Allgemeine Bedingungen

Kontakt

Tel.: 0441 - 798 - 3039

Fax.: 0441 - 798 - 19 30 39

Raum:  A4 1-125

Anfahrt Gebäude A4

Bürozeiten:
Mo.-Fr.: 10:00 bis 12:00 Uhr
Mo.-Do.: 14:00 bis 16:00 Uhr

Postanschrift

Oldenburger Fortbildungszentrum
Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Postfach 5634
26046 Oldenburg

Hausanschrift

Uhlhornsweg 84
26129 Oldenburg
Gebäude A 4, 1. Stock, roter Bauteil
Räume: A4 1–107 und A4 1–125

Allgemeine Bedingungen

für die Teilnahme an Veranstaltungen des
Oldenburger Fortbildungszentrums (OFZ) - Kompetenzzentrum für regionale Lehrkräftefortbildung

Adressaten

Die Fortbildungsveranstaltungen des Oldenburger Fortbildungszentrums (OFZ) - Kompetenzzentrums für regionale Lehrkräftefortbildung richten sich an Lehrkräfte der öffentlichen Schulen, das nicht lehrende Personal der öffentlichen Schulen sowie an die Ausbilderinnen und Ausbilder der Studienseminare in den Städten Delmenhorst, Oldenburg und Wilhelmshaven und den Landkreisen Ammerland, Friesland, Oldenburg und Wesermarsch. Lehrkräfte können auch über die Region hinaus an den Veranstaltungen des OFZ teilnehmen. Für Lehrkräfte/Beschäftigte aus Schulen in freier Trägerschaft gelten die unter Schulen in freier Trägerschaft genannten Bedingungen.

Ankündigung

Das OFZ veröffentlicht seine Fortbildungsveranstaltungen auf der Internetseite des OFZ (https://uol.de/ofz) und in dem Niedersächsischen LernCenter - NLC (https://nlc.info) und teilt ausgewählte Veranstaltungen zusätzlich den Schulen per Schulleitungs-Mails mit. Die Ankündigungen enthalten detaillierte Informationen über die Veranstaltungen. Bestandteil der Ankündigungen sind diese „Allgemeinen Bedingungen für die Teilnahme an Veranstaltungen des OFZ“.
Zudem können von den Teilnehmenden im persönlichen Profil des NLC Interessenfilter hinterlegt und individuell angepasst Erinnerungen abonniert werden. Hilfe zum Umgang mit dem NLC finden Sie auf unserer Startseite www.ofz.de oder erhalten Sie per E-Mail oder Telefon unter 05121/1695-400.

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online über die Internetseite des OFZ, von wo auf das Niedersächsische LernCenter (NLC) weitergeleitet wird oder direkt über das NLC. Die Online-Anmeldung ist Voraussetzung für die Bearbeitung, z. B. für die Erstellung der Teilnahmelisten und der Bescheinigungen für die Teilnahme. Notwendig für die Bearbeitung der Anmeldung ist ein gültiger Account, der neben den Angaben Vorname, Name und E-Mail die Angabe der Schulnummer bzw. der Dienstadresse enthält.

Bei Abgabe der Online-Anmeldung muss die Genehmigung der vorgesetzten Dienststelle vorliegen. Ein evtl. Übernachtungswunsch bei mehrtätigen Veranstaltungen ist anzugeben, wenn diese mit einer Übernachtung ausgeschrieben ist.

Durch die Anmeldung werden die Ausschreibungsbedingungen anerkannt. Die Bestätigung des Eingangs der Anmeldung bedeutet noch keine Zusicherung der Teilnahme. Erst durch die Zusendung der Einladung akzeptiert das OFZ die Anmeldung.

Die in der Ankündigung angegebene Anmeldefrist (i.d.R. zwei bis vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung) ist zu beachten. Anmeldungen nach Ablauf der Meldefrist können nur berücksichtigt werden, wenn freie Plätze vorhanden sind, dieses organisatorisch möglich ist bzw. die Veranstaltung nicht aufgrund zu geringer Anmeldungen abgesagt werden musste.

Für eine Stornierung der Buchung gelten die unter Rücktritt aufgeführten Bedingungen.

Arbeitsmaterialien

Arbeitsmaterialien werden, wenn nötig, in der Veranstaltung verteilt. Die Kosten hierfür sind in der Veranstaltungsgebühr enthalten oder können von der Leitung vor Ort erhoben werden.

