Katharina Kaschel

Bereichskoordination Studium und Lehre

0441 798-4347

Max-Simon Gündert

Max-Simon Gündert
Koordination und Entwicklung Qualitätsmanagement Lehrkräftebildung

0441 798-3031

Für Lehrende, Koordination und Forschende

Herzlich Willkommen

Liebe Lehrende, hier finden Sie Informationen, mit denen das DiZ Ihnen unterstützend zur Seite Seite stehen möchte. Falls Ihnen wichtige Aspekte fehlen, sprechen Sie uns gerne an.

Ansprechpartnerinnen

Bei Fragen zur Verteilung der Studierenden kontaktieren Sie bitte:

Andrea Grotelüschen

Praktikumsverwaltung - Schulzuweisung Gym, WiPäd

0441 798-3034

Lena Leisner

Praktikumsverwaltung - 
Schulzuweisung GHR, Koordination Mitwirkende Lehrkräfte, stellv. dezentrale Gleichstellungsbeauftragte

0441 798-3030

Patrizia Blüsse

Praktikumsverwaltung - Schulzuweisung SoPäd

0441 798-3037

Bei Fragen zur Koordination der lehramtsbezogenen Studiengänge kontaktieren Sie bitte:

Susanne de Vries

Studiengangskoordination M. Ed. G, M. Ed. HR, M. Ed. Gym

0441 798-3032

Indre Döpcke

Studiengangskoordination 2-Fächer-Bachelor mit Lehramtsbezug,
M. Ed. WiPäd, M. Ed. SoPäd

0441 798-4528

Schulische Praktika

Zeitfenstermodell Praxisphase und Projektband

Hier finden Sie die Lehrveranstaltungszeiten für die Praktika im Rahmen des GHR 300 (Haupt-, Real-, und Grundschullehramt).

Schwangerschaft im Studium und Praktikum

Die Universität Oldenburg möchte Studierenden im Falle einer Schwangerschaft/Stillzeit die Möglichkeit bieten, das Studium (inklusive Praktika) ohne Gefährdung ihrer Gesundheit oder der ihres Kindes fortzuführen. 

Informationen zum Mutterschutz und dem Verfahrensweg finden Sie hier. Studierende erfahren dort unter anderem, wie sie die Schwangerschaft und/oder Stillzeit melden. 

Weitere Beratungsangebote finden Studierende beim Familienservice.

Im Falle eines anstehenden Praktikums wäre es wünschenswert, wenn die betroffenen Studierenden zeitnah mit der zuständigen Sachbearbeitung im Didaktischen Zentrum Kontakt aufnehmen, damit die Schwangerschaft/Stillzeit bei der Planung berücksichtigt werden kann. 

Hilfreiche und ergänzende Informationen in Zusammenhang schulpraktischer Module finden sich zudem auf den Internetseiten der Niedersächsischen Landesschulbehörde.

 

Dienstreiseabrechnung für Schulbesuche

Antrag und Abrechnung von Dienstreisen für Schulbesuche Praxisblock prx560 im Rahmen GHR300

Bitte entnehmen Sie das Dokument aus dem Verwaltungsportal unter „Dienstreise/Mobilität”. Dieses Dokument gilt nur für Abrechnungen im Rahmen des GHR300.

Antrag und Abrechnung von Dienstreisen für Schulbesuche bei allen weiteren prx-Modulen

Den Antrag zur Genehmigung einer Dauerdienstreise sowie das zugehörige Merkblatt finden Sie hier:

Dauergenehmigung Dienstreisen

Merkblatt zu Dienstreisen

Den ausgefüllten Antrag schicken Sie zur weiteren Bearbeitung an das DiZ (Andrea Raschke).

Beim Vorliegen der Genehmigung des Dauerdienstreiseantrags finden Sie den Abrechnungsbogen für Fahrtkosten zu Schulbesuchen hier. Dieses Dokument gilt für Besuche bei allen Schulpraktika, außer bei GHR300!

Abrechnungsbogen Fahrtkosten

FAQ zum Verhalten im Praktikum

Dieses FAQ gibt es hier auch als Download.

Pflichten der Studierenden

a) Studierende haben die in der Schule geltenden Vorschriften zu befolgen und den Weisungen der Schulleitung sowie der für die Ausbildung verantwortlichen Mentor*innen zu folgen.

b) Studierende sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, sofern die anlässlich ihrer Ausbildung bekannt gewordenen Tatsachen einer vertraulichen Behandlung bedürfen. Dabei sind insbesondere solche Tatsachen vertraulich zu behandeln, deren Bekanntgabe ein schutzwürdiges Interesse einzelner oder mehrerer Schüler*innen, Lehrkräfte oder anderer Personen verletzen könnte.

c) Im Falle von Krankheit oder anders bedingten Fehlzeiten im Rahmen des Schulpraktikums haben die studierenden die Schule unverzüglich über die Gründe sowie die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit zu informieren.

