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Leitfaden umweltwissenschaftliches Forschungsprojekt (UFP, mar420, 12 KP)

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Einleitung

Dieser Leitfaden dient der Orientierung! Er ist nur in den Punkten verpflichtend, die sich aus der jeweils gültigen Prüfungsordnung, dem Modulhandbuch bzw. den Vorgaben des Prüfungsamts und der Betreuer/Prüfer ergeben.

Ziel des UFP

Das UFP soll dazu befähigen, ein disziplinübergreifendes Projekt unter Anleitung selbstständig zu bearbeiten. Das UFP soll also kein Praktikum sein, bei dem in Arbeitsabläufe nur  hineingeschnuppert wird, sondern es soll eine aktive und unter Anleitung selbstständig zu
bearbeitende Arbeit sein.

Dauer des UFP

Die Dauer des UFP beträgt mindestens 6 Wochen und soll eine Dauer von 8 Wochen nicht überschreiten.

Wo wird das UFP absolviert?

Das UFP kann innerhalb der Arbeitsgruppen des ICBM/der Uni Oldenburg sowie an anderen Universitäten im In- und Ausland absolviert werden. Das UFP kann alternativ auch an einem externen Institut, einer Behörde oder einem Unternehmen absolviert werden oder im Rahmen eines Auslandssemesters anerkannt werden.

UFP im Ausland

Ist das UFP im Ausland geplant sollten neben der Betreuungszusage unbedingt die Hilfen und Vorgaben der Universität für ein Auslandsstudium beachtet werden:

Webseite der Universiät: Wege ins Ausland

Versicherungsschutz bei externem UFP

Da es in den verschiedenen Ländern und Institutionen unterschiedliche Regelungen gibt, muss der Versicherungsschutz individuell geklärt werden. Die Verantwortung für eventuell notwendige zusätzliche Kranken- und Unfallversicherungen liegt bei dem/der Studenten/in.

Inhalte des UFP

Das UFP soll als interdisziplinäres Forschungsprojekt absolviert werden, das in der Regel von zwei Dozentinnen oder Dozenten aus verschiedenen Arbeitsgruppen betreut wird. Die Inhalte des Forschungsprojekts sollen aktuelle Forschungsfragen, die interdisziplinär von den Arbeitsgruppen des ICBM bearbeitet werden, betreffen. In beiden Fällen, ob im ICBM/an der Uni Oldenburg oder außerhalb,muss es sich um eine Tätigkeit handeln, die inhaltlich in engem Zusammenhang mit den am ICBM aktuellen Forschungstätigkeiten steht und bei der es sich um ein abgeschlossenes Projekt handelt.

Thema des UFP

Das Thema ergibt sich in der Regel aus der Interessenslage der Studierenden. Die oder der Studierende hat für sich ein interessantes Thema entdeckt, in das er tiefer einsteigen möchte, und nimmt Kontakt zu einer Arbeitsgruppe auf, die sich mit dem Thema beschäftigen. Wünschenswerter Weise handelt es sich um ein interdisziplinäres Thema, das Aspekte verschiedener Arbeitsgruppen vereint. In einem ersten Treffen wird dann dann gemeinsam ein Projektthema erarbeitet, die Terminierung und die Durchführung besprochen und der inhaltliche Umfang festgelegt.

Anmeldung/Betreuungszusage

Wenn das UFP am ICBM oder der Uni Oldenburg oder im Rahmen eines Projekts des ICBM/der Uni Oldenburg durchgeführt wird, muss es nicht angemeldet werden. In diesem Fall wird nach Abgabe des Praktikumsberichts die Note einfach durch den Prüfer oder die Prüferin ans Prüfungsamt übermittelt.

Für die Durchführung außerhalb der Uni Oldenburg muss eine Betreuungszusage (Formblatt) vorliegen. Diese muss rechtzeitig vor Beginn des Projekts beim Prüfungsamt eingereicht werden.

Mit der Betreuungszusage soll sichergestellt werden, dass die betreuende Stelle in Kenntnis ist, dass es sich nicht um ein einfaches Praktikum handeln soll und dass während der Zeit ein eigenständiges Projekt bearbeitet werden muss. Dies wird in der Betreuungszusage dokumentiert.

Formblatt Betreuungszusage (deutsch)

Formblatt Betreuungszusage (englisch)

Prüfung und Benotung

Die Prüfung erfolgt auf der Basis eines Praktikumsberichts, der von einer/einem Prüfenden, in der Regel die Betreuerin oder der Betreuer am ICBM, benotet wird.

Wird das UFP an einer externen Stelle durchgeführt, findet die Benotung durch den/die Prüfende/n am ICBM statt. Diese/r wird sich in der Regel mit der Betreuung vor Ort kurzschließen und deren Urteil berücksichtigen.

Das UfP ist ein ganz “normales” Modul und braucht daher nur eine/n Prüfer/in. Dies muss nicht unbedingt ein/e Professor/in sein, aber er/sie muss für den den Studiengang prüfungsberechtigt sein. Wenn keine Prüfungsberechtigung vorliegt, muss formal jemand mit Prüfungsberechtigung (z.B. die AG-Leitung) die Betreuung übernehmen.

 

Gute wissenschaftliche Praxis

Das Projekt muss nach den Leitlinien guter wissenschaftlicher Praxis bearbeitet werden. Dies umfasst unter anderem die korrekte Zitierung und die Nachprüfbarkeit der durchgeführten Arbeiten.

Ordnung über die Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der Carl von Ossietzky Universität

Form und Umfang des Praktikumsberichts

Der Umfang des Praktikumsberichts soll 100 Seiten nicht überschreiten. Die Form und der tatsächliche Umfang des Praktikumsberichts ergibt sich aus den Vorgaben der Betreuer.

Arbeitgruppenseminar

Die aktive Teilnahme an (AG)-Seminaren erfolgt nach Maßgabe der Betreuer.

UFP als "Generalprobe" für die Masterarbeit

Die Masterarbeit darf in derselben Arbeitsgruppe/denselben Arbeitsgruppen wie das UFP geschrieben werden. Es ist zu beachten, dass UFP und Masterarbeit zwei voneinander getrennte Themen darstellen müssen. Das UFP darf nicht zur Verlängerung der Bearbeitungszeit für die Masterarbeit dienen. Es ist jedoch möglich auf der Basis des UFP eine Masterarbeit zu schreiben. Zum Beispiel wäre denkbar im UFP eine Datenerhebung während einer Forschungsausfahrt durchzuführen und zu dokumentieren und die Masterarbeit über die Modellierung dieser Daten zu schreiben.

(Stand: 19.01.2024)  | 
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