Module
Prof. Dr. Sarah Rachut
Juniorprofessorin für Öffentliches Recht, Recht der Digitalisierung und Hochschulrecht sowie stv. Institutsleitung des Instituts für Rechtswissenschaften an der Technischen Universität Braunschweig
Zur Person / Werdegang
Sarah Rachut ist Inhaberin der Juniorprofessur für Öffentliches Recht, Recht der Digitalisierung und Hochschulrecht sowie stv. Institutsleitung des Instituts für Rechtswissenschaften an der Technischen Universität Braunschweig.
Zuvor war Sarah Rachut an der Technischen Universität München als Geschäftsführerin des dortigen Forschungsinstituts TUM Center for Digital Public Services und als Post-Doc am Lehrstuhl für Recht und Sicherheit der Digitalisierung von Prof. Dr. Dirk Heckmann tätig.
Das Studium der Rechtswissenschaft – mit europäischem und internationalem Schwerpunkt – schloss Sarah Rachut an der Universität Passau ab; das Rechtsreferendariat absolvierte sie am Oberlandesgericht München.
Ihre umfassende Dissertation (774 Seiten) „Grundrechtsverwirklichung in digitalen Kontexten“ erschien 2024 bei Duncker & Humblot (Berlin) und wurde mehrfach ausgezeichnet: mit dem Bernd-Hentschel-Preis, dem Wissenschaftspreis der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit, sowie mit dem Dieter Meurer Preis für digitale Innovation im Recht des EDV-Gerichtstages.
Für ihr umfangreiches wissenschaftliches und gesellschaftliches Engagement wurde Sarah Rachut überdies als herausragende Nachwuchswissenschaftlerin von academics, dem Karrierenetzwerk des Deutschen Hochschulverbands, geehrt. Bei der Wahl des "Nachwuchswissenschaftlers des Jahres" belegte sie Platz Zwei. Überdies wurde sie von Handelsblatt und Possible mit dem Young Leader in Gov Tech Award prämiert.
Forschungs- und Arbeitsschwerpunkte
Sarah Rachut forscht zur digitalen Transformation im Lichte des Verfassungsrechts, namentlich zu verfassungsrechtlichen Grundsatzfragen in digitalen Kontexten, unter anderem mit Schwerpunkten in den Bereichen E-Government, E-Health und E-Education. Neben dem europäischen und nationalen Datenrecht beschäftigt sie sich mit (IT-) Sicherheitsrecht und dem Recht Künstlicher Intelligenz.
Überdies ist sie als Gutachterin für den Deutschen Bundestag, Sprecherin des Arbeitskreises „E-Government-Recht“ des Nationalen E-Government Kompetenzzentrums (NEGZ), Mitherausgeberin der Fachzeitschrift Ordnung der Wissenschaft und vielfach als Autorin in der juristischen Fach- und Kommentarliteratur aktiv.