Endspurt - Das Studium beenden

Beratungsangebot für Studierende der Fakultät 1

Dipl. Päd. Kristina Tambke 

E-Mail: kristina.tambke@uol.de
Raum: A04 1-103
Sprechzeiten: Termine nach Vereinbarung!
Telefon: 0441 798-4276

Veranstaltungen:

uol.de/studium/workshops/endspurt/veranstaltungen

Bachelorarbeit

Prüfungsordnung

Die wichtigste Grundlage für Ihr Studium ist die Bachelor-Prüfungsordnung. Diese finden Sie online auf den Seiten des Akademischen Prüfungsamtes unter dem entsprechenden Abschluss und Studiengang, sowie in Ihrem persönlichen Stud.IP Konto unter Studium > Meine Veranstaltungen > Studienmodulübersicht unten in der linken Spalte.

Generell gilt für Sie die zum Beginn Ihres Studiums gültige Prüfungsordnung bzw. fachspezifische Anlage Ihres Studienganges.

Zulassung für die Bachelorarbeit

Die Regelungen zur Bachelorarbeit finden Sie in § 21 ff. der Bachelorprüfungsordnung (BPO).

Die Bachelorarbeit kann jederzeit angemeldet werden, Voraussetzung ist jedoch das Erreichen von mind. 120 Kreditpunkten, sowie ggfs. die Erfüllung der besonderen Voraussetzungen (z.B. Sprachnachweise etc.).

Die Zulassung zur Bachelorarbeit wird beim Akademischen Prüfungsamt beantragt, dazu verwenden Sie ausschließlich das Antragsformular (pdf-download auf den Seiten des Prüfungsamtes). Im Rahmen des papierlosen Verfahrens darf der Antrag aktuell per E-mail eingereicht werden (Stand 2021).

Um den Antrag einzureichen, sind gewisse Vorbereitungen nötig. Sie müssen sich ggf. entscheiden, in welchem Fach/Schwerpunkt die Arbeit geschrieben werden soll und ob sie als Gruppen- oder Einzelarbeit angefertigt wird. Zentrale Bedeutung kommt dann der Idee für ein Thema der Arbeit zu und der Frage, bei wem Sie geprüft werden wollen. Sie müssen eine Wahl treffen und mit diesen Personen in Kontakt treten.

Sie benötigen eine/n Erst- und eine/n Zweitgutachter*in (davon mind. ein Mitglied der Hochschullehrergruppe (Prof., apl. Prof., PD.) und holen deren (mündliche) Zusage der Gutachtertätigkeit ein. Diese erhalten Sie, wenn der Themenvorschlag angenommen wurde, es gilt mit der Unterschrift als genehmigt. Diesen abgestimmten Vorschlag tragen Sie ebenfalls in das Formular ein.

Bitte beachten Sie §22 Abs. 1 BPO: "Die Bachelorarbeit soll zeigen, dass die oder der Studierende in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus einem der gewählten Studienfächer selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten".
Mit der Anfertigung der Bachelorarbeit darf erst nach erfolgter Zulassung begonnen werden.

Umfang der Bachelorarbeit

Für die Anfertigung der Bachelorarbeit ist ein Zeitraum von max. 4 Monaten nach Ausgabe des Themas vorgesehen. Dabei soll der Arbeitsaufwand einen Workload von 12 KP nicht überschreiten
 
Empfohlen wird ein Seitenumfang von 40-60 Seiten (ca. 1500 Zeichen/Seite, Schriftgrad z.B. Times New Roman 12 pt oder Arial 11 pt, 1 ½ Zeilenabstand).

(Stand: 19.01.2024)  | 
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