Zusatzinformationen zur Mitwirkung an der Universität (Mitwirkende Lehrkraft)

Ansprechpartner*innen für Fragen zur

Beantragung einer Mitwirkung:
Lena Böhmker

Abrechnung von Dienstreisen:
Hilke Fickenfrerichs

Zusatzinformationen zur Mitwirkung an der Universität (Mitwirkende Lehrkraft)

Als Lehrer*in an der Universität mitwirken

Im Rahmen der Lehrer*innen-Ausbildung an der Universität Oldenburg unterstützen sogenannte „Mitwirkende Lehrkräfte“ aus Schulen die universitäre Lehre durch die Herstellung eines schulpraktischen Bezugs, z. B.

  • bei der Vorbereitung von schulischen Praktika oder
  • bei der Planung, Anwendung und Reflexion unterrichtsrelevanter Methoden, Medien, Experimente u.v.m.

Welchen Nutzen hat die Mitwirkung an den Lehrveranstaltungen?

Die Mitwirkung an den Lehrveranstaltungen verfolgt das Ziel, die Studierenden auf die Unterrichtspraxis vorzubereiten und dabei den Theorie-Praxis-Bezug zu stärken und zu reflektieren.

Zugleich fördert und verbessert die Mitwirkung von Lehrer*innen die Zusammenarbeit der Hochschule mit den Schulen:

  • Die Lehrkräfte erhalten einen Einblick in aktuelle Diskussionen der Lehre und Forschung und gewinnen Impulse für die eigene berufspraktische Arbeit.
  • Die Studierenden und Lehrenden gewinnen wertvolle Praxisbezüge für die Stärkung einer Theorie-Praxis-verzahnenden Lehrer*innenausbildung und Einblicke in die berufspraktischen Berufsanforderungen einer Lehrkraft.
  • Die Zusammenarbeit kann ggf. auch dazu führen, dass bei Bedarf über gemeinsame Lösungsansätze für spezifische Probleme, z.B. bei schulischen Praktika, nachgedacht werden kann oder Kooperationen für schulpraktische Forschungs- und Entwicklungsarbeiten entstehen.

Wie kann man Mitwirkende*r Lehrer*in werden?

Wenn man sich als Lehrer*in für eine Mitwirkung an der universitären Lehre interessiert, sollte man sich an die jeweiligen Dozent*innen der Fachgebiete wenden, die in der Lehrer*innenbildung mit schulpraktischem Bezug tätig sind (Professuren in den Fachdidaktiken in den Fakultäten I-V, Professuren im Institut für Pädagogik bzw. Sonderpädagogik der Fakultät I).

Mitwirkende Lehrkräfte benötigen vor der offiziellen Beantragung seitens der Universität die Zustimmung ihrer Schulleitung. Nicht genehmigungsfähig sind Lehrkräfte, die bereits einen anderen Lehrauftrag für die Universität innehaben oder in Funktionsstellen in der Schule beschäftigt sind.

Die konkrete Beantragung erfolgt dann durch die*den Hochschullehrende*n. Die Durchführung der Veranstaltungen erfolgt ausschließlich als Mitwirkung mit einer/m Hochschullehrenden zusammen.

Auch wenn Sie bereits als Mitwirkende Lehrkraft tätig waren, muss die Beantragung der Stunden jedes Semester wieder neu durch eine*n Hochschullehrende*n erfolgen.

Wie wird eine Mitwirkung beantragt?

Hochschullehrende können über Stud.IP bei der Geschäftsstelle des Zentrums für Lehrkräftebildung – Didaktisches Zentrum (DiZ) Mitwirkende Lehrkräfte beantragen. Die Anmeldung ist zweimal jährlich möglich: für das Sommersemester (ca. im November) und für das Wintersemester (ca. im April). In der Regel können Schulstunden für die Mitwirkung in eine Lehrveranstaltung beantragt werden, dies entspricht wöchentlich zwei Anrechnungsstunden für die beantragte Lehrkraft.

Hochschullehrende, die Mitwirkende Lehrkräfte beantragen möchten, können sich bei der zuständigen Sachbearbeiterin im DiZ, Lena Böhmker, vormerken lassen, um fristgerecht über die Beantragungszeiträume und das Meldeverfahren informiert zu werden.

Die von den Hochschullehrenden beantragten Stunden werden anschließend durch das DiZ an die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung und das Kultusministerium zur Prüfung und Genehmigung weitergeleitet.

Beachtet werden muss, dass Faktoren wie die regionale Unterrichtsversorgung und gesamtkapazitäre Betrachtungen des Kultusministeriums dazu führen können, dass Anträge nicht bewilligt werden. Nicht genehmigungsfähig sind zudem Lehrkräfte, die bereits einen anderen Lehrauftrag für die Universität innehaben oder in Funktionsstellen in der Schule beschäftigt sind.

Beantragungszeiträume

Die Beantragung einer Mitwirkenden Lehrkraft durch Hochschullehrende ist in folgenden Zeiträumen möglich:

  • 11.03.2024 – 05.04.2024 für das Wintersemester 2024/2025
  • 07.10.2024 – 25.10.2024 für das Sommersemester 2025

Dienstreisen von Mitwirkenden Lehrkräften

Dienstreisen zur Teilnahme von Mitwirkenden Lehrkräften an Veranstaltungen im Rahmen der Lehrerbildung und/oder der Schulpraktischen Studien (SPS) gem. Beauftragung können abgerechnet werden. Dies gilt für Lehrkräfte, deren Dienst- und Wohnort sich außerhalb von Oldenburg befindet, da die Veranstaltungen i. d. R. in der Universität stattfinden. Ausschlussfrist für die Reisekostenabrechnung endet 6 Monate nach Beendigung der abzurechnenden Dienstreise.

Abrechnungsbogen für Fahrtkosten

(Stand: 23.02.2024)  | 
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