Kontakt

Zentrum für Lehrkräftebildung
- Didaktisches Zentrum (DiZ)

Direktorium

Gremien

Team Geschäftsstelle DiZ

0441 798-3033

OFZ - Lehrkräftefortbildung am Kompetenzzentrum Oldenburg

Tel.: 0441 798-3039

Für Schulen

Herzlichen Dank!

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung bei der Lehramtsausbildung Oldenburger Studierenden. Auf der folgenden Seite haben wir Informationen zu Praktikumsverteilung und -ablauf für Sie zusammengetragen. 

Das Didaktische Zentrum ist für die Verteilung der Praktikumsschulen verantwortlich. Bei Fragen zum Inhalt und der fachlichen Betreuung wenden Sie sich bitte an die Institute.
 

Ansprechpartnerinnen

Bei Fragen zur Verteilung der Studierenden kontaktieren Sie bitte:

Andrea Grotelüschen

Praktikumsverwaltung - Schulzuweisung Gym, WiPäd

0441 798-3034

Lena Leisner

Praktikumsverwaltung - Schulzuweisung GHR, Koordination Mitwirkende Lehrkräfte, stellv. dezentrale Gleichstellungsbeauftragte

0441 798-3030

Patrizia Blüsse

Praktikumsverwaltung - Schulzuweisung SoPäd

0441 798-3037

Bei Fragen zur Koordination der lehramtsbezogenen Studiengänge kontaktieren Sie bitte:

Susanne de Vries

Studiengangskoordination M. Ed. G, M. Ed. HR, M. Ed. Gym

0441 798-3032

Indre Döpcke

Studiengangskoordination 2-Fächer-Bachelor mit Lehramtsbezug,
M. Ed. WiPäd, M. Ed. SoPäd

0441 798-4528

Rechtliches

Schwangerschaft im Studium und Praktikum

Die Universität Oldenburg möchte Studierenden im Falle einer Schwangerschaft/Stillzeit die Möglichkeit bieten, das Studium (inklusive Praktika) ohne Gefährdung ihrer Gesundheit oder der ihres Kindes fortzuführen. 

Informationen zum Mutterschutz und dem Verfahrensweg finden Sie hier. Studierende erfahren dort unter anderem, wie sie die Schwangerschaft und/oder Stillzeit melden. 

Weitere Beratungsangebote finden Studierende beim Familienservice.

Im Falle eines anstehenden Praktikums wäre es wünschenswert, wenn die betroffenen Studierenden zeitnah mit der zuständigen Sachbearbeitung im Didaktischen Zentrum Kontakt aufnehmen, damit die Schwangerschaft/Stillzeit bei der Planung berücksichtigt werden kann. 

Hilfreiche und ergänzende Informationen in Zusammenhang schulpraktischer Module finden sich zudem auf den Internetseiten der Niedersächsischen Landesschulbehörde.

 

Doppelfunktion: Bestehender Arbeitsvertrag an gewünschter Praktikumsschule

Was ist eine Doppelfunktion?

Im Rahmen der Zuweisung der Praktikumsplätze wird das Didaktische Zentrum vermehrt seitens der Studierenden oder der Schulen darum gebeten, dass die Zuweisung zum Praktikum an die Schule erfolgen möge, an der der*die Studierende bereits einen Vertrag als Vertretungslehrkraft oder Pädagogische Mitarbeiterin/ Pädagogischer Mitarbeiter hat. Liegt eine solche Konstellation vor, sprechen wir von einer „Doppelfunktion“ an der Schule während des Praktikumszeitraums. Wir bitten um Verständnis, dass das DiZ diesem Wunsch Praktikumsschule = „Dienstschule“ nicht grundsätzlich nachkommen kann. 

Bedeutung für das Praktikum

Eine Zuweisung an die Schule, an der ein Arbeitsvertrag besteht, kann ggf. ermöglicht werden, wenn die Rahmenbedingungen für die berufsfeldbezogenen Praktika im Lehramtsstudium (siehe Niedersächsische MaVO-Lehr und das Niedersächsische Schulgesetz) beachtet werden. Dies bedeutet, dass

  • die schulpraktische Ausbildung im Rahmen des Studiums (Pflichtpraktikum) eindeutig bzgl. Zeit, Aufgaben und Verpflichtungen vom Dienstverhältnis getrennt werden muss. So sind die Zeiten/ Unterrichtsstunden für das Schulpraktikum zusätzlich zum Dienstverhältnis zu absolvieren.
  • in den für das Schulpraktikum vorgesehenen Zeiten/ Unterrichtsstunden kein Vertretungsunterricht und keine Aufsichtspflichten (z. B. Pausen- oder Busaufsichten) übernommen werden dürfen.
  • die für das Schulpraktikum vorgesehenen Unterrichtsstunden durch Mentor*innen begleitet bzw. reflektiert werden müssen.

