Fachstudienberatung
Leitfaden zur Erstellung der Masterarbeit
Einleitung
Dieser Leitfaden dient der Orientierung! Er ist nur in den Punkten verpflichtend, die sich aus der jeweils gültigen Prüfungsordnung, dem Modulhandbuch bzw. den Vorgaben des Prüfungsamts und der Gutachter ergeben.
Allgemeine Erläuterungen der Universität zu Abschlussarbeiten erhalten Sie auf der Webseite
Abschlussarbeiten - Häufig gestellte Fragen
Ziel der Masterarbeit
Die Masterarbeit soll zeigen, dass die oder der Studierende in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus seinem gewählten Studienfach selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten.
Das Masterarbeitsmodul
Die Masterarbeit gehört zum Masterarbeitsmodul. Neben der Masterarbeit beinhaltet dieses Modul ein Abschlusskolloquium. Dabei entfallen 24 Kreditpunkte auf die Anfertigung der Masterarbeit und 6 Kreditpunkte auf das Abschlusskolloquium. Die Note des Masterabschlussmoduls wird aus beiden Modulteilen gebildet und nach den Kreditpunkten gewichtet.
Themenwahl
In der Regel sprechen die Studierenden Lehrende aus den von Ihnen favorisierten Themengebieten an und fragen nach den Möglichkeiten, in der - jeweiligen AG eine Masterarbeit zu schreiben. Die Lehrenden schlagen dann in der Regel Themen vor. Es ist auch möglich in Absprache mit einer Gutachterin bzw. einem Gutachter selbst ein Thema für eine Masterarbeit wählen. Die Bearbeitung der Masterarbeit kann auch extern an anderen Universitäten und Instituten im In- und Ausland erfolgen.
Ablauf
Im Folgenden wird der übliche Ablauf einer Masterarbeit skizziert. In Einzelfällen kann davon natürlich abgewichen werden.
Erstes Treffen
Die oder der Studierende hat von einem Thema für eine Masterarbeit erfahren und nimmt Kontakt zu dem Betreuer/Gutachter auf. Es wird ein erstes Treffen vereinbart, in dem die Durchführung der Arbeit besprochen und inhaltliche Feinheiten abgeklärt werden.
Einarbeitung
Die oder der Studierende arbeitet sich in die Thematik ein. Für die Dauer dieser Phase sind ca. 3-4 Wochen vorgesehen.
Anmeldung der Arbeit
Die Arbeit wird beim Prüfungsamt angemeldet. Nach Eingang der Anmeldung beim Prüfungsamt verschickt dieses Unterlagen an alle Beteiligten, aus denen u.a. der Abgabetermin hervorgeht.
Anfertigung der Arbeit
Während der nächsten sechs Monate fertigt die oder der Studierende die Arbeit an. Während dieser Phase sollte sie oder er sich regelmäßig mit der Betreuerin oder dem Betreuer treffen. Außerdem ist das Arbeitsgruppenseminar der jeweiligen Abteilung regelmäßig zu besuchen.
Abgabe der Arbeit
Die schriftliche Ausarbeitung muss in dreifacher Ausfertigung fristgerecht beim Prüfungsamt eingehen. Das Prüfungsamt informiert hierüber die Gutachter und schickt ihnen die schriftliche Ausarbeitung zu.
Externe Masterarbeit
Die Masterarbeit kann auch außerhalb der Universität Oldenburg durchgeführt werden. Dabei sind die Regelungen der Prüfungsordnung zu den möglichen Gutachtern zu beachten (siehe unter Betreuer/Gutachter)
Versicherungsschutz bei externer Masterarbeit
Da es in den verschiedenen Ländern und Institutionen unterschiedliche Regelungen gibt, muss der Versicherungsschutz individuell geklärt werden. Die Verantwortung für eventuell notwendige zusätzliche Kranken- und Unfallversicherungen liegt bei dem/der Studenten/in.
Zulassung zur Masterarbeit
Zur Masterarbeit wird zugelassen, wer an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg im Master Marine Umweltwissenschaften immatrikuliert ist und Module im Umfang von mindestens 60 KP einschließlich des Moduls “Umweltwissenschaftliches Forschungsprojekt” abgeschlossen hat.
Betreuer/Gutachter
Das Thema der Masterarbeit kann von jedem Mitglied der Hochschullehrergruppe der Fakultät für Mathematik und Naturwissenschaften der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, das an der Lehre im entsprechenden Master-Studiengang beteiligt ist, festgelegt werden. Mit Zustimmung des Prüfungsausschusses kann das Thema auch von anderen Prüfungsberechtigten nach § 7 Abs. 1 festgelegt werden; in diesem Fall muss die oder der Zweitprüfende ein Mitglied der Hochschullehrergruppe der Fakultät für Mathematik und Naturwissenschaften an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg sein, das an der Lehre im entsprechenden Master-Studiengang beteiligt ist.
Die bedeutet konkret, dass bei einem externen Gutachter der Zweitgutachter immer ein Mitglied der Hochschullehrergruppe, in der Regel also eine Professorin oder ein Professor aus Oldenburg sein muss.
