Reiserichtlinie
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Anna Sarah Krämer

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Reiserichtlinie
Ab dem 01.01.2025 ist an der Universität Oldenburg eine neue Richtlinie für klimafreundliche Dienstreisen gültig. Damit setzt sich die Universität ergänzend zu den Regelungen aus der Niedersächsischen Reisekostenverordnung (NRKVO) zusätzliche Nachhaltigkeitsstandards. Auf dieser Seite sind die wesentlichen Bestandteile der Richtlinie dargestellt.
Regulierung Kurzstreckenflüge
Die neue Richtlinie sieht folgende Regelungen für Kurzstreckenflüge vor:
- Keine Flugzeugnutzung für Reiseziele innerhalb von Deutschland
- Keine Flugzeugnutzung für Ziele, die innerhalb von 8 Stunden mit anderen Verkehrsmitteln erreicht werden können.
Die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln des Umweltverbundes ist immer empfohlen. Ausnahmen können sich aus der Wahrnehmung von zwingenden Familienpflichten oder gesundheitlichen Gründen ergeben.
Außerdem können viele Verbindung in größere Städte im europäischen Ausland inzwischen regulär über das Portal der Deutschen Bahn gebucht werden. Das Vorhaben, Zugtickets innerhalb der EU zu vereinheitlichen und damit Buchungsverfahren zu vereinfachen, ist angekündigt [Quelle: Der Standard].

CO2-Abgabe
Für Dienstreisen mit dem Flugzeug werden für die dadurch verursachten CO2-Emissionen grundsätzlich Abgaben in einen internen Klimaschutzfonds gezahlt. Die Ermittlung des Klimaschutzbeitrags erfolgt im Antragsverfahren zur Abrechnung der Dienstreise. Als preisliche Mindestvorgabe für die Abgabe gilt der gesetzlich festgesetzte CO2-Preis pro Tonne (in 2025: 55€ pro Tonne).
Bei Kurzstreckenflügen von einer Flugdistanz von bis zu 1.000km wird zusätzlich ein Sockelbetrag von 50€ pro Flug erhoben.