Ausfall von Veranstaltungen

Die Absage von Veranstaltungen aus einem unvorhersehbaren Grund (z. B. Erkrankung der Veranstaltungsleitung bzw. der Referierenden oder zu geringer Teilnehmerzahl) bleibt vorbehalten. In diesem Fall werden keine Kosten erhoben. Bereits begonnene Veranstaltungen (z. B. Weiterbildungsmaßnahmen, die sich über mehr als ein Kalenderjahr erstrecken) können in besonderen Fällen (z. B. erhebliche Verringerung der Teilnehmerzahl, Erkrankungen der Veranstaltungsleitung bzw. der Referierenden) ebenfalls abgesagt oder neu terminiert werden. Das OFZ wird sich bemühen, für die abgesagten Veranstaltungen Ersatztermine anzubieten. Ein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung besteht nicht. Bei Entfall werden nur die Kosten für die bis dahin besuchten Veranstaltungen erhoben.

Berücksichtigung von Beeinträchtigungen

Personen mit Beeinträchtigungen oder Nahrungsmittelunverträglichkeiten werden gebeten, bei der Anmeldung unter „Bemerkungen“ mitzuteilen, welche Vorkehrungen notwendig sind, damit die Beeinträchtigungen bei der Organisation am Tagungsort nach Möglichkeit berücksichtigt werden können, z. B. barrierefreier Zugang. Eine Schwerbehinderung ist in dem Personen-Profil anzugeben. Das OFZ ist bemüht bei der Anmietung der Tagungshäuser auf Barrierefreiheit zu achten, kann dieses leider aber nicht immer garantieren. Schwerbehinderte Menschen gem. § 81 Abs. 4 Nr. 2 SGB IX werden bei der Vergabe von Fortbildungsplätzen bevorzugt berücksichtigt.

Datenschutz

Erforderliche personenbezogene Daten werden für die Anmeldung und Durchführung der Veranstaltung nach den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG) verarbeitet. Die Datenschutzerklärung für die Anmeldung über das Niedersächsische LernCenter (NLC) können Sie jederzeit unter https://nlc.info aufrufen.

Dienstreisegenehmigung

Die Genehmigung der vorgesetzten Dienststelle (für Lehrkräfte und das schulische Personal im Landesdienst ist dies in der Regel die Schulleiterin bzw. der Schulleiter) zur Teilnahme ist die Voraussetzung für die Anmeldung zu einer Fortbildungsveranstaltung und die dienstrechtliche Absicherung. Das gilt auch für Lehrkräfte und das schulische Personal in Elternzeit und Frauen im Mutterschutz außerhalb des gesetzlichen Beschäftigungsverbots (sechswöchiger Zeitraum vor einer Entbindung). Im Zuge der Online-Anmeldung muss diese Genehmigung bereits vorliegen.

Hinweis: Ein Antrag auf Genehmigung einer Dienstreise (Aus- und Fortbildungsreise) ist an die vorgesetzte Dienststelle zu richten. Die Entscheidung über Unterrichtsbefreiung sowie über eine Beteiligung der Lehrkräfte an den Kosten trifft ebenfalls die vorgesetzte Dienststelle.

Einladung

Die Einladung wird in der Regel mit Erreichen der Anmeldefrist oder ca. 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail an die von der Lehrkraft im Niedersächsischen LernCenter (NLC) eingegebene E-Mail-Adresse sowie in Kopie an die Schule/Dienststelle versendet. Mit der Zusendung der Einladung durch das OFZ wird die Anmeldung für beide Seiten verbindlich und verpflichtet grundsätzlich zur Teilnahme an der gesamten Veranstaltung bzw. Veranstaltungsreihe. Falls die Veranstaltung nicht zustande kommt oder überbucht ist, erhalten Sie ebenfalls ca. 14 Tage vor dem vorgesehenen Veranstaltungstermin eine schriftliche Absage.
Ohne Einladung ist eine Teilnahme grundsätzlich nicht möglich.

Kosten

Kostenfreie Veranstaltungen

Für bestimmte Veranstaltungen (z. B. mit hoher bildungspolitischer Priorität oder zur Vermittlung einheitlicher Standards) werden die Veranstaltungs- und Reisekosten der Teilnehmenden aus Landesmitteln finanziert. Darauf wird in der Ausschreibung gesondert hingewiesen. Für andere kostenlose Veranstaltungen müssen evtl. Reisekosten vom Schulbudget getragen werden (s. Reisekostenerstattung).

