Anrechnung von Modulen

Anrechnung bereits absolvierter Module

Die Anrechnung von Prüfungsleistungen bereits absolvierter Module von anderen Hochschulen im In- und Ausland kann beim Prüfungsamt beantragt werden. Hierzu muss das Fomlular

Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen

beim Prüfungsamt eingereicht werden.

Anrechnung von Modulen aus anderen Studiengängen im In- und Ausland

Ein Modul im Umfang von 6 KP kann aus anderen zulassungsfreien Master-Studiengängen oder aus dem Modulangebot des Sprachenzentrums stammen. Hierfür ist kein Antrag notwendig.

Auf Antrag können weitere Module im Umfang von bis zu 24 KP aus anderen Studiengängen auch an anderen Hochschulen im In- und Ausland belegt werden, sofern sie im Niveau dem MSc. Marine Umweltwissenschaften entsprechen und die Qualifikation nach §2 der Prüfungsordnung in sinnvoller Weise ergänzen. Der Prüfungsausschuss muss die Anerkennungsfähigkeit vor Belegen dieser Module bestätigen. Der Antrag auf Modulbelegung kann formlos beim Prüfungsausschusvorsitzenden gestellt werden.

ICBM-Webmaster (Stand: 12.12.2024)  | 
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