Kontakt

Promotionsbüro

Sarina Wichmann

 +49 (0)441 798-3467

V03 M-3-323

Promotionsausschuss

Vorsitzender:

Prof. Dr. Steven van de Par

Sitzungen dienstags von 16.00 bis 18.00 Uhr.

Die Anträge müssen bis spätestens 12 Tage vor der Sitzung im Promotionsbüro FKVI sowohl in Papierformat als auch in digitaler Version als eine zusammenhängende PDF-Datei eingereicht werden. Unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden. Die Beschlussausführung nach der Sitzung beträgt eine Woche.

Zum Promotionsausschuss und den Terminen

Promotion zum Dr. rer. nat., Ph.D., Dr. phil., Dr.-Ing.

Für die Promotion zum Dr. rer. nat., Ph.D., Dr. phil. und Dr.-Ing. gilt die gemeinsame Promotionsordnung der Fakultäten II, V und VI in der Fassung vom 01.08.2022. hier finden Sie die nichtamtliche Lesefassung

Betreuung, Betreuungskomitee & Betreuungsvereinbarung

Die Promotionsordnung regelt in §11, Abs. 1, welche Personen als Betreuerin oder Betreuer fungieren können. Die Betreuerin oder der Betreuer erstellt in der Regel das Erstgutachten zur Dissertation und ist damit auch Mitglied der Prüfungskommission, die später Disputation abnimmt.

Darüber hinaus kann ein Promotionskomitee bestimmt werden, für das die Doktorandin oder Doktorand Vorschläge unterbreiten kann. Erfolgt die Promotion in Promotionsprogrammen oder -studiengängen an der Graduiertenschule OLTECH, ist das Einsetzen eines Promotionskomitee zwingend erforderlich. Es besteht neben dem Erstbetreuer oder der Erstbetreuerin aus bis zu vier weiteren Personen.

Die Beziehung zwischen Doktorandin oder Doktorand und Betreuerin oder Betreuer sowie ggf. Promotionskomitee wird in einer Betreuungsvereinbarung (Betreungsvereinbarung/ Thesis Agreement) geregelt. Nähere Informationen zur Betreuung finden sich in § 6 Abs. 4 und § 11 der Promotionsordnung.

Bei Fragen, Problemen oder Erschwernissen im Zusammenhang mit der Promotion besteht grundsätzlich immer die Möglichkeit, sich an den Promotionsausschuss oder an die für die Fakultät zuständige Ombudsperson zu wenden. Die vertrauliche Behandlung der Anfrage ist dabei selbstverständlich gewährleistet.

Annahme als Doktorand, Zulassung zur Promotion & Immatrikulation

Die Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion ist in §8 der Promotionsordnung geregelt.

Der Antrag auf Zulassung zur Promotion und damit auf Annahme als Doktorandin oder Doktorand ist schriftlich an die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden des Promotionsausschusses zu richten. Die notwendigen Unterlagen müssen spätestens 12 Tage vor der Sitzung des Promotionsausschusses in Papierform und digital per Mail als eine zusammenhängende PDF-Datei beim Promotionsbüro eingereicht werden. Dem Antrag sind gemäß § 9 der Promotionsordnung beizufügen:

  • Gesuch auf Zulassung/ Admission as a doctoral candidate,
  • beglaubigte Kopie des Abitur-, Bachelor- und Master- Zeugnisses,*
  • eine Darstellung des wissenschaftlichen Werdegangs,
  • das Promotionsthema (Arbeitstitel) mit einer kurzen Darstellung des Vorhabens, die mit der vorgesehenen Betreuerin oder dem vorgesehenen Betreuer abgestimmt ist,
  • Nennung der Mitglieder des Promotionskomitees, soweit eingerichtet (§ 11, Abs. 2),
  • ein Nachweis über den zur Promotion berechtigenden Studienabschluss,
  • eine Erklärung über etwaige frühere erfolglose Promotionsgesuche mit Angaben zum Zeitpunkt der ersten Bewerbung, zur wissenschaftlichen Hochschule und zur Fakultät oder zum Fachbereich, bei der oder dem die Dissertation eingereicht wurde, sowie zum Thema der Dissertation,
  • ggf. ein Antrag auf Durchführung eines gemeinsamen Promotionsverfahrens,
  • im Falle einer Promotion im Joint Degree eine Kopie des Agreement for a Joint Supervision of a Doctorate (diese kann ggf. auch nachgereicht werden),
  • eine Erklärung darüber, dass die Regelungen zu guter wissenschaftlicher Praxis der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg bekannt sind und befolgt werden,
  • eine Erklärug darüber, dass im Zusammenhang mit dem Promotionsvorhaben keine kommerziellen Vermittlungs- oder Beratungsdienste (Promotionsberatung) in Anspruch genommen worden sind,
  • ein Verzeichnis der Schriften, die die Bewerberin oder der Bewerber bereits veröffentlicht hat und
  • Betreungsvereinbarung/ Thesis Agreement.

