Kontakt

Studienberatung Fachbachelor Informatik

FSB BSc-Informatik )

A05 2-228 oder online (» Adresse und Lageplan )

nach Vereinbarung (in Präsenz oder online); weitere Termine für Studierende unter https://l.uol.de/visitutevogel

+49 441 798-2752  (F&P

Beratung und Hilfe

in besonderen Fällen

Individuelle Beratung

Sollten Sie Informationen vermissen oder eine individuelle Beratung wünschen, sind Ihnen unsere Fach-StudienberaterInnen gerne behilflich.

Teilzeitstudium

Ein Studium ist auch als "Teilzeitstudium" möglich.

Dazu finden Sie unter uol.de/studium/studierendenstatus  das einzureichende Antragsformular sowie die Teilzeitordnung der Universität Oldenburg.

 Ihr*e Fachstudienberater*in muss Sie zum Teilzeitstudium beraten, um eine möglichst optimale Auswahl von Modulen sicherzustellen, und den Antrag unterschreiben. Den Antrag müssen Sie mit der Rückmeldung beim Immatrikulationsamt einreichen.

Das Formular fragt nur aus statistischem Interesse nach den Gründen für das Teilzeitstudium - diese sind für die Genehmigung nicht relevant.

Nachteilsausgleich

Studieren mit Beeinträchtigungen

Für Studierende mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung gibt es umfangreiche Unterstützungsangebote und Informationen zu Nachteilsausgleichen, Studienorganisation, praktische Hilfen sowie Gesetze und Empfehlungen.

Sie finden diese unter https://uol.de/studium/behindert-chronisch-kranke-studierende

Nachteilsausgleich für schwangere Studentinnen

Als Schwangere oder stillende Mutter haben Sie auch als Studentin Anspruch auf besonderen Schutz.

Sollten Sie zu der Risikogruppe der Schwangeren oder Stillenden und Lehrveranstaltung besuchen, die eventuell einen solchen Schutz erfordern,  wenden Sie sich bitte an das Dez. 3, das akademische Prüfungsamt, um für die Veranstaltung eine Gefährdungsbeurteilung und Genehmigung zu erwirken. Ohne die Genehmigung ist eine Teilnahme, sollten Sie zur Risikogruppe gehören, leider NICHT möglich.

Wenden Sie sich auch an Ihre Fachstudienberatung oder an die Gleichstellungsbeauftragte des DfI, um die Möglichkeiten eines Nachteilsausgeliches  zu bespreche, die Ihre Teilnahme an solchen Veranstaltungen in abgewandelter Form ermöglichen.

Weitere Inormationen zu Ihren Schutzrechten als Schwangere finden Sie unter https://uol.de/studium/mutterschutz-studentinnen

Grundsatzpapier des DfI gegen Diskrimierung und zur sozialen Verantwortung

Wir handeln

  • Wir nehmen unsere Mitverantwortung für die Gesellschaft, in der wir leben, aktiv wahr.
  • In einer vernetzten Welt lassen sich Herausforderungen nur in einer friedlichen internationalen Zusammenarbeit lösen. Jeder Form von Nationalismus treten wir entschieden entgegen.
  • Wir setzen uns dafür ein, dass Menschen nicht wegen ihrer Hautfarbe, Herkunft, Religion, Geschlecht oder sexueller Orientierung benachteiligt oder diffamiert werden.
  • Wir sind nicht bereit, Diskussionen zu tolerieren, die faktenfrei oder auf der Basis von Ressentiments geführt werden.

Was tun bei Diskriminierung?

Ignorieren und verdrängen Sie Diskriminierung nicht, sondern setzen Sie sich zur Wehr:

Oldenburg im Oktober 2019

Musik

Zweifächer-Bachelor Informatik: Musik als Zweitfach

Ein offizielles Zweitfach-Studium Musik als Anwendungsfachs zur Informatik setzt eine erfolgreiche Bewerbung für den Zweifächer-Bachelor in Musik und Informatik. Für die Aufnahme in das Musikstudium müssen Sie die Aufnahmeprüfung in Musik ablegen und so gut bestehen, dass Sie im Vergabeverfahren einen Studienplatz erhalten.

Weitere Informationen zum Zweitfach Musik finden Sie auf der offiziellen Studiengangsseiten der Universität oder auf den Studiengangsseiten des Instituts für Informatik.

Fachbachelor Informatik: Musik für Studierende der Informatik

Professionalisierungsprogramm als Alternative zum Zweitfach

Informatik-Studierende mit Interesse an Musik haben oft mehr Interesse an Computeranwendungen in der Musik als an Instrumental- oder Gesangsunterricht, so dass sie die erforderlichen Qualifikation für die Aufnahmeprüfung oft nicht in ausreichendem Umfang mitbringen.

Für diese besteht im Professionalisierungsbereich ein Professionalisierungsprogramm "Musik für Studierende der Informatik", das es  Studierenden im Fachbachelor Informatikermöglicht auch ohne Aufnahmeprüfung eine Spezialisierung in Musik zu erwerben.
Module zur Instrumental- oder Gesangspraxis können von Studierenden im Fachbachelor Informatik nicht belegt werden, da für solche Module das Bestehen der Aufnahmeprüfung unverzichtbar ist.

Das Programm kann mit 12 KP (Module PB242 und PB243)  oder 18 KP (Module PB242, PB243 und PB244) studiert werden:

  • PB 242 Musiktheorie für Studierende der Informatik (6 KP)

    • Zwei aufeinander aufbauende Übungen des Studienbereichs Musiktheorie
    • Bewertung aufgrund Abschlussklausur in Musiklehre II (90 min.)
  • PB 243 Medienmusikpraxis für Studierende der Informatik (6 KP)

    • idR. ein Einführungskurs aus Basismodul 2 Musiktheorie und ein Produktionskurs
    • Bewertung der Produktion mit schriftlicher Begründung, Vorführung und mündlicher Erklärung
  • PB 244 Musikwissenschaftfür Studierende der Informatik (6KP)

    • Einführung in die Musikwissenschaft
    • Vertiefungsseminar Musikwissenschaft nach Wahl aus dem Angebot des Moduls
    • Bewertung aufgrund einer Modulprüfung im Vertiefungsseminar

Zur Anerkennung der Module  müssen die Studierende das Absolvieren der zugehörigen Einzelveranstaltungen durch sogenannte Laufzettel  bescheinigen lassen.

Der erfolgreiche Besuch von Professionalisierungsprogrammen wird auf dem Bachelorabschlusszeugnis bescheinigt.

(Stand: 19.01.2024)  | 
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