In Kooperation mit der Stadt Oldenburg

„Die Universität ist eine Quelle innovativer Ideen und somit ein wichtiger Faktor für die Zukunftsfähigkeit unserer Nordwest-Region. Durch unseren Beitrag zum Förderpool möchten wir die Gründer*innen der Universität nun erstmals direkt unterstützen.“ (Jürgen Krogmann, der Oberbürgermeister der Stadt Oldenburg)

Universitäre Förderung für Gründungsvorhaben

Im Rahmen unserer Förderlinie unterstützen wir gemeinsam mit der Stadt Oldenburg Gründungsvorhaben durch 100 prozentige nicht-rückzahlbare Zuschüsse.

„Die Förderlinie ist ein wichtiger neuer Baustein unserer Gründungsförderung, um Ausgründungen von Anfang an zu unterstützen. Ich freue mich sehr, dass wir hier gemeinsam mit der Stadt viel bewirken können“, sagt Universitätspräsident Prof. Dr. Ralph Bruder.

Folgende Maßnahmen unterstützen wir dabei:

  • Projekt- und gründungsbezogene Beratungsdienstleistungen durch Dritte
  • Individuelle Weiterbildung mit Gründungsbezug
  • Sachausgaben für die Prototypenherstellung
  • Teilnahme an Messen und Netzwerkveranstaltungen

Für wen ist die Förderung gedacht?

Antragsberechtigt sind Studierende, Wissenschaftler*innen sowie Mitarbeitende der Universität Oldenburg. Die Antragsstellenden müssen selbst die Förderungsempfangenden sein. Eine Beantragung von Förderungen für Dritte ist ausgeschlossen.

Wie können die Mittel beantragt werden?

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Im ersten Schritt muss ein Beratungsgespräch bei eine*m unserer Gründungsberater*innen in Anspruch genommen werden, um die Bedarfe für das Gründungsvorhaben zu ermitteln. Im zweiten Schritt müssen die in der Förderrichtlinie festgelegten Antragsunterlagen vollständig eingereicht werden. Sie dienen als Grundlage für die Begutachtung.

Der Antrag kann jederzeit gestellt werden und ist bei uns im Referat Forschung und Transfer elektronisch unter einzureichen. Ansprechperson, ist der/die jeweilige Berater*in des Erstgesprächs. 

Wonach werden die geförderten Vorhaben ausgewählt?

Auswahlkriterien für die Förderung sind die wissenschaftliche Qualität beziehungsweise der Innovationsgehalt des geplanten Gründungsvorhabens sowie die Tragfähigkeit des Geschäftsmodells.

Projekt- und gründungsbezogene Beratungsdienstleistungen durch Dritte

Ziel

Ziel der gründungsbezogenen Beratungsleistungen ist es, eine objektive, externe Expertise, die über die Leistungen der Gründungsberatung des GIZ selbst hinaus geht, einzuholen. Mit dieser Hilfe sollen die Potenziale des Gründungsprojektes weiterentwickelt und genutzt werden können. Die beratende Person soll sowohl das eigene Fachwissen als auch die eigene Erfahrung in das Gründungsvorhaben einbringen und dabei einen Beitrag leisten, die Stärken des Teams und des Vorhabens herauszuarbeiten und vorhandene Schwachstellen zu kompensieren.

Umfang

Die Auswahl der beratenden Person sowie die Höhe der hierfür zu beantragenden Förderung ergibt sich aus dem konkreten Beratungsbedarf, welcher in Abstimmung mit der jeweiligen Gründungsberaterin oder dem jeweiligen Gründungsberater ermittelt wird. Pro Antrag soll die Förderung einen Tageshonorarsatz von 800 € exkl. MwSt. nicht überschreiten.

Förderbedingungen

Finanzierbar sind projekt- und gründungsbezogene Beratungsdienstleistungen durch Dritte in Form einer Auftragsvergabe. Dazu gehören u. a. Beratungen zu den Themen: Marketing, Vertrieb, Produktentwicklung, Unternehmenspräsentation und -kommunikation, Finanzierung, Rechtsberatung, Innovationsschutz, Teamkommunikation.

Weitere gründungsrelevante Beratungen sind nach Absprache möglich.

