M.Ed.-Prüfungsordnungsänderungsprozess

M.Ed.-Prüfungsordnungsänderungsprozess

Prozessablauf für Änderungsvorschläge aus den Fakultäten für die Prüfungsordnungen in den Master-of-Education-Studiengängen: Allgemeiner Teil inkl. Anlagen 1, 1a, 2, 2a, 3a, 3b, 3c-g

Das DiZ hat unter Freigabe durch den Rat für Lehre eine Verfahrensbeschreibung zur Einreichung von Änderungsvorschlägen bzgl. der Prüfungsordnung für die Master-of-Education Studiengänge (Grundschule, Haupt- und Realschule, Gymnasium, Sonderpädagogik und Wirtschaftspädagogik) aus den Fakultäten sowie den zentralen Einrichtungen (Dez. III, Referat PGR, Ref. Studium und Lehre) entwickelt und in einer Übersichtsdarstellung aufbereitet.

Mit Hilfe dieses Prozessplans wird darüber informiert, bis wann eine Einreichung von Änderungswünschen möglich ist, um eine Berücksichtigung im darauffolgenden Jahr zu erhalten.

Des Weiteren zeigt der Prozessplan auf, welche Aufgaben mit der Einreichung von Änderungswünschen wann seitens der Fakultät anfallen und welche Aufgaben die Studienkoordination der DiZ-Geschäftsstelle in welchem Zeitraum übernimmt.

WICHTIG: Änderungswünsche zum Allgemeinen Teil inkl. Anlagen sowie Abschnitt II der MPO sind jeweils bis zum 15. September eines Jahres bei der DiZ-Bereichskoordination für Studium und Lehre, Frau Dr. Ines Weßels, in Form einer Synopse einzureichen, damit sie zeitig auf Umsetzbarkeit geprüft werden und bei Umsetzung zum Wintersemester des Folgejahres in Kraft treten können.

 

(Stand: 21.08.2024)  | 
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