Verpflichtung seitens der Studierenden

Falls dennoch an einer Dienststelle ein Schulpraktikum absolviert werden soll, muss die zuständige Sachbearbeiterin im DiZ über einen bestehenden Arbeitsvertrag an der gewünschten Praktikumsschule informiert und unaufgefordert ein zwischen Schule und Studierender/m vereinbarter Zeit- und Aufgabenplan vorgelegt werden. Aus diesem muss hervorgehen, welche Zeiten und Aufgaben dem bestehenden Dienstverhältnis und welche dem Schulpraktikum gelten. Während des Praktikumszeitraums muss der / die Studierende also in erhöhter Stundenzahl an der Schule tätig sein oder der dort geschlossenen Vertrag muss für diesen Zeitraum ruhen, z. B. durch Urlaub.

Ein gemeldetes Anliegen Praktikumsschule = „Dienstschule“ wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung der Gesamtzuweisungen sowie der genannten Kriterien geprüft. Nicht in jedem Fall können die Wünsche von Studierenden und Schulen berücksichtigt werden.

Hinweis zu M.Ed. G/HR

Besonderer Hinweis zum schulpraktischen Modul prx560 Praxisblock in der Schule (M.Ed. G/HR):Aufgrund rechtlicher Vorgaben (Zuweisung in fächerspezifischen Teams, verpflichtende Unterrichtsbesuche, eingeschränkter Zuweisungsradius) ist für dieses Schulpraktikum die Berücksichtigung der Zuweisungskonstellation Praktikumsschule = „Dienstschule“ besonders schwierig.

Schadensfälle und Unfälle im Praktikum

Bei einem Schadensfall oder Unfall während der (Schul-)Praktika im Studium gelten folgende Regelungen für die Studierenden der Carl von Ossietzky Universität:

lukn.de/rehabilitation-leistung/versichertenkreis/kinder-schueler-studierende/universitaet.php

Bitte lesen Sie sich die Informationen durch und wenden Sie sich bei Fragen direkt an den Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover | Landesunfallkasse Niedersachsen (GUVH | LUKN).
Ihre Ansprechpartnerin dort ist
Frau Windolph, Telefon: 0511/8707-117, Fax: 0511/8707-34 117.

Schulknigge: Verhaltenshinweise zum Praktikum

Hilfreiche Anmerkungen für Studierende und das (erste) Schulpraktikum:

FAQ zum Verhalten im Praktikum

Dieses FAQ gibt es hier auch als Download.

Pflichten der Studierenden

a) Studierende haben die in der Schule geltenden Vorschriften zu befolgen und den Weisungen der Schulleitung sowie der für die Ausbildung verantwortlichen Mentor*innen zu folgen.

b) Studierende sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, sofern die anlässlich ihrer Ausbildung bekannt gewordenen Tatsachen einer vertraulichen Behandlung bedürfen. Dabei sind insbesondere solche Tatsachen vertraulich zu behandeln, deren Bekanntgabe ein schutzwürdiges Interesse einzelner oder mehrerer Schüler*innen, Lehrkräfte oder anderer Personen verletzen könnte.

c) Im Falle von Krankheit oder anders bedingten Fehlzeiten im Rahmen des Schulpraktikums haben die studierenden die Schule unverzüglich über die Gründe sowie die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit zu informieren.

Kompensation von Fehltagen

Bei Fehlzeiten aus wichtigem Grund sollen nicht absolvierte Praktikumstage in Absprache mit der Schulleitung innerhalb des Praktikumszeitraumes oder ggfs. im Anschluss nachgeholt werden (z.B. durch Stundenaufstockung innerhalb der vorgesehenen Schultage) oder anderweitige Aktivitäten (z.B. Aktivitäten im Ganztag, Förderbereich, außerschulische Aktivitäten) ausgeglichen werden, sofern die Fehltage 10 Praktikumstage nicht überschreiten. 