Kostenpflichtige Veranstaltungen

Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen ist die Höhe der Veranstaltungsgebühr bei den jeweiligen Ausschreibungen ausgewiesen. Die Kostenbeiträge sind nach dem Merkmal mit und ohne Übernachtung aufgeführt. Regelungen zur Unterkunft bei mehrtägigen Veranstaltungen finden sich in der Rubrik Unterkunft. Zusätzlich anfallende Reisekosten müssen in der Regel aus dem Schulbudget übernommen werden (s. Reisekostenerstattung). 

Rechnungsstellung

Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen ist die Höhe der Teilnahmekosten in den Ankündigungen ausgewiesen. Die Rechnungsstellung erfolgt per E-Mail an die Schule bzw. Dienststelle. Weitere Details sind der Rubrik Vertrags- und Zahlungspartner zu entnehmen.

Reisekostenerstattung

Aus Landesmitteln finanzierte Veranstaltungen

Die Erstattung der Reisekosten erfolgt in der Regel von Amts wegen nach den Bestimmungen der Niedersächsischen Reisekostenverordnung (NRKVO) v. 10.01.2017 (Nds. GVBl Nr. 1/2017, S. 2 ff.) aufgrund des § 84 Abs. 4 des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG) vom 25.03.2009 (Nds. GVBl. S. 72), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes zur Neuregelung des Besoldungsrechts vom 20.12.2016 (Nds. GVBl. S. 308).

Hinweis: Fahrtkosten werden unter Beachtung der Bestimmungen des BRKG (bzw. NRKVO) grundsätzlich nur in der Höhe der Kosten der preiswertesten Karte der niedrigsten Klasse eines regelmäßig verkehrenden öffentlichen Beförderungsmittels erstattet.

Andere Veranstaltungen

Die Erstattung der Reisekosten kann nach Entscheidung der Schule aus dem Schulbudget erfolgen.

Rücktritt

Ein Rücktritt von einer Veranstaltung erfolgt direkt im Niedersächsischen LernCenter unter „Veranstaltungsanmeldungen“. Alternativ ist auch eine schriftliche Abmeldung per E-Mail () unter Angabe der Kursnummer möglich. Grundsätzlich sollen Abmeldungen so früh wie möglich getätigt werden, damit freie Plätze frühzeitig an andere Interessierte weitergegeben werden können. Dies gilt auch für kostenfreie Angebote.

Geht die Abmeldung bis zu dem in der Veranstaltungsankündigung genannten Meldeschluss oder vor dem Versand der Einladung beim OFZ ein, entstehen Ihnen keine Kosten.

Abmeldungen nach Erhalt der Einladung oder dem Erreichen des Meldeschlusses bzw. Nichterscheinen entbinden nicht von der Zahlung der Teilnahmekosten. Der entsendenden Schule bzw. Dienststelle werden die tatsächlich entstandenen Kosten bis zur Höchstgrenze der vollen Teilnahmekosten in Rechnung gestellt. Das gilt auch für krankheitsbedingtes Nichterscheinen.

Eine Entpflichtung aus einer mehrteiligen Maßnahme kann nur mit besonderer Begründung und mit Zustimmung der bzw. des Dienstvorgesetzten auf schriftlichem Wege erfolgen.

Für die gemeldete Person kann jedoch im Falle der Verhinderung eine geeignete Ersatzperson mit allen erforderlichen Daten benannt werden. Die Änderung ist dem OFZ per E-Mail () oder Telefon (0441/798-3039) anzuzeigen.

Schulen in freier Trägerschaft

Lehrkräfte/Beschäftigte aus Schulen in freier Trägerschaft können im Rahmen der verfügbaren Plätze auf eigene Kosten teilnehmen.

Schulinterne Fortbildungen

In enger Absprache mit anfragenden Schulen erstellt das OFZ ein passgenaues Fortbildungsangebot und übernimmt die vollständige Organisation der Veranstaltung. Die entstehenden Kosten für Referierende und die Vorbereitung werden der beauftragenden Schule in Rechnung gestellt. Weitere Informationen zu schulinternen Fortbidungen finden Sie hier.