Die Erstgutachterin bzw. der Erstgutachter ist gleichzeitig auch Betreuerin bzw. Betreuer der Arbeit, wobei häufig die Betreuung an eine wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. einen wissenschaftlichen Mitarbeiter der entsprechenden Arbeitsgruppe delegiert wird. Vorgesehen sind regelmäßige, im Allgemeinen wöchentliche Treffen (im Rahmen des Arbeitsgruppenseminars) mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer, in denen sowohl inhaltliche als auch organisatorische Aspekte besprochen und diskutiert werden.
Anmeldung
Masterarbeiten müssen beim Prüfungsamt angemeldet werden. Wird die Masterarbeit extern durchgeführt, muss zusätzlich der Antrag auf externe Masterarbeit gestellt werden. Allgemeine Informationen der Universität zu externen Masterarbeiten sind in einem Merkblatt zusammengefasst.
Formular Anmeldung der Abschlussarbeit
Dauer und Arbeitsaufwand
Die Dauer für die Masterarbeit beträgt sechs Monate. Die Zeit startet mit dem Zeitpunkt der Anmeldung beim Prüfungsamt. Die Masterarbeit ist vor Ablauf der Bearbeitungsfrist fristgemäß im zuständigen Prüfungsamt abzuliefern. Es ist durchaus möglich, die Arbeit früher abzugeben. Gemäß der vorgesehenen Umrechnungsformel „1 Kreditpunkt = 30 Stunden Arbeitsaufwand“ beläuft sich der vorgesehene wöchentliche Arbeitsaufwand für das Mastermodul auf ca. 38 Stunden (30 KP * 30 Stunden / 24 Wochen).
Es ist zu beachten, dass die Masterarbeit erst mit Ausgabe des Themas durch den Prüfungsausschussvorsitzenden begonnen werden darf. Ein vorzeitiger Beginn ist formal nicht zulässig. Somit kann eine Masterarbeit also auch nicht unmittelbar nach ihrer Anmeldung abgegeben werden.
Inhalte und Ergebnis (Länge der Arbeit)
Die Inhalte sind variabel und betreffen aktuelle Forschungsfragen, die auf hohem wissenschaftlichem Niveau bearbeitet werden.
Das Ergebnis der Masterarbeit ist eine schriftliche Ausarbeitung. Die Anzahl der Seiten variiert stark von Thema zu Thema und liegt für den reinen Textteil in den meisten Fällen zwischen 30 und 100 Seiten. Die Masterarbeit wird in der Regel auf Deutsch oder Englisch verfasst.
Form der schriftlichen Arbeit
Die Formatierung der Arbeit ergibt sich aus den Vorgaben des Prüfungsamts (Merkblatt), die Sie mit der Bestätigung der Anmeldung erhalten. Danach müssen zwei Exemplare in gebundener Form sowie eine PDF-Datei per Mail eingereicht werden.
Merkblatt des Prüfungsamts für die Anfertigung der Abschlussarbeit
Gliederung der Arbeit
Im Folgenden wird eine mögliche Gliederung einer Masterarbeit skizziert. Die tatsächliche Gliederung hängt vom jeweiligen Thema und den Vorgaben der Gutachter ab.
- Titelseite (nach Vorgabe des Prüfungsamts)
- Inhaltsverzeichnis
- Abbildungsverzeichnis
- Einleitung
- Material und Methoden
- Ergebnisse
- Diskussion und Schlussfolgerung
- Danksagung
- Literaturverzeichnis
- Eidesstattliche Erklärung (nach Vorgabe des Prüfungsamts)
Gute wissenschaftliche Praxis
Die Arbeit muss nach den Leitlinien guter wissenschaftlicher Praxis erstellt werden. Dies umfasst unter anderem die korrekte Zitierung und die Nachprüfbarkeit der durchgeführten Arbeiten. Eine Kurzform erhalten sie vom Prüfungsamt mit der Bestätigung der Anmeldung.
Arbeitgruppenseminar
Die aktive Teilnahme an (AG)-Seminaren inkl. Vorträge mit Diskussion möglichst auf Englisch über Zielsetzung und Ergebnisse der Arbeit hat nach Maßgabe der Gutachter zu erfolgen.
Abschlusskolloquium
In der Regel 2-4 Wochen (spätestens aber 12 Wochen) nach Abgabe der Arbeit muss die oder der Studierende den Abschlussvortrag im Arbeitsgruppenseminar der jeweiligen Arbeitsgruppe halten („hochschulöffentliches Abschlusskolloquium“). Die Dauer des Vortrags sollte 30-45 Minuten betragen plus anschließender Diskussion. Die Gesamtdauer soll 60 Minuten nicht überschreiten.
Gutachten
Die Arbeit ist innerhalb von acht Wochen nach ihrer Abgabe durch beide Gutachterinnen oder Gutachter zu bewerten. Das Gutachten wird an das Prüfungsamt versendet und geht nicht der oder dem Studierenden zu.