Bei Krankheit werden das Sekretariat der Schule und die/der Mentor:in unverzüglich informiert. Ab dem dritten Fehltag ist der Schule eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Die versäumten Tage werden auch hier nachgeholt.

Die Erfüllung der Voraussetzungen an den Schulpraktika muss gewährleistet sein. Im Zweifel ist das Benehmen mit den Prüfungen an der Universität herzustellen. 

Wann ist das Schulpraktikum zu wiederholen?

Das Schulpraktikum ist zu wiederholen, wenn die oder der Studierende 

  • vom zugewiesenen Praktikumsplatz nach Abschluss des Zuweisungsverfahrens zurücktritt,
  • das Praktikum nicht antritt oder es nach Antritt vorzeitig beendet,
  • das Praktikum nicht entsprechend der Vorgaben absolviert hat
  • aus wichtigem Grund mehr als 10 Praktikumstage fehlt,
  • ohne Nachweis eines wichtigen Grundes während des Praktikums fehlt,
  • gem. Punkt 6 vom Schulpraktikum ausgeschlossen wurde.

Fehlverhalten

Studierende können von der Schulleitung aus disziplinarischen Gründen von der Teilnahme am Schulpraktikum ausgeschlossen werden, wenn sie durch schuldhaftes, rechtswidriges oder untragbares Verhalten den Unterrichts- und Erziehungsauftrag der Schule nachhaltig beeinträchtigen. Die Entscheidung über den Ausschluss obliegt der Schulleitung in enger Abstimmung mit den zuständigen Lehrenden und Modulverantwortlichen der Universität sowie dem Didaktischen Zentrum. 

Klassenfahrt, Ausflug, Fortbildung etc.

Auch Fortbildungen, Veranstaltungen und Schulfeste gehören zum Schulleben, auch die Studierenden können daran beteiligt werden. Ausflüge dürfen gerne begleitet werden, bei einer ganzen Klassenfahrt jedoch wäre der Aspekt des Unterrichtens im Praktikum zu gering.

Die Studierenden dürfen an den in der Schule anberaumten Besprechungen und Konferenzen teilnehmen, um einen umfassenden Blick auf die Arbeit an der Schule zu erhalten. 

Vertretungsunterricht, Doppelfunktion

Entsprechend § 62 NSchG kann eine Aufsichtspflicht nicht auf die Studierende übertragen werden. Somit dürfen lt. Gesetz Studierende nicht alleinverantwortlich zur Unterrichts-vertretung eingesetzt werden. 

Sollte der*die Studierende bereits einen Vertrag an der Praktikumsschule als Vertretungs-lehrkraft oder Pädagogische(r) Mitarbeiter:in haben, müssen die Rahmenbedingungen für die berufsfeldbezogenen Praktika im Lehramtsstudium (siehe Niedersächsische MaVO-Lehr und das Niedersächsische Schulgesetz) beachtet werden. Dies bedeutet, dass

  • die schulpraktische Ausbildung im Rahmen des Studiums (Pflichtpraktikum) eindeutig bzgl. Zeit, Aufgaben und Verpflichtungen vom Dienstverhältnis getrennt werden muss. So sind die Zeiten/ Unterrichtsstunden für das Schulpraktikum zusätzlich zum Dienstverhältnis zu absolvieren.
  • in den für das Schulpraktikum vorgesehenen Zeiten/ Unterrichtsstunden kein Vertretungsunterricht und keine Aufsichtspflichten (z. B. Pausen- oder Busaufsichten) übernommen werden dürfen.
  • die für das Schulpraktikum vorgesehenen Unterrichtsstunden durch Mentor*innen begleitet bzw. reflektiert werden müssen.

