NC - Numerus clausus
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NC - Numerus clausus
Der Numerus clausus gilt nur für zulassungsbeschränkte Studiengänge, da in diesen Fächern nur eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen vergeben werden können.
Der Numerus clausus (NC) ist – im Gegensatz zu einem weit verbreiteten Missverständnis – kein VOR dem Vergabeverfahren festgelegter Wert. Er ist das Ergebnis des Verfahrens für die Vergabe von zulassungsbeschränkten Studiengängen und kann also erst im Nachhinein mitgeteilt werden.
Die Werte fallen von Jahr zu Jahr unterschiedlich aus, weil die Zahl der eingehenden Bewerbungen unterschiedlich hoch ist und damit auch die darin eingebrachten Durchschnittsnoten und Wartezeiten andere sind.