Voraussetzungen für das Vorziehen von Mastermodulen gemäß Prüfungsordnung
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Voraussetzungen für das Vorziehen von Mastermodulen gemäß Prüfungsordnung
(Es gelten die Regelungen der jeweils aktuellen Prüfungsordnungen!)
M.Ed. Grundschule
Gemäß § 10 des allg. Teils der Prüfungsordnung für den M.Ed. Grundschule gilt:
Auf Antrag können Studierende der entsprechenden Bachelorstudiengänge vorzeitig Mastermodule belegen und Modulprüfungen von in der Regel bis zu insgesamt 30 Kreditpunkten absolvieren, wenn sie
a) mindestens 120 Kreditpunkte im Bachelorstudium erworben sowie
b) alle Basismodule erfolgreich abgeschlossen haben.
Ausgeschlossen vom Vorziehen sind die Mastermodule Praxisphase (prx560/prx561/prx562) und das Projektband (prx566).
M.Ed. Haupt-/Realschule
Gemäß § 10 des allg. Teils der Prüfungsordnung für den M.Ed. Haupt-/Realschule gilt:
Auf Antrag können Studierende der entsprechenden Bachelorstudiengänge vorzeitig Mastermodule belegen und Modulprüfungen von in der Regel bis zu insgesamt 30 Kreditpunkten absolvieren, wenn sie
a) mindestens 120 Kreditpunkte im Bachelorstudium erworben sowie
b) alle Basismodule erfolgreich abgeschlossen haben.
Ausgeschlossen vom Vorziehen sind die Mastermodule Praxisphase (prx560/prx561/prx562) und das Projektband (prx566).
M.Ed. Gymnasium
Gemäß § 10 des allg. Teils der Prüfungsordnung für den M.Ed. Gymnasium gilt:
Auf Antrag können Studierende der entsprechenden Bachelorstudiengänge vorzeitig Mastermodule belegen und Modulprüfungen von in der Regel bis zu insgesamt 30 Kreditpunkten absolvieren, wenn sie
a) mindestens 120 Kreditpunkte im Bachelorstudium erworben sowie
b) alle Basismodule erfolgreich abgeschlossen haben.
M.Ed. Wipäd
Gemäß § 10 des allg. Teils der Prüfungsordnung für den M.Ed. Wipäd gilt:
Auf Antrag können Studierende der entsprechenden Bachelorstudiengänge vorzeitig Mastermodule belegen und Modulprüfungen von in der Regel bis zu insgesamt 30 Kreditpunkten absolvieren, wenn sie
a) mindestens 120 Kreditpunkte im Bachelorstudium erworben sowie
b) alle Basismodule im Fach Wirtschaftswissenschaften erfolgreich abgeschlossen haben. .
M.Ed. Sopäd
Gemäß § 10 des allg. Teils der Prüfungsordnung für den M.Ed. Wipäd gilt:
Auf Antrag können Studierende der entsprechenden Bachelorstudiengänge vorzeitig Mastermodule belegen und Modulprüfungen von in der Regel bis zu insgesamt 30 Kreditpunkten absolvieren, wenn sie
a) mindestens 120 Kreditpunkte im Bachelorstudium erworben sowie
b) ihre Bachelorarbeit angemeldet und
c) alle Basismodule im Fach Sonderpädagogik erfolgreich abgeschlossen haben. .
Fachmaster der Fakultät III (z.B. M.A. Germanistik und M.A. DaF/DaZ)
Gemäß § 9 des allg. Teils der Prüfungsordnung für die Fachmaster der FK III gilt:
Auf begründeten Antrag können Studierende der entsprechenden Bachelorstudiengänge vorzeitig Mastermodule belegen und Modulprüfungen von in der Regel bis zu insgesamt 30 Kreditpunkten absolvieren, wenn sie mindestens 120 Kreditpunkte im Bachelorstudium erworben und ihre Bachelorarbeit in dem Fach, aus dem Mastermodule vorgezogen werden sollen, abgeschlossen haben.