Versicherungsschutz

Die Studierenden gliedern sich während des Praktikums in den Betriebsablauf des Unternehmens (Schule) ein und sind als Beschäftigte nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII unfallversichert. Unerheblich ist dabei, ob das Praktikum in den Studien- oder Prüfungsordnungen zwingend vorgeschrieben ist oder freiwillig geleistet wird. Zuständig ist die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse, bei der das Praktikumsunternehmen Mitglied ist. (http://www.dguv.de/de/versicherung/versicherte_personen/kinder/praktika_studium/index.jsp)

Ansprechpersonen in der Universität Oldenburg

G/HR: Lena Leisner (), Tel. 0441-798 3033

Gym/WiPäd: Andrea Grotelüschen (), Tel. 0441-798 3034

SoPäd: Patrizia Blüsse (), Tel. 0441 798-3037

Zwischen Universität und Schule

Umfragen und Erhebungen an Schulen

Umfragen und Erhebungen in Schulen bedürfen im Vorfeld der Genehmigung. Diese Genehmigungspflicht gilt sowohl für Umfragen und Erhebungen in Forschungsarbeiten als auch für sämtliche studentische Studien- und Prüfungsleistungen, die Sie im Rahmen von Abschlussarbeiten (Bachelor- und Masterarbeiten) und anderen Modulen (auch schulpraktische Module wie z.B. das Projektband und das Forschungs- und Entwicklungspraktikum) zu erbringen haben.

Sollten Sie daher in irgendwelchen Zusammenhängen Umfragen und Erhebungen in Schulen durchführen, empfehlen wir Ihnen dringend, sich mit den von der Geschäftsstelle des  Didaktischen Zentrums (DiZ) bereitgestellten Informationen auseinanderzusetzen und die dazugehörigen Beantragungsformulare zu nutzen.

Sie finden diese zum Download unter:
uol.de/diz/studium-und-lehre/umfragen-und-erhebungen-in-schulen

 Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Lehrperson.

Memorandum of Understanding (MOU)

Die Universität Oldenburg und die Schulen unserer Ausbildungsregion können partnerschaftliche Kooperationen eingehen. Diese haben das Ziel, die Qualität der Lehrkräfteaus- und -fortbildung sowie die Unterrichtspraxis in der Schule zu verbessern. Die Kooperationspartnerschaft wird in einem sogenannten Memorandum of Understanding (MoU) bekundet.
Dabei sollen die institutionsbezogenen Angebote und Strukturen sowie Potenziale und Expertisen von Universität und Schule partnerschaftlich genutzt werden, um auf universitärer Seite fachdidaktische und/ oder bildungswissenschaftliche Forschungen und Entwicklungen, auf schulischer Seite unterrichtliche Ideen, Konzepte und Methoden professionell weiterzuentwickeln.

Weitere Informationen finden Sie hier. 

Mitwirkende Lehrkräfte (MLer)

Im Rahmen der Lehrer*innen-Ausbildung an der Universität Oldenburg unterstützen sogenannte „Mitwirkende Lehrkräfte“ aus Schulen die universitäre Lehre durch die Herstellung eines schulpraktischen Bezugs, z. B.

  • bei der Vorbereitung von schulischen Praktika oder
  • bei der Planung, Anwendung und Reflexion unterrichtsrelevanter Methoden, Medien, Experimente u.v.m.

Weitere Informationen finden Sie hier

Haupt- und Realschullehramt

Bachelorpraktikum
prx102: Allgemeines Schulpraktium (ASP)

6 Wochen, davon 5 Wochen Kernzeit an der Schule

25 Zeitstunden

Inhaltlich verantwortet vom Institut für Pädagogik, Fk. I

Bitte entnehmen Sie weitere Hinweise und Dokumente von der ASP-Website der Pädagogik oder der prx102-Informationsseite des Didaktischen Zentrums.

Masterpraktikum
prx560: Praxisphase – Praxisblock in der Schule

18 Unterrichtswochen

15 Zeitstunden in der Woche

Inhaltlich verantwortet von den Fächern 

Bitte entnehmen Sie weitere Hinweise und Dokumente der prx 560- Informationsseite des Didaktischen Zentrums. Beachten Sie auch die Studientage.

Die MentorInnen werden über eine sog. Mentorenqualifikation auf ihre Arbeit vorbereitet.

Praktikumszeitraum

Den Schulen obliegt die genaue Festlegung der Durchführungszeit innerhalb des genannten Praktikumszeitraumes!

