Anerkennung / Anrechnung der Praxisphase

Anerkennung schulischer Praktika

Ein schulisches Praktikum ist anerkennungsfähig bei Erfüllung folgender Kriterien:

  • Absolvierung im Rahmen eines Lehramtsstudiums
  • Dauer: sechs Wochen oder mehr
  • Es wurde eine geeignete Prüfungsleistung erbracht und bestanden
  • Das Praktikum ist komplett abgeschlossen

Die Anerkennung wird im Akademischen Prüfungsamt beim Team Anerkennung beantragt: https://uol.de/anerkennung

Anrechnung beruflicher Erfahrungen als Lehrkraft

Eine Anrechnung der Praxiszeit als Bestandteil des Moduls prx102 ist bei Erfüllung
festgelegter Kriterien möglich. Vorbereitungsveranstaltung und Prüfungsleistung sind zu
absolvieren.

Folgende Kriterien können zu einer Anrechnung der Praxisphase führen:

  • Die Berufstätigkeit findet im Regelunterricht einer Schule statt
  • Die Tätigkeit umfasst eine Dauer von mindestens sechs Monaten (im Falle einer Teilzeitbeschäftigung entsprechend länger)
  • Die Tätigkeit liegt nicht länger als ein Jahr zurück
  • Die Lehrtätigkeit wurde durch andere Lehrkräfte bzw. Schulleitung begleitet (z.B. durch Hospitationen, Unterrichtsvor-/und Nachbereitung etc.).

Die Anrechung beruflicher Erfahrung als Lehrkraft wird beim ASP-Kernteam asp@uol.de beantragt. Schildern Sie hierzu Ihren Fall bitte so ausführlich wie möglich!

Anrechnung sonstiger Praxiserfahrungen

Sonstige Praxiserfahrungen (freiwillig absolvierte Praktika, die in keinem Zusammenhang zu einer universitären Ausbildung stehen, andere berufspraktische Tätigkeiten wie beispielsweise Fremdsprachenassistenzen, Schnupperpraktika, reine Hospitationspraktika, Arbeit in der Nachmittagsbetreuung bzw. Nachhilfeunterricht, Arbeit als pädagogische Assistenz) können nicht als Praxiszeit angerechnet werden.

Webmaster (Stand: 20.06.2024)  | 
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