Nicht finanzierbar sind:

  • Aufwendungen im Rahmen des eigentlichen Gründungsprozesses (Notar- und Anwaltsgebühren, Erstellung Gesellschaftervertrag, AGB’s, Steuererklärungen, etc.)
  • Individuelle Weiterbildungen ohne Gründungsbezug
  • Erstellung eines Businessplans, Finanzplans oder Pitchdecks
  • Erstellung von Marketingmaterialien (Logo, Flyer, Plakate, Texte, etc.)
  • Leistungen durch Personen innerhalb der eigenen Forschungseinrichtung oder der Universität Oldenburg

Die Beratung soll von einer Person durchgeführt werden, die eigenen unternehmerischen Erfolg nachweisen kann oder eine leitende Funktion in einem Unternehmen ausgeübt hat. Sollte der Lebenslauf der beratenden Person keine adäquaten Informationen liefern, sind Referenzen nachzuweisen. Bei Auftragsvergabe an Freiberuflerinnen und Freiberufler im direkten Umfeld des Gründungsvorhabens ist darauf zu achten, dass diese über nachweisbare Qualifikationen verfügen und vorab ein Anbietervergleich erfolgt.

 

Individuelle Weiterbildung mit Gründungsbezug

Ziel

Die Zahl der erfolgreichen Unternehmensgründungen soll durch die Vermittlung von gründungsbezogenen und themenspezifischen Kompetenzen erhöht werden. Die Förderung der Teilnahme an gründungsbezogenen Workshops, Kursen und Seminaren ermöglicht es den Gründungsinteressierten, wichtige Kenntnisse für die Gründung zu erwerben.

Umfang

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Teilnahmegebühr der gewählten Bildungsmaßnahme, soll jedoch die Summe von 800 € pro Person exkl. MwSt. nicht überschreiten. Die Auswahl der Bildungsmaßnahme erfolgt im Gespräch mit dem/der Gründungsberater*in.

Förderbedingungen

Finanzierbar sind Weiterbildungsmaßnahmen, die einen direkten, positiven Einfluss auf die erfolgreiche Umsetzung des Gründungsvorhabens erwarten lassen. Weiterbildungen ohne Bezug zum Gründungsvorhaben sind nicht finanzierbar. Eventuell anfallende Reisekosten werden nicht erstattet.

 

Sachausgaben für die Prototypenherstellung

Ziel

Die wirtschaftlichen Verwertungschancen von wissens- und technologiebasierten Ideen sollen erhöht werden, indem der Nachweis der technischen Machbarkeit bzw. Funktionsfähigkeit erbracht wird. Die Förderung der Prototypenherstellung soll die finanziellen Hürden für die Erprobung der potentiellen Verwertung senken und somit zu mehr erfolgreichen Ausgründungen beitragen.

Umfang

Es soll die Finanzierung kleinerer Versuchsmodelle ermöglicht werden. Die Höhe der Förderung ist vom Vorhaben abhängig und wird im gemeinsamen Gespräch mit dem/der Gründungsberater*in ermittelt, soll jedoch die Summe von 500 € exkl. MwSt. pro Antrag nicht überschreiten.

Förderbedingungen

Finanzierbar sind Sachausgaben für die Herstellung eines funktionsfähigen Versuchsmodells. Gefördert werden projektbezogene Aufwendungen für Lizenzgebühren, Investitionen, Material, Software oder ähnliches. Nicht gefördert werden klassische Unternehmensausgaben (z.B. MS Office, CRM- oder Buchhaltungssoftware) oder Ausgaben, die der Serienproduktion dienen.

Innovation(s)Campus

Eine weitere Möglichkeit für die Prototypenherstellung bietet der Innovations(s)Campus der Innovativen Hochschule Jade-Oldenburg! (IHJO), auf dem Campus Haarentor der Universität Oldenburg. Hier befinden sich eine Metallwerkstatt, ein Digitallabor, Seminarräume und einen Coworking Space, um digitale und analoge Prototypen zu entwickeln und umzusetzen. Mehr Informationen unter: https://ihjo.de/innovationscampus.

Teilnahme an Messen und Netzwerkveranstaltungen

Ziel

Die Maßnahme soll den frühen Kontakt von Gründungsinteressierten zu potentiellen Mitgründer*innen, Mitarbeitenden, Kund*innen, Partner*innen und Investor*innen ermöglichen. Die Netzwerkpflege und der Austausch stellen einen erheblichen Mehrwert für ein Gründungsvorhaben dar und tragen somit wesentlich zum Erfolg der Gründung bei.

Umfang

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Teilnahmegebühr der Veranstaltung, soll jedoch den Wert von 500 € exkl. MwSt. pro Person nicht überschreiten. Die Auswahl der Veranstaltung erfolgt in Absprache mit der Gründungsberaterin oder dem Gründungsberater.

Förderbedingungen

Gefördert werden Besuche von Veranstaltungen, die nicht aus anderweitigen Programmen finanziert werden können (z. B. das „Messeprogramm junge innovative Unternehmen“ des BMWK). Eventuell anfallende Reisekosten werden nicht erstattet.

(Stand: 19.01.2024)  | 
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