Beginn WiSe 2025/2026

SchulformPraktikumKernzeiten an der Praktikumsschule
G/HRprx560: Praxisblock09.02.2026 - 01.07.2026
Gymprx530: Fachpraktikum und
prx536: Forschungs- und Entwicklungspraktikum
09.02.2026 - 20.03.2026 *
Sopädprx103: Berufsfeld Schule09.02.2026 - 20.03.2026
Sopädprx540: Förderdiagnostisches Praktikum (Regelfall)13.04.2026 - 26.08.2026 (nach den Ferien!)
Sopädprx540: Förderdiagnostisches Praktikum (Härtefallregelung)09.02.2026 - 20.03.2026
Wipädprx105: Allgemeines Schulpraktikum09.02.2026 - 20.03.2026

* Hinweis: 
Infolge des frühen Beginns der Osterferien im Jahr 2026 umfasst die Durchführungszeit in der Schule lediglich 6 Wochen (statt regulär 7 Wochen). Die vorgesehenen 15-20 Zeitstunden der 7. Woche werden daher auf 6 Wochen Praktikumszeit verteilt, wodurch sich eine Schulpräsenzzeit von 18 – 23 Zeitstunden/Woche ergibt.

Beginn SoSe 2026

SchulformPraktikumDurchführungszeit(raum)
G/HR

prx102: Allgemeines Schulpraktikum

6 Wochen, 5 an der Schule

17.08.2026 - 09.10.2026
Gym

prx102: Allgemeines Schulpraktikum

6 Wochen, 5 an der Schule

17.08.2026 - 09.10.2026
Sopäd

prx545: Fachpraktikum Schule

30 Tage

17.08.2026 - 09.10.2026
Wipäd

prx550: Fachpraktikum

6 Wochen

17.08.2026 - 09.10.2026

Berufsziel Lehramt Sonderpädagogik

Bachelorpraktikum
prx103: Praktikum im Berufsfeld Schule

6 Wochen

180 Zeitstunden insgesamt

Inhaltlich verantwortet vom Institut für Sonderpädagogik, Fk. I

Bitte entnehmen Sie weitere Hinweise und Dokumente der prx103-Informationsseite des Didaktischen Zentrums.

Masterpraktika
prx540: Förderdiagnostisches Praktikum

15 Tage

Anwesenheit richtet sich nach der üblichen Unterrichtszeit an der Schule

Inhaltlich verantwortet vom Institut für Sonderpädagogik, Fk. I

Bitte entnehmen Sie weitere Hinweise und Dokumente der prx540-Informationsseite des Didaktischen Zentrums.

prx545: Fachpraktikum Schule

30 Schultage

Anwesenheit richtet sich nach der üblichen Unterrichtszeit an der Schule

Inhaltlich verantwortet vom Institut für Sonderpädagogik, Fk. I

Bitte entnehmen Sie weitere Hinweise und Dokumente der prx545-Informationsseite des Didaktischen Zentrums.

Praktikumszeitraum

Den Schulen obliegt die genaue Festlegung der Durchführungszeit innerhalb des genannten Praktikumszeitraumes!

Beginn WiSe 2025/2026

SchulformPraktikumKernzeiten an der Praktikumsschule
G/HRprx560: Praxisblock09.02.2026 - 01.07.2026
Gymprx530: Fachpraktikum und
prx536: Forschungs- und Entwicklungspraktikum
09.02.2026 - 20.03.2026 *
Sopädprx103: Berufsfeld Schule09.02.2026 - 20.03.2026
Sopädprx540: Förderdiagnostisches Praktikum (Regelfall)13.04.2026 - 26.08.2026 (nach den Ferien!)
Sopädprx540: Förderdiagnostisches Praktikum (Härtefallregelung)09.02.2026 - 20.03.2026
Wipädprx105: Allgemeines Schulpraktikum09.02.2026 - 20.03.2026

* Hinweis: 
Infolge des frühen Beginns der Osterferien im Jahr 2026 umfasst die Durchführungszeit in der Schule lediglich 6 Wochen (statt regulär 7 Wochen). Die vorgesehenen 15-20 Zeitstunden der 7. Woche werden daher auf 6 Wochen Praktikumszeit verteilt, wodurch sich eine Schulpräsenzzeit von 18 – 23 Zeitstunden/Woche ergibt.

