden Sie Paper zu rechtlichen Aspekten der digitalen Lehre, die thematisch vom Einsatz von KI im Studium bis zu Online-Prüfungsordnungen reichen, sowie eine Checkliste, die Sie dabei unterstützen soll, digitale Tools auf ihre Datenschutzkonformität hin zu überprüfen.
Eine Checkliste zur Beurteilung von digitalen Tools hinsichtlich Aspekten des Datenschutzes finden Sie auf der Tools-Seite.
Mit dieser Checkliste stellen wir Lehrenden und auch anderen Beschäftigten, die sich mit digital gestützter Lehre befassen, einen Überblick über Verantwortlichkeiten und gesetzliche Vorgaben zur Verfügung, die beim Einsatz digitaler Tools zu beachten sind.
Zu beachten ist, dass diese Checkliste keine datenschutzrechtliche Beratung ersetzen kann, sondern lediglich eine Unterstützung bei der Auswahl datenschutzkonformer Werkzeuge bieten soll. Grundsätzlich gilt es, hochschulinterne Vorgaben zu berücksichtigen.
Hochschulen müssen sich Gedanken machen, wie mit KI-Generatoren in Studium, Lehre und Prüfung in didaktischer und rechtlicher Hinsicht umzugehen ist. Dabei geht es um die Verwendung von frei und kostenlos im Internet verfügbaren KI-Generatoren durch Lehrende und Studierende. Häufig verwendet werden ChatGPT und Dall-E des US-Anbieters OpenAI. Lehrende können KI-Tools zur Erstellung und Aktualisierung von Lehrmaterial, zur Veranschaulichung der Lehre oder auch zur Bewertung von Studien- und Prüfungsleistungen einsetzen. Studierende können KI-Tools zur Erstellung von Studienleistungen oder von Prüfungsleistungen verwenden. Dieses Informationspapier soll einen ersten Überblick über die derzeitige Rechtslage des KI-Einsatzes für den AK KI-Orientierungsrahmen geben.
Zu diesem Thema existiert neben dem Paper auch ein Vortrag.
Kenntnisse des Einmaleins der Bildrechte sind unerlässlich, um eigene und fremde Bilder oder Videos gesetzeskonform in Vorlesungen zu präsentieren oder in Vorlesungsfolien zu teilen. Denn Verletzungen des Urheberrechts oder des Persönlichkeitsrechts könnten teure Abmahnungen nach sich ziehen. In dem Paper werden Hinweise zu den Rechten der Ersteller*innen von Bildern, Grafiken oder Videos und den Rechten von auf Fotos abgebildeten Personen gegeben und kurz und knapp zusammengefasst, was bei deren Verwendung in Vorlesungsfolien zu beachten ist. Insbesondere wird auf KI-generierte Bilder und Videos eingegangen. Eine abschließende Checkliste fasst das Wichtigste für den Lehralltag zusammen.
Ob technische Anleitungen oder didaktische Konzepte: Hochschulen profitieren davon, Materialien ihrer Service- und Supporteinrichtungen hochschulübergreifend als Open Educational Resources (OER) bereitzustellen. In der Regel werden die Materialien hierfür nicht eigens neu erstellt, sondern befinden sich hochschulintern bereits im Einsatz.
Bei der offenen Lizenzierung bereits vorhandener Materialien sind zwei Aspekte des Urheberrechts für die Mitarbeitenden an Hochschulen von besonderer Bedeutung: die Nutzungsrechte und das Recht auf Namensnennung.
In einem Leitfaden zeigen wir, was Sie als Mitarbeitende beachten sollten, um bei der offenen Lizenzierung von Materialien Ihrer Einrichtung rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
Der neu in das NHG eingefügte § 7 Abs. 4 ermöglicht Hochschulen unter Beachtung bestimmte Vorgaben, Online-Prüfungen in ihre Prüfungsordnungen aufzunehmen und somit eine Rechtsgrundlage für diese Prüfungsform zu schaffen. Im Paper werden die Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen für eine solche Ordnung identifiziert. Im Anhang ist eine Muster-Rahmenprüfungsordnung mit dazugehörigen Datenschutzhinweisen und einer Einverständniserklärung der Prüflinge zu finden. Diese Muster wurden in einer Arbeitsgemeinschaft der Rechtsabteilungen der Hochschulen des SOUVER@N-Projektes erarbeitet.
Immer mehr digitale Lehr-Formate halten Einzug in die Lehre. Es stellt sich die Frage, wie die freiwillige Erbringung, Erstellung und Betreuung digitaler Lehrleistungen auf das Lehrdeputat nach der LVVO Nds. angerechnet und honoriert werden können. In diesem Paper werden die Möglichkeiten der LVVO Nds. identifiziert und Lösungsansätze zu Kapazitätsfragen diskutiert.
Die Verbund-Universitäten des Projektes SOUVER@N möchten ihre Weiterbildungsangebote jeweils für Hochschulangehörige der Partner-Universitäten öffnen. Es sollen „Restplätze“ sinnvoll genutzt werden. Im folgenden Paper wird die Rechtsgrundlage im NHG für eine solche Zusammenarbeit vorgestellt und diskutiert, inwieweit das EU-Beihilferecht entgegenstehen könnte.