Häufig gestellte Fragen (FQR)

Häufig gestellte Fragen (FQR)

Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen, um mich bewerben zu können?

Gesucht werden weltoffene aktive junge Menschen mit pädagogischem Führungspotenzial. Sie können sich bewerben, wenn Sie über

  • gesellschaftliches Engagement und Verantwortungsbewusstsein (z. B. Gremienarbeit an der Hochschule oder die aktive Mitwirkung in Vereinen),
  • Sozialkompetenz (u. a. Freude an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, Team- und Motivationsfähigkeit),
  • Zielstrebigkeit (u. a. klare Vorstellungen vom Berufziel Lehrer/Lehrerin, Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme),
  • gutes Allgemeinwissen,
  • die Fähigkeit zum vernetzten Denken
  • sowie kommunikative Fähigkeiten

verfügen und

  • an der Carl von Ossietzky Universität immatrikuliert sind oder zum Wintersemester 2009/2010 ein Studium mit dem Berufsziel Lehramt aufnehmen,
  • mit dem Berufsziel Lehrer/in studieren sowie
  • zum Zeitpunkt der Aufnahme noch mindestens vier Semester gemäß Regelstudienzeit studieren. Bei gestuften Studiengängen zählt die gesamte verbleibende Studiendauer (Bachelor und Master). Die Fachsemester sind relevant, nicht die Hochschulsemester.
  • Zweit- oder Aufbaustudiengänge können nur gefördert werden, wenn Sie im Anschluss an ein abgeschlossenes Bachelor-Studium ein viersemestriges Master-Studium absolvieren und zwischen Bachelor-Abschluss und Aufnahme des Master-Studiums maximal drei Jahre liegen.

Ferner sollten Sie

  • während der Förderzeit mindestens 3 Semester im Inland studieren (um aktiv am Förderprogramm teilzunehmen) und
  • die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines anderen EU-Mitgliedlandes haben
    - oder nach § 8 BAföG förderungsberechtigt sein.
    - Bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern, die ihr Abitur nicht in Deutschland erworben haben, werden Deutschkenntnisse auf Mittelstufen-Niveau vorausgesetzt. Die sdw behält sich vor, entsprechende Nachweise anzufordern (z. B. DSH-Prüfung, Zentrale Mittelstufen-Prüfung des Goethe-Instituts, TestDaf-Zertifikat).

Wann kann ich mich bewerben?

Bewerbungsfristen sind der 01. März und der 01. September (im Jahr 2010).

Weitere Hinweise zur Bewerbung finden Sie unter diesem Link.

Bei wem kann ich mich bewerben?

Universität Bremen

Zentrum für Lehrerbildung - ZfL -/Sportturm
Frau Hanisch-Appeldorn
Postfach 330 440
28334 Bremen 

Im Studienförderwerk gibt es kein Vorschlagssystem. Initiativbewerbungen von Studierenden sind ausdrücklich erwünscht.

Welche Unterlagen muss ich bei einer Bewerbung mitschicken?

Es müssen die vollständigen, ausgefüllten Bewerbungsunterlagen (siehe hier) eingesandt werden (in dreifacher Ausführung jeweils in einem Schnellhefter mit durchsichtigem Deckblatt – nur DIN A4-Papier, keine Prospekthüllen und Klarsichtfolien).

  • standardisierter Bewerbungsbogen (Einverständniserklärung auf der Rückseite muss nur einmal im Original eingereicht werden),
  • nur bei ausländischen Studierenden aus Nicht-EU-Staaten: Nachweis über die BAföG-Berechtigung gemäß § 8 BAföG,
  • Begründung der Bewerbung (auf einem formlosen Extrablatt, maximal eine DIN A4 Seite),
  • tabellarischer Lebenslauf (Maschine geschrieben),

Studierende:
 

  • ein Nachweis über alle bis zum Bewerbungszeitpunkt absolvierten Modulprüfungen (mindestens drei benotete Nachweise, notfalls die Note aufschreiben und beglaubigen lassen).
    Desweiteren wird die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung Ihrer Hochschule mit Angabe der Fachsemesterzahl benötigt.
  • aktuelle Belege für mindestens drei zentrale Leistungsnachweise mit jeweils einer aktuellen Übersicht der Notenverteilung in einer geeigneten Vergleichsgruppe oder alternativ mit jeweils einer durch einen Hochschullehrer ausgefüllten fachlichen Einschätzung (s. Formular). Sollten aufgrund Ihrer Studienordnung vor dem Ende des 4. Fachsemesters keine Leistungsnachweise erteilt werden, reichen Sie bitte ebenfalls drei fachliche Einschätzungen ein.