Teilnahmebescheinigungen

Die Teilnehmenden bestätigen ihre Teilnahme an der Präsenz-Fortbildungsveranstaltung mit ihrer Unterschrift auf der Anwesenheitsliste. Bei Online-Fortbildungsveranstaltungen erfasst die Veranstaltungsleitung die Anwesenheit. Im Anschluss der Veranstaltung wird eine Bescheinigung online im Niedersächsischen LernCenter (NLC) unter „Bescheinigungen“ bereitgestellt.

Weiterbildungsmaßnahmen werden mit einem Zertifikat zertifiziert und unterliegen besonderen Bedingungen, die der jeweiligen Maßnahme zu entnehmen sind.

Teilnahmepflicht

Das Land Niedersachsen verpflichtet die dort beschäftigten Personen, nach Einladung zur Teilnahme an allen Veranstaltungen dieser Maßnahme und zur Erbringung der geforderten Leistungen. Die Teilnahme schließt die Freistellung von entgegenstehenden dienstlichen Verpflichtungen im erforderlichen Umfang ein. Das Verlassen einer Veranstaltung muss der Veranstaltungsleitung und der Schule/Dienststelle mitgeteilt und begründet werden. Mit Verlassen der Veranstaltung erlischt auch die Entpflichtung von dienstlichen Obliegenheiten.
Eine Entpflichtung aus einer mehrteiligen Maßnahme kann nur mit besonderer Begründung und mit Zustimmung der bzw. des Dienstvorgesetzten auf schriftlichem Wege erfolgen. Andernfalls kann die Rückerstattung der bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens angefallenen Kosten gefordert werden.

Überzeichnung

Übersteigt die Zahl der Meldungen das Angebot an Plätzen, so erfordert das Mitbestimmungsrecht für Beschäftigte im niedersächsischen Landesdienst eine Beteiligung des Schulhauptpersonalrates, der bzw. dem Gleichstellungsbeauftragten und ggf. der Vertrauenslehrkraft für Schwerbehinderte des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung. Die im Rahmen des Auswahlverfahrens nicht berücksichtigten Personen werden über die Entscheidung informiert. Bei einer deutlichen Überzeichnung ist das OFZ bemüht, eine weitere themengleiche Veranstaltung anzubieten. Bei einer erneuten Meldung werden die nicht berücksichtigten Personen im Rahmen der Anmeldefrist bevorzugt behandelt, wenn sie bei ihrer Anmeldung auf die erhaltene Absage im Feld „Bemerkungen“ hinweisen.

Das Auswahlverfahren unterliegt festgelegten Auswahlkriterien.

Unterkunft

Aus Landesmitteln finanzierte Veranstaltungen

Unterkunft und Verpflegung wird in der Regel für Lehrkräfte im niedersächsischen Landesdienst von Amts wegen gewährt (siehe Ausschreibung).

Die Unterbringung erfolgt in der Regel in Einzelzimmern. Ein Rechtsanspruch auf ein Einzelzimmer besteht jedoch nicht.

Andere Veranstaltungen

In der Ankündigung ist ausgewiesen, ob die Übernachtungskosten in die Veranstaltungsgebühr inkludiert sind. Sind die Übernachtungskosten nicht Teil des Angebots, müssen die Teilnehmenden bei Bedarf die Übernachtungsmöglichkeit eigenständig buchen und finanzieren.  

Verpflegung

Bei mehr als zweistündigen Kursen werden in der Regel übliche Kalt- und Heißgetränke gestellt. Die Kosten sind in der Veranstaltungsgebühr inkludiert.
Dies gilt nicht für Sportveranstaltungen oder Veranstaltungen in Computerräumen. Sollte eine Verpflegung vorgesehen sein, wird in der Ausschreibung darauf hingewiesen.

Vertrags- und Zahlungspartner

Vertrags- und Zahlungspartner des OFZ ist grundsätzlich die Schule/Dienststelle. Alle öffentlichen Schulen in Niedersachsen sind mit eigenverantwortlich zu bewirtschaftenden Budgets ausgestattet, die u. a. zur Finanzierung von Fortbildungsveranstaltungen dienen (siehe RdErl. D. MK vom 31.07.2018 „Hauswirtschaftliche Vorgaben für das Budget der Schule“). Sollen die Kosten nicht von der Schule/Dienststelle sondern vom Teilnehmenden getragen werden, ist eine schulinterne Regelung zu treffen.

(Stand: 27.06.2024)  | 
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