Zusatzinformationen zur Mitwirkung an der Universität (Mitwirkende Lehrkraft)
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Zusatzinformationen zur Mitwirkung an der Universität (Mitwirkende Lehrkraft)
Als Lehrer*in an der Universität mitwirken
Im Rahmen der Lehrer*innen-Ausbildung an der Universität Oldenburg unterstützen sogenannte „Mitwirkende Lehrkräfte“ aus Schulen die universitäre Lehre durch die Herstellung eines schulpraktischen Bezugs, z. B.
- bei der Vorbereitung von schulischen Praktika oder
- bei der Planung, Anwendung und Reflexion unterrichtsrelevanter Methoden, Medien, Experimente u.v.m.
Welchen Nutzen hat die Mitwirkung an den Lehrveranstaltungen?
Wie kann man Mitwirkende*r Lehrer*in werden?
Wie wird eine Mitwirkung beantragt?
Beantragungszeiträume
Dienstreisen von Mitwirkenden Lehrkräften
Dienstreisen zur Teilnahme von Mitwirkenden Lehrkräften an Veranstaltungen im Rahmen der Lehrerbildung und/oder der Schulpraktischen Studien (SPS) gem. Beauftragung können abgerechnet werden. Dies gilt für Lehrkräfte, deren Dienst- und Wohnort sich außerhalb von Oldenburg befindet, da die Veranstaltungen i. d. R. in der Universität stattfinden. Ausschlussfrist für die Reisekostenabrechnung endet 6 Monate nach Beendigung der abzurechnenden Dienstreise.