*Alternativ kann ein Termin zum Abgleich mit den Originalen vereinbart werden

Sollte eine Zulassung unter Auflagen erfolgt sein, verwenden Sie bitte folgendes Formular für den Nachweis über deren Erfüllung:

Nach der Zulassung sollen sich die Doktorandinnen und Doktoranden zum nächstmöglichen Zeitpunkt als Promotionsstudierende einschreiben. Nähere Information hierzu finden sich auf der Homepage des Immatrikulationsamtes.

Graduiertenschule: Begleitveranstaltungen und Workshops

Aktuelle Informationen zur Graduiertenschule Naturwissenschaften, Medizin und Technik, zu den Promotionsstudiengängen sowie den strukturierten Promotionsprogrammen der Fakultät VI finden Sie auf unserer Homepage: www.oltech.org.

Verfassen der Dissertation

Die Dissertation soll in deutscher oder in englischer Sprache abgefasst sein. Grundsätzlich gelten für das Verfassen der Dissertation immer die Leitlinien guter wissenschaftlicher Praxis der Universität Oldenburg.

Die Dissertation kann in monographischer Form oder publikationsbasiert verfasst werden. Näheres regelt § 10 der Promotionsordnung.

Hinweise zur formalen Gestaltung der Dissertation finden Sie hier:

Guidelines for the written Dissertation

Für die Abgabe ist die Dissertation mit einem entsprechenden Titelblatt (Mustertitelblatt Dissertation bei Einleitung/Titlepage of dissertation for opening) sowie einer Eigenständigkeitserklärung (siehe Leitlinien guter wissenschaftlicher Praxis) zu versehen.

Abgabe der Dissertation und Antrag auf Einleitung des Promotionsverfahrens

Die Abgabe der Dissertation und das Stellen eines Antrags auf Einleitung des Promotionsverfahrens ist in der Regel frühestens ein Jahr nach Zulassung und spätestens fünf Jahre nach Zulassung möglich. Auf Antrag der Doktorandin oder des Doktoranden können diese Fristen vom Promotionsausschuss um einen angemessenen Zeitraum verkürzt oder verlängert werden. Wird der Antrag auf Einleitung des Promotionsverfahrens nicht fristgemäß gestellt, gilt die Zulassung als zurückgenommen. Näheres regelt § 12 Abs. 1 der Promotionsordnung.

Der Antrag auf Einleitung des Promotionsverfahrens ist schriftlich in Papierform und digital per Mail als eine zusammenhängende PDF Datei an den Promotionsausschussvorsitz zu richten. Die notwendigen Unterlagen müssen spätestens 12 Tage vor der Sitzung des Promotionsausschusses beim Promotionsbüro eingereicht werden.

Dem Antrag sind gemäß § 12 der Promotionsordnung folgende Unterlagen beizufügen:

  • Antrag auf Einleitung eines Promotionsverfahrens/ Opening of a doctoral procedure,
  • die Dissertation im PDF-Format und eine ausgedruckte Version (auf Wunsch der Mitglieder der Prüfungskommission können weitere gedruckte Exemplare nachgefordert werden, bitte stimmen Sie sich hier im Vorfeld ab),
  • eine Erklärung darüber,
    • dass die Bewerberin oder der Bewerber die Dissertation selbstständig verfasst und dass die benutzten Hilfsmittel vollständig angegeben sind,
    • ob die Dissertation in Teilen oder insgesamt bereits veröffentlicht wurde; in diesem Fall ist eine Publikationsliste beizufügen,
    • dass die Dissertation weder in ihrer Gesamtheit noch in Teilen einer anderen Hochschule zur Begutachtung in einem Promotionsverfahren vorliegt oder vorgelegen hat,
    • welcher Grad einer Doktorin oder eines Doktors angestrebt wird,
    • ggf. ob der angestrebte Grad in der Promotionsurkunde in der weiblichen Form als Doktorin oder in der männlichen Form als Doktor aufgeführt werden soll,
    • dass die Regelungen zu guter wissenschaftlicher Praxis der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg befolgt worden sind,
    • erforderlichenfalls den Nachweis nach § 9 Abs. 5 über die Einschreibung als Promotionsstudierende oder Promotionsstudierender,
    • dass im Zusammenhang mit dem Promotionsvorhaben keine kommerziellen Vermittlungs- oder Beratungsdienste (Promotionsberatung) in Anspruch genommen worden sind.
  • Namensvorschläge für die weiteren Gutachterinnen oder Gutachter.