Kompensation von Fehltagen

Bei Fehlzeiten aus wichtigem Grund sollen nicht absolvierte Praktikumstage in Absprache mit der Schulleitung innerhalb des Praktikumszeitraumes oder ggfs. im Anschluss nachgeholt werden (z.B. durch Stundenaufstockung innerhalb der vorgesehenen Schultage) oder anderweitige Aktivitäten (z.B. Aktivitäten im Ganztag, Förderbereich, außerschulische Aktivitäten) ausgeglichen werden, sofern die Fehltage 10 Praktikumstage nicht überschreiten. 

Bei Krankheit werden das Sekretariat der Schule und die/der Mentor:in unverzüglich informiert. Ab dem dritten Fehltag ist der Schule eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Die versäumten Tage werden auch hier nachgeholt.

Die Erfüllung der Voraussetzungen an den Schulpraktika muss gewährleistet sein. Im Zweifel ist das Benehmen mit den Prüfungen an der Universität herzustellen. 

Wann ist das Schulpraktikum zu wiederholen?

Das Schulpraktikum ist zu wiederholen, wenn die oder der Studierende 

  • vom zugewiesenen Praktikumsplatz nach Abschluss des Zuweisungsverfahrens zurücktritt,
  • das Praktikum nicht antritt oder es nach Antritt vorzeitig beendet,
  • das Praktikum nicht entsprechend der Vorgaben absolviert hat
  • aus wichtigem Grund mehr als 10 Praktikumstage fehlt,
  • ohne Nachweis eines wichtigen Grundes während des Praktikums fehlt,
  • gem. Punkt 6 vom Schulpraktikum ausgeschlossen wurde.

Fehlverhalten

Studierende können von der Schulleitung aus disziplinarischen Gründen von der Teilnahme am Schulpraktikum ausgeschlossen werden, wenn sie durch schuldhaftes, rechtswidriges oder untragbares Verhalten den Unterrichts- und Erziehungsauftrag der Schule nachhaltig beeinträchtigen. Die Entscheidung über den Ausschluss obliegt der Schulleitung in enger Abstimmung mit den zuständigen Lehrenden und Modulverantwortlichen der Universität sowie dem Didaktischen Zentrum. 

Klassenfahrt, Ausflug, Fortbildung etc.

Auch Fortbildungen, Veranstaltungen und Schulfeste gehören zum Schulleben, auch die Studierenden können daran beteiligt werden. Ausflüge dürfen gerne begleitet werden, bei einer ganzen Klassenfahrt jedoch wäre der Aspekt des Unterrichtens im Praktikum zu gering.

Die Studierenden dürfen an den in der Schule anberaumten Besprechungen und Konferenzen teilnehmen, um einen umfassenden Blick auf die Arbeit an der Schule zu erhalten. 

Vertretungsunterricht, Doppelfunktion

Entsprechend § 62 NSchG kann eine Aufsichtspflicht nicht auf die Studierende übertragen werden. Somit dürfen lt. Gesetz Studierende nicht alleinverantwortlich zur Unterrichts-vertretung eingesetzt werden. 

Sollte der*die Studierende bereits einen Vertrag an der Praktikumsschule als Vertretungs-lehrkraft oder Pädagogische(r) Mitarbeiter:in haben, müssen die Rahmenbedingungen für die berufsfeldbezogenen Praktika im Lehramtsstudium (siehe Niedersächsische MaVO-Lehr und das Niedersächsische Schulgesetz) beachtet werden. Dies bedeutet, dass

  • die schulpraktische Ausbildung im Rahmen des Studiums (Pflichtpraktikum) eindeutig bzgl. Zeit, Aufgaben und Verpflichtungen vom Dienstverhältnis getrennt werden muss. So sind die Zeiten/ Unterrichtsstunden für das Schulpraktikum zusätzlich zum Dienstverhältnis zu absolvieren.
  • in den für das Schulpraktikum vorgesehenen Zeiten/ Unterrichtsstunden kein Vertretungsunterricht und keine Aufsichtspflichten (z. B. Pausen- oder Busaufsichten) übernommen werden dürfen.
  • die für das Schulpraktikum vorgesehenen Unterrichtsstunden durch Mentor*innen begleitet bzw. reflektiert werden müssen.