Beginn SoSe 2026

SchulformPraktikumDurchführungszeit(raum)
G/HR

prx102: Allgemeines Schulpraktikum

6 Wochen, 5 an der Schule

17.08.2026 - 09.10.2026
Gym

prx102: Allgemeines Schulpraktikum

6 Wochen, 5 an der Schule

17.08.2026 - 09.10.2026
Sopäd

prx545: Fachpraktikum Schule

30 Tage

17.08.2026 - 09.10.2026
Wipäd

prx550: Fachpraktikum

6 Wochen

17.08.2026 - 09.10.2026

Grundschullehramt

Bachelorpraktikum
prx102: Allgemeines Schulpraktium (ASP)

6 Wochen, davon 5 Wochen Kernzeit an der Schule

25 Zeitstunden

Inhaltlich verantwortet vom Institut für Pädagogik, Fk. I

Bitte entnehmen Sie weitere Hinweise und Dokumente von der ASP-Website der Pädagogik oder der prx102-Informationsseite des Didaktischen Zentrums.

Masterpraktikum
prx560: Praxisphase – Praxisblock in der Schule

18 Unterrichtswochen

15 Zeitstunden in der Woche

Inhaltlich verantwortet von den Fächern 

Bitte entnehmen Sie weitere Hinweise und Dokumente der prx 560- Informationsseite des Didaktischen Zentrums. Beachten Sie auch die Studientage.

Die MentorInnen werden über eine sog. Mentorenqualifikation auf ihre Arbeit vorbereitet.

Praktikumszeitraum

Den Schulen obliegt die genaue Festlegung der Durchführungszeit innerhalb des genannten Praktikumszeitraumes!

Beginn WiSe 2025/2026

SchulformPraktikumKernzeiten an der Praktikumsschule
G/HRprx560: Praxisblock09.02.2026 - 01.07.2026
Gymprx530: Fachpraktikum und
prx536: Forschungs- und Entwicklungspraktikum
09.02.2026 - 20.03.2026 *
Sopädprx103: Berufsfeld Schule09.02.2026 - 20.03.2026
Sopädprx540: Förderdiagnostisches Praktikum (Regelfall)13.04.2026 - 26.08.2026 (nach den Ferien!)
Sopädprx540: Förderdiagnostisches Praktikum (Härtefallregelung)09.02.2026 - 20.03.2026
Wipädprx105: Allgemeines Schulpraktikum09.02.2026 - 20.03.2026

* Hinweis: 
Infolge des frühen Beginns der Osterferien im Jahr 2026 umfasst die Durchführungszeit in der Schule lediglich 6 Wochen (statt regulär 7 Wochen). Die vorgesehenen 15-20 Zeitstunden der 7. Woche werden daher auf 6 Wochen Praktikumszeit verteilt, wodurch sich eine Schulpräsenzzeit von 18 – 23 Zeitstunden/Woche ergibt.

Beginn SoSe 2026

SchulformPraktikumDurchführungszeit(raum)
G/HR

prx102: Allgemeines Schulpraktikum

6 Wochen, 5 an der Schule

17.08.2026 - 09.10.2026
Gym

prx102: Allgemeines Schulpraktikum

6 Wochen, 5 an der Schule

17.08.2026 - 09.10.2026
Sopäd

prx545: Fachpraktikum Schule

30 Tage

17.08.2026 - 09.10.2026
Wipäd

prx550: Fachpraktikum

6 Wochen

17.08.2026 - 09.10.2026

Berufsziel Gymnasiallehramt

Bachelorpraktikum
prx102: Allgemeines Schulpraktium (ASP)

6 Wochen, davon 5 Wochen Kernzeit an der Schule

25 Zeitstunden

Inhaltlich verantwortet vom Institut für Pädagogik, Fk. I

Bitte entnehmen Sie weitere Hinweise und Dokumente von der ASP-Website der Pädagogik oder der prx102-Informationsseite des Didaktischen Zentrums.

Masterpraktikum
prx530/536: Fach-, sowie Forschungs- und Entwicklungspraktikum (FP/FEP)

I.d.R. 7 Wochen

15-20 Zeitstunden in der Woche

Inhaltlich verantwortet von den Fächern 

Bitte entnehmen Sie weitere Hinweise und Dokumente der prx530/536-Informationsseite des Didaktischen Zentrums.

Praktikumszeitraum

Den Schulen obliegt die genaue Festlegung der Durchführungszeit innerhalb des genannten Praktikumszeitraumes!

