Allgemeine Bedingungen

DiZ-Schulservice

Kontakt

Tel.: 0441 - 798 - 3039

Fax.: 0441 - 798 - 19 30 39

Raum:  A4 1-125

Anfahrt Gebäude A4

Bürozeiten:
Mo.-Fr.: 10:00 bis 12:00 Uhr
Mo.-Do.: 14:00 bis 16:00 Uhr

Postanschrift

Oldenburger Fortbildungszentrum
Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Postfach 5634
26046 Oldenburg

Hausanschrift

Uhlhornsweg 84
26129 Oldenburg
Gebäude A 4, 1. Stock, roter Bauteil
Räume: A4 1–107 und A4 1–125

Allgemeine Bedingungen

Adressaten

Die Fortbildungsveranstaltungen des Kompetenzzentrums für regionale Lehrkräftefortbildung (Oldenburger Fortbildungszentrum (OFZ)) richten sich an Lehrkräfte der öffentlichen Schulen und die zum Dienst an Ersatzschulen nach §§ 152, 155 NSchG beurlaubten Lehrkräfte, das nicht lehrende Personal der öffentlichen Schulen sowie an die Ausbilderinnen und Ausbilder der Studienseminare in den Städten Delmenhorst, Oldenburg und Wilhelmshaven und den Landkreisen Ammerland, Friesland, Oldenburg und Wesermarsch. Lehrkräfte können auch über die Region hinaus an den Veranstaltungen des OFZ teilnehmen. Das kostenpflichtige Fortbildungsangebot kann auch von Lehrkräften von Schulen in freier Trägerschaft genutzt werden.

Anmeldung

Die Meldungen für Veranstaltungen erfolgen online über die Internetseite des OFZ unter www.ofz.de, von wo auf die Veranstaltungsdatenbank NLC weitergeleitet wird, oder direkt unter https://nlc.info/app. Im Zuge der Online-Anmeldung muss angegeben werden, dass die Genehmigung der vorgesetzten Dienststelle vorliegt. Rechtlich stellt die Meldung ein Angebot der meldenden Person an das OFZ dar, an der ausgeschriebenen Veranstaltung zu den jeweils bezeichneten Bedingungen teilnehmen zu wollen. Die Bestätigung des Eingangs der Anmeldung bedeutet noch keine Zusicherung der Teilnahme. Mit der Zusendung der Einladung hat der Veranstalter die Meldung akzeptiert, d. h., es ist eine verbindliche Anmeldung zustande gekommen. Bei der Meldung ist die Adresse der jeweiligen Schule / Dienststelle bzw. die Schulnummer einzutragen und anzugeben, ob auf Grund einer Beeinträchtigung eine besondere Unterbringung oder Assistenz erforderlich ist, dass die Zustimmung der vorgesetzten Stelle vorliegt, dass ggf. die Kosten von der entsendenden Schule / Dienststelle oder als Selbstzahler/in übernommen werden. Die Anmeldung erfolgt unter Anerkennung der Teilnahmebedingungen (www.nibis.de/uploads/nlq-scholz/TN-Bedingungen_NLQ-VA.pdf).
Hilfe zur Anmeldung über das NLC erhalten Sie per Email oder per Telefon unter 05121 / 1695-400.

Anmeldeschluss

Meldungen nach Ablauf der Meldefrist (i.d.R. vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung) werden nur berücksichtigt, wenn noch freie Plätze vorhanden sind, bzw. die Veranstaltung nicht aufgrund mangelnder Teilnehmendenzahl abgesagt werden musste. Es entsteht kein Anspruch auf Teilnahme.

Arbeitsmaterialien

Arbeitsmaterialien werden, wenn nötig, in der Veranstaltung verteilt. Die Kosten hierfür sind in der Veranstaltungsgebühr enthalten oder können von der Leitung vor Ort erhoben werden.

Ausfall von Veranstaltungen

Die Absage von Veranstaltungen aus einem unvorhersehbaren Grund (z. B. Erkrankung der Veranstaltungsleitung bzw. der Referierenden oder zu geringe Teilnehmerzahl) bleibt vorbehalten. In diesem Fall werden keine Kosten erhoben. Bereits begonnene Veranstaltungen (z. B. Weiterbildungsmaßnahmen, die sich über mehr als ein Kalenderjahr erstrecken) können in besonderen Fällen (z. B. erhebliche Verringerung der Teilnehmerzahl, Erkrankungen der Veranstaltungsleitung bzw. der Referierenden) ebenfalls abgesagt oder neu terminiert werden. In diesem Fall werden nur die Kosten für die bis dahin besuchten Veranstaltungen erhoben. Das OFZ wird sich bemühen, für die abgesagten Veranstaltungen Ersatztermine anzubieten.

Ausschreibung

Die Ausschreibungen aller Veranstaltungen werden auf der Internetseite des OFZ und im Niedersächsischen Lerncenter (NLC) veröffentlicht. Die jeweilige Ausschreibung enthält detaillierte Informationen zu den Veranstaltungen. Die Allgemeinen Bedingungen für die Teilnahme an Veranstaltungen sind Bestandteil der Ausschreibungen.