Versicherungsschutz

Die Studierenden gliedern sich während des Praktikums in den Betriebsablauf des Unternehmens (Schule) ein und sind als Beschäftigte nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII unfallversichert. Unerheblich ist dabei, ob das Praktikum in den Studien- oder Prüfungsordnungen zwingend vorgeschrieben ist oder freiwillig geleistet wird. Zuständig ist die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse, bei der das Praktikumsunternehmen Mitglied ist. (http://www.dguv.de/de/versicherung/versicherte_personen/kinder/praktika_studium/index.jsp)

Ansprechpersonen in der Universität Oldenburg

G/HR: Lena Leisner (lena-michelle.leisner@uni-oldenburg.de), Tel. 0441-798 3033

Gym/WiPäd: Andrea Grotelüschen (andrea.grotelueschen@uni-oldenburg.de), Tel. 0441-798 3034

SoPäd: Patrizia Blüsse (patrizia.bluesse@uni-oldenburg.de), Tel. 0441 798-3037

Regelungen zum Drittfach

Studierende, die ein Drittfach belegen, müssen kein zusätzliches Praktikum absolvieren. Weitere Regelungen, sowie die Prüfungsordnung, lassen sich hier finden. 

Schulknigge: Verhaltenshinweise zum Praktikum

Hilfreiche Anmerkungen für Studierende und das (erste) Schulpraktikum:

Zwischen Universität und Schule

Umfragen und Erhebungen an Schulen

Umfragen und Erhebungen in Schulen bedürfen im Vorfeld der Genehmigung. Diese Genehmigungspflicht gilt sowohl für Umfragen und Erhebungen in Forschungsarbeiten als auch für sämtliche studentische Studien- und Prüfungsleistungen, die Sie im Rahmen von Abschlussarbeiten (Bachelor- und Masterarbeiten) und anderen Modulen (auch schulpraktische Module wie z.B. das Projektband und das Forschungs- und Entwicklungspraktikum) zu erbringen haben.

Sollten Sie daher in irgendwelchen Zusammenhängen Umfragen und Erhebungen in Schulen durchführen, empfehlen wir Ihnen dringend, sich mit den von der Geschäftsstelle des  Didaktischen Zentrums (DiZ) bereitgestellten Informationen auseinanderzusetzen und die dazugehörigen Beantragungsformulare zu nutzen.

Sie finden diese zum Download unter:
uol.de/diz/studium-und-lehre/umfragen-und-erhebungen-in-schulen

 Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Lehrperson.

Mitwirkende Lehrkräfte (MLer)

Im Rahmen der Lehrer*innen-Ausbildung an der Universität Oldenburg unterstützen sogenannte „Mitwirkende Lehrkräfte“ aus Schulen die universitäre Lehre durch die Herstellung eines schulpraktischen Bezugs, z. B.

  • bei der Vorbereitung von schulischen Praktika oder
  • bei der Planung, Anwendung und Reflexion unterrichtsrelevanter Methoden, Medien, Experimente u.v.m.

Weitere Informationen finden Sie hier

Qualitätsmanagement

Für die regelmäßige Betrachtung von Studiengängen im Rahmen des fakultären Qualitätsmanagements wurden sowohl auf den unterschiedlichen Strukturebenen eines Studiengangs als auch auf den verschiedenen Verantwortungsebenen der Universität Prozesse des Qualitätsmanagements etabliert, die im Sinne eines allgemeinen hochschulischen Qualitätskreislaufs ineinandergreifen (vgl. Qualitätsmanagementsystem Studium und Lehre der Universität Oldenburg; oranger QM-Kreislauf).

Speziell für die Qualitätssicherung der fakultätsübergreifenden Aspekte von Studium und Lehre in der Lehrkräftebildung hat die UOL einen zusätzlichen fakultätsübergreifenden Qualitätskreislauf für die lehramtsbezogenen Studiengänge entwickelt (vgl. QM-Kreislauf Lehramt; blauer QM-Kreislauf).

Der allgemeine hochschulische Qualitätskreislauf und der fakultätsübergreifende Qualitätskreislauf für die lehramtsbezogenen Studiengänge sind miteinander verzahnt. Dabei werden in dem fakultätsübergreifenden Qualitätskreislauf für die lehramtsbezogenen Studiengänge fakultätsübergreifende QM-Aspekte identifiziert und beraten; Ergebnis sind Empfehlungen, die über den Rat für Lehre als zentrales Gremium (bzw. alle 4-5 Jahre über das fakultätsübergreifende Entwicklungsgespräch) ergehen und in den allgemeinen hochschulischen Qualitätskreislauf zurückfließen. Entsprechend der fakultären Lehrverantwortung sind diese Empfehlungen in den (Teil-)Studiengangskonferenzen der lehramtsbezogenen Fächer zu beraten und ggf. mit Maßnahmen zu konkretisieren und zu kontrollieren.

Weitere Informationen finden Sie hier

diz-Webmaster (Stand: 12.12.2025)  Kurz-URL:Shortlink: https://uol.de/p105862
Zum Seitananfang scrollen Scroll to the top of the page