Beginn WiSe 2025/2026

SchulformPraktikumKernzeiten an der Praktikumsschule
G/HRprx560: Praxisblock09.02.2026 - 01.07.2026
Gymprx530: Fachpraktikum und
prx536: Forschungs- und Entwicklungspraktikum
09.02.2026 - 20.03.2026 *
Sopädprx103: Berufsfeld Schule09.02.2026 - 20.03.2026
Sopädprx540: Förderdiagnostisches Praktikum (Regelfall)13.04.2026 - 26.08.2026 (nach den Ferien!)
Sopädprx540: Förderdiagnostisches Praktikum (Härtefallregelung)09.02.2026 - 20.03.2026
Wipädprx105: Allgemeines Schulpraktikum09.02.2026 - 20.03.2026

* Hinweis: 
Infolge des frühen Beginns der Osterferien im Jahr 2026 umfasst die Durchführungszeit in der Schule lediglich 6 Wochen (statt regulär 7 Wochen). Die vorgesehenen 15-20 Zeitstunden der 7. Woche werden daher auf 6 Wochen Praktikumszeit verteilt, wodurch sich eine Schulpräsenzzeit von 18 – 23 Zeitstunden/Woche ergibt.

Beginn SoSe 2026

SchulformPraktikumDurchführungszeit(raum)
G/HR

prx102: Allgemeines Schulpraktikum

6 Wochen, 5 an der Schule

17.08.2026 - 09.10.2026
Gym

prx102: Allgemeines Schulpraktikum

6 Wochen, 5 an der Schule

17.08.2026 - 09.10.2026
Sopäd

prx545: Fachpraktikum Schule

30 Tage

17.08.2026 - 09.10.2026
Wipäd

prx550: Fachpraktikum

6 Wochen

17.08.2026 - 09.10.2026

Lehramt Wirtschaftspädagogik

Bachelorpraktikum
prx105: Allgemeines Schulpraktium (ASP)

6 Wochen

15-20 Zeitstunden in der Woche

Inhaltlich organisiert vom Institut für Wirtschaftspädagogik, FK II

Bitte entnehmen Sie weitere Hinweise und Dokumente der prx105-Informationsseite des Didaktischen Zentrums.

Masterpraktikum
prx550 Fachpraktikum 

6 Wochen

15-20 Zeitstunden in der Woche

Inhaltlich organisiert vom Institut für Wirtschaftspädagogik, FK II

Bitte entnehmen Sie weitere Hinweise und Dokumente der prx550- Informationsseite des Didaktischen Zentrums.

Praktikumszeitraum

Den Schulen obliegt die genaue Festlegung der Durchführungszeit innerhalb des genannten Praktikumszeitraumes!

Beginn WiSe 2025/2026

SchulformPraktikumKernzeiten an der Praktikumsschule
G/HRprx560: Praxisblock09.02.2026 - 01.07.2026
Gymprx530: Fachpraktikum und
prx536: Forschungs- und Entwicklungspraktikum
09.02.2026 - 20.03.2026 *
Sopädprx103: Berufsfeld Schule09.02.2026 - 20.03.2026
Sopädprx540: Förderdiagnostisches Praktikum (Regelfall)13.04.2026 - 26.08.2026 (nach den Ferien!)
Sopädprx540: Förderdiagnostisches Praktikum (Härtefallregelung)09.02.2026 - 20.03.2026
Wipädprx105: Allgemeines Schulpraktikum09.02.2026 - 20.03.2026

* Hinweis: 
Infolge des frühen Beginns der Osterferien im Jahr 2026 umfasst die Durchführungszeit in der Schule lediglich 6 Wochen (statt regulär 7 Wochen). Die vorgesehenen 15-20 Zeitstunden der 7. Woche werden daher auf 6 Wochen Praktikumszeit verteilt, wodurch sich eine Schulpräsenzzeit von 18 – 23 Zeitstunden/Woche ergibt.

Beginn SoSe 2026

SchulformPraktikumDurchführungszeit(raum)
G/HR

prx102: Allgemeines Schulpraktikum

6 Wochen, 5 an der Schule

17.08.2026 - 09.10.2026
Gym

prx102: Allgemeines Schulpraktikum

6 Wochen, 5 an der Schule

17.08.2026 - 09.10.2026
Sopäd

prx545: Fachpraktikum Schule

30 Tage

17.08.2026 - 09.10.2026
Wipäd

prx550: Fachpraktikum

6 Wochen

17.08.2026 - 09.10.2026
(Stand: 26.05.2025)  Kurz-URL:Shortlink: https://uol.de/p105861
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