Berücksichtigung von Beeinträchtigungen

Schwerbehinderte Menschen gem. § 81 Abs. 4 Nr. 2 SGB IX werden bei der Vergabe von Fortbildungsplätzen bevorzugt berücksichtigt. Diese Personen werden gebeten, dies bei der Meldung unter „Bemerkungen“ mitzuteilen. Dies gilt auch für Menschen mit Behinderungen, die uns bitte informieren, welche Vorkehrungen notwendig sind, damit die Beeinträchtigungen bei der Organisation am Tagungsort berücksichtigt werden (z. B. barrierefreier Zugang zur Unterkunft).

Dienstreisegenehmigung

Der Antrag auf Genehmigung der Dienstreise (Aus- und Fortbildungsreise) ist an die Schule / Dienststelle zu richten.

Einladung

Die Einladung wird in der Regel mindestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail an die Teilnehmer*innen und an die Schule/Dienststelle versandt. Die Einladung verpflichtet grundsätzlich zur Teilnahme an der gesamten Veranstaltung bzw. Veranstaltungsreihe. Falls der Kurs nicht zustande kommt oder überbucht ist, erhalten Sie ebenfalls ca. 14 Tage vor dem vorgesehenen Veranstaltungstermin eine schriftliche Absage. Ohne die offizielle Einladung ist eine Teilnahme grundsätzlich nicht möglich.

Elternzeit

Schulen / Dienststellen können auch Personen während der Elternzeit zu den Veranstaltungen entsenden.

Kinderbetreuung/Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger

Um Personen mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen die Teilnahme an Fortbildungen zu ermöglichen, können unter bestimmten Voraussetzungen gem. § 14 Abs. 4 NGG nachgewiesene Mehrkosten für die Kinderbetreuung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in angemessener Höhe aus dem Schulbudget erstattet werden.

Teilnahmeentgelt

Bei Veranstaltungen mit Teilnahmeentgelt ist die Höhe des Entgeltes in der jeweiligen Ausschreibung ausgewiesen. Falls die Entgelte eine Übernachtung beinhalten, ist dies aufgeführt. Vertrags- und Zahlungspartner ist grundsätzlich die Schule/ Dienststelle. Bevor eine Anmeldung erfolgt, holt die/ der Teilnehmende die Zustimmung der Schulleitung/ Dienststelle ein und klärt die Übernahme der Teilnahmekosten. Sofern es eine Zustimmung der Verantwortlichen zur Teilnahme, aber keine volle oder anteilige Kostenzusage gibt, gilt sie/er für das OFZ als Selbstzahler*in. Selbstzahler*innen vermerken dies in der Datenbank und erteilen dem OFZ eine Einzugsermächtigung. Nach Einladung zu der Veranstaltung erhalten die Schulen/ Dienststellen und Selbstzahler*innen Rechnungen über die zu entrichtende Veranstaltungsgebühr und das Zahlungsziel. Die Erstattung der Fahrtkosten der Teilnehmenden kann aus dem Schulbudget erfolgen.

Siehe: www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/aktuelle_erlasse_und_gesetze/runderlasse-haushaltswirtschaftliche-vorgaben-fuer-das-budget-der-schule-und-fuehrung-von-girokonten-durch-die-schulen--online-banking-173639.html ).

Für bestimmte Veranstaltungen (z. B. mit hoher bildungspolitischer Priorität oder zur Vermittlung einheitlicher Standards) werden die Veranstaltungs- und Reisekosten der Teilnehmenden aus Landesmitteln übernommen. Darauf wird in der Ausschreibung gesondert hingewiesen.

Mutterschutz

Frauen im Mutterschutz außerhalb des gesetzlichen Beschäftigungsverbots (sechswöchiger Zeitraum vor einer Entbindung) können an Veranstaltungen teilnehmen.

Reisekosten/ Fahrtkosten

Bei Teilnahme an dementsprechend ausgewiesenen nicht kostenpflichtigen Fortbildungsveranstaltungen erhalten die Teilnahmeberechtigten Reisekostenvergütung gemäß NRKVO vom 10.01.2017 (Nds. GVbl. Nr. 1/2017 S. 2). Die Erstattung der Fortbildungs- und Reisekosten sowie nach § 14 Abs.4 NGG die Mehrkosten der Kinderbetreuung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei kostenpflichtigen Veranstaltungen kann nach Entscheidung der Schule aus dem Schulbudget erfolgen.

Siehe: www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/aktuelle_erlasse_und_gesetze/runderlasse-haushaltswirtschaftliche-vorgaben-fuer-das-budget-der-schule-und-fuehrung-von-girokonten-durch-die-schulen--online-banking-173639.html ).

Die Anträge sind vom Teilnehmenden zu stellen.