 

Eröffnung des Promotionsverfahrens, Begutachtung der Dissertation und Auslage

Der Promotionsausschuss eröffnet das Promotionsverfahren, indem er Personen zur Begutachtung der Dissertation bestellt. Als Erstgutachterin oder Erstgutachter fungiert in der Regel die Betreuerin oder der Betreuer der Promotion. Darüber hinaus bestimmt der Promotionsausschuss eine bis  drei weitere Personen zur Gutachtenerstellung, die gemeinsam die fachliche Breite der Dissertation abdecken sollen. Die Doktorandin oder der Doktorand kann im Rahmen des Antrags auf Einleitung des Promotionsverfahrens hierfür Vorschläge unterbreiten. Bei publikationsbasierten Dissertationen muss mindestens eines der Gutachten durch eine Person erstellt werden, die gemäß den Regeln der Deutschen Forschungsgemeinschaft der Doktorandin oder dem Doktoranden gegenüber nicht befangen ist. Näheres zu Gutachterinnen und Gutachtern regelt § 7 der Promotionsordnung. Bei einer Promotion im Joint Degree folgt die Bestimmung der Gutachter zusätzlichen Regelungen.

Disputation

Nach Ablauf der Auslagefrist und bei Annahme der Dissertation findet die Disputation statt. Zur Durchführung der Disputation setzt der Promotionsausschuss eine Prüfungskommission ein. Weitere Informationen zur Zusammensetzung der Prüfungskommission enthält § 6 der Promotionsordnung. Bei einer Promotion im Joint Degree folgt die Zusammensetzung der Prüfungskommission zusätzlichen Regelungen.

Die Doktorandin oder der Doktorand wird vom Promotionsbüro rechtzeitig über die festgelegte Zusammensetzung der Prüfungskommission informiert und übernimmt selbständig die Organisation der Disputation, d.h. die Terminierung in Abstimmung mit den Prüferinnen und Prüfern sowie die Reservierung eines Raumes. Sobald Zeit und Ort festgelegt sind, muss das Promotionsbüro darüber informiert werden. Wenn die Terminplanung bereits parallel zur Begutachtung der Dissertation erfolgt, sollte darauf geachtet werden, dass das Datum der Disputation nicht zu kurz nach einem vermutlichen Ende der Auslagefrist liegt. Denn falls in Einzefällen Gutachten nicht fristgerecht abgegeben werden, kann es zu Verzögerungen im Verfahrensablauf kommen, so dass der Disputationstermin ggf. neu angesetzt werden muss.

Die Durchführung der Disputation ist in Präsenz vorgesehen. Auf Antrag und mit Zustimmung der Prüfungskommission besteht auch die Möglichkeit, die Disputation teilweise oder vollständig elektronisch abzuhalten. Alle Promovierenden, die vor August 2022 zugelassen wurden, müssen hierfür zusätzlich einen formlosen Antrag auf den Wechsel in die aktuell gültige Promotionsordnung vom 01.08.2022 einreichen.

Veröffentlichung der Dissertation und Aushändigung der Urkunde

Innerhalb eines Jahres nach der bestandenen Disputation muss die Dissertation durch die Doktorandin oder der Doktoranden der wissenschaftlichen Öffentlichkeit in angemessener Weise zugänglich gemacht werden. Die Veröffentlichung erfolgt über das Bibliotheks- und Informationssystem der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Näheres Veröffentlichung regelt § 16 der Promotionsordnung. Für die gedruckten Exemplare ist ein Titelblatt gemäß folgendem Muster zu verwenden:

Die Promotion wird mit der Aushändigung der Promotionsurkunde vollzogen und die oder der Promovierte ist berechtigt, den Grad einer Doktorin oder eines Doktors zu führen.

Häufig gestellte Fragen

Eine Übersicht häufig gestellter Fragen (FAQ) zum Promotionsverfahren Dr. rer. nat., Ph.D., Dr. phil. und Dr.-Ing finden Sie hier. Bei allen Fragen zur Anmeldung, zum Verfahrensablauf u. ä. steht das Promotionsbüro der Fakultät VI zur Verfügung.

(Stand: 19.03.2024)  | 
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