Rücktritt/ Abmeldung

Ein Rücktritt von einer Veranstaltung kann über das NLC erfolgen. Alternativ ist auch eine Abmeldung per E-Mail oder auch telefonisch beim OFZ möglich. Geht die Abmeldung vor der Einladung, also i. d. R. zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung ein, entstehen keine Kosten. Abmeldungen nach Erhalten der Einladung bzw. Nichterscheinen entbinden nicht von der Zahlung der Veranstaltungsgebühr. Das gilt auch für krankheitsbedingtes Nichterscheinen. Der entsendenden Schule / Dienststelle werden die Kosten bis zur Höchstgrenze der vollen Veranstaltungsgebühr in Rechnung gestellt. Für die gemeldete Person kann jedoch im Falle der Verhinderung eine geeignete Ersatzperson mit allen erforderlichen Daten benannt werden. Die Änderung ist dem OFZ per E-Mail oder Telefon anzuzeigen. In diesem Fall entstehen keine Stornierungskosten. Eine Entpflichtung aus einer mehrteiligen Maßnahme kann nur mit besonderer Begründung und mit Zustimmung der bzw. des Dienstvorgesetzten auf schriftlichem Wege erfolgen.

Teilnahmebescheinigung

Nach erfolgreicher Teilnahme an einer Veranstaltung bzw. Veranstaltungsreihe und nach Erbringung aller geforderten Leistungen erhalten die Teilnehmer*innen eine (qualifizierte) Teilnahmebescheinigung über das NLC. Die Bescheinigung ist im eigenen Profil zu finden.

Teilnahmepflicht

Das Land Niedersachsen verpflichtet die dort beschäftigten Personen, nach Einladung zur Teilnahme an allen Veranstaltungen dieser Maßnahme und zur Erbringung der geforderten Leistungen. Die Teilnahme schließt die Freistellung von entgegenstehenden dienstlichen Verpflichtungen im erforderlichen Umfang ein. Das Verlassen einer Veranstaltung muss der Veranstaltungsleitung und der Schule / Dienststelle mitgeteilt und begründet werden. Mit Verlassen der Veranstaltung erlischt auch die Entpflichtung von dienstlichen Obliegenheiten.
Eine Entpflichtung aus einer mehrteiligen Maßnahme kann nur mit besonderer Begründung und mit Zustimmung der bzw. des Dienstvorgesetzten auf schriftlichem Wege erfolgen. Andernfalls kann die Rückerstattung der bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens angefallenen Kosten gefordert werden.

Überzeichnung

s. Erlass der Nieders. LSchB vom 12.09.2012, Nr. 4

Übersteigt die Zahl der Meldungen das Angebot an Teilnehmerplätzen, so erfordert das Mitbestimmungsrecht für Beschäftigte im niedersächsischen Landesdienst eine Beteiligung des Schulbezirkspersonalrates, der Frauenbeauftragten und ggf. der Vertrauenslehrkraft für Schwerbehinderte der Landesschulbehörde. Bei einer deutlichen Überzeichnung wird das OFZ sich bemühen, eine weitere Veranstaltung zum gleichen Thema anzubieten. Die im Rahmen des Auswahlverfahrens nicht berücksichtigten Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden über die Entscheidung und über einen möglichen zusätzlichen Termin informiert. Bei einer erneuten Meldung sollte auf die erhaltene Absage im Feld „Bemerkungen“ hingewiesen werden.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://prozessmanagement.nibis.de/ppp/apps/v3.21.1/viewer.html?shareToken=169a8c1d-6093-4a01-92b3-76077f5bc213&workspace=655c3362-8280-4739-bf89-8685993b4d8d

Verpflegung
In der Regel werden im Rahmen einer Veranstaltung übliche Kalt- und Heißgetränke bei mehr als zweistündigen Kursen angeboten. Die Kosten dafür sind im Kursbeitrag enthalten. Dies gilt nicht für Sportveranstaltungen oder Veranstaltungen in Computerräumen sowie für Veranstaltungen, die durch Kooperationspartner durchgeführt werden. Sollte eine Verpflegung vorgesehen sein, wird in der Ausschreibung darauf hingewiesen.

Vertrags- und Zahlungspartner

Vertrags- und Zahlungspartner ist grundsätzlich die Schule bzw. Dienststelle. Alle öffentlichen Schulen in Niedersachsen sind mit eigenverantwortlich zu bewirtschaftenden Budgets ausgestattet, die u. a. zur Finanzierung von Fortbildungsveranstaltungen dienen.

Siehe: www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/aktuelle_erlasse_und_gesetze/runderlasse-haushaltswirtschaftliche-vorgaben-fuer-das-budget-der-schule-und-fuehrung-von-girokonten-durch-die-schulen--online-banking-173639.html ).

Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen ist die Höhe der Teilnahmeentgelte in den Ankündigungen ausgewiesen. Die Rechnungsstellung an die Schulen bzw. Dienststellen erfolgt nach der Einladung.

Darüber hinaus gelten die allgemeinen Bedingungen für die Teilnahme an dienstlichen Fortbildungen: www.nibis.de/uploads/nlq-scholz/TN-Bedingungen_NLQ-VA.pdf

 

(Stand: 15.02.2024)  | 
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