Studienanfänger:

  • drei fachliche Einschätzungen (s. Formular) durch drei Fachlehrer, je eins aus dem
    - sprachlich-literarisch-künstlerischen Aufgabenbereich,
    - gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenbereich und dem
    - mathematisch-naturwissenschaftlichen Aufgabenbereich.
  • ggf. Berufsabschlusszeugnis,
  • letztes Schulzeugnis,
  • Belege über sonstige Qualifikationen und gesellschaftliches Engagement (z. B. Trainerscheine, Sprachkurse, Mitgliedschaft in wissenschaftlichen Vereinen, usw.).

Wichtig: Unvollständige Bewerbungsunterlagen können leider nicht berücksichtigt werden!

Worin besteht die Förderung?

Die Förderung besteht aus

  • einem 3-jährigen Förderprogramm mit Modulen z. B. zu „Teambildung“, „Projektmanagement“ oder „Führungsaufgaben in Schulen“ (in Berlin und in Hannover) und
  • der finanziellen Förderung („Stipendium“).

In welcher Höhe bekomme ich dann das Stipendium?

Die Höhe des ausgezahlten Stipendiums für Studierende ist abhängig vom Einkommen der Eltern und entspricht dem BAföG-Satz. Bei Studierenden mit Kindern wird das Stipendium unabhängig vom Einkommen der Eltern berechnet. Zusätzlich wird ein einkommensunabhängiges Büchergeld und unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Familienzuschlag gezahlt:

  • Stipendium: monatlich maximal 585 Euro (einkommensabhängig)
  • Büchergeld: monatlich 80 Euro (einkommensunabhängig)
  • Familienzuschlag: monatlich 155 Euro

Gibt es einmal oder fortlaufend Geld?

Das Stipendium wird monatlich ausgezahlt.

Darf ich nebenbei ein Einkommen haben?

Der Freibetrag für ein zusätzliches Einkommen neben dem Stipendium beläuft sich z.Z. auf 4.206 Euro.

Wie lange bekomme ich die Förderung?

Das Förderprogramm ist auf drei Jahre angelegt und beinhaltet insgesamt neun obligatorische sowie drei fakultative zentrale Maßnahmen. In der Regel werden die Veranstaltungen jahrgangsbezogen besucht. Natürlich kann die Reihenfolge abhängig von Studiendauer, Praktika, Auslandsaufenthalten u. ä. durchbrochen werden.

Das Stipendium erstreckt sich bis zum Ende der Regelstudienzeit. Eine Verlängerung der Förderzeit ist in begründeten Fällen in engem Rahmen möglich.

Bekomme ich das Geld zusätzlich zum Bafög?

Nein, das BAföG entfällt dann.

Werden die Reisekosten für das Förderprogramm erstattet?

Reisekosten erstattet die sdw nicht. Bei den zentral organisierten Veranstaltungen des Studienkollegs übernimmt die sdw allerdings die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Eine Teilnahmegebühr wird nicht erhoben.

Wie alt muss ich mindestens bzw. darf ich höchstens sein?

Es gibt keine feste Altersgrenze. Bewerber/innen, die bereits eine betriebliche oder universitäre Ausbildung absolviert haben bzw. einer beruflichen Tätigkeit nachgegangen sind, sollten klar herausstellen, warum sie sich jetzt für das Berufsziel Lehrer/in entschieden haben.

Was passiert, wenn ich eine Pause habe zwischen dem Ba und dem M.Ed. bzw. nicht in den M.Ed. zugelassen werde?

Dann setzt die Förderung aus und wird ggf. mit dem Beginn eines M.Ed.-Studiums wieder aufgenommen.

In welchem Semester muss bzw. sollte ich sein?

Sie sollten

  • zum Zeitpunkt der Bewerbung spätestens im zweiten Fachsemester des Zwei-Fächer-Bachelors sein, wenn Sie das Berufsziel Grund- und Hauptschullehrer/in bzw. Realschullehrer/in verfolgen oder
  • zum Zeitpunkt der Bewerbung spätestens im vierten Fachsemester des Zwei-Fächer-Bachelors sein, wenn Sie das Berufsziel Lehrer/in an Gymnasien, Förderschulen oder Berufsschulen verfolgen.

Es zählt die auf der Immatrikulationsbescheinigung ausgewiesene Fachsemesterzahl. Die Anzahl der Hochschulsemester kann durchaus nach oben abweichen. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Urlaubssemester genommen wurden.

Die Bewerbung um eine Studien- bzw. Promotionsabschlussförderung kann nicht erfolgen, da eine reine Abschlussförderung den Förderzielen der sdw widersprechen würde. Der sdw ist sehr daran gelegen, Studierende zu einem möglichst frühen Zeitpunkt aufzunehmen, um sie dann bis zum Ende des Studiums mit einem Förderprogramm zu begleiten.

Ich studiere Zwei-Fach-Bachelor und weiß noch nicht, ob ich Lehrerin/Lehrer werden möchte, kann ich mich dann auch bewerben?

Eine Bewerbung wird nur dann Erfolg versprechend sein, wenn Sie unter Beweis stellen können, dass Sie das Berufsziel Lehrer/in verfolgen.

Ist das Stipendium an eine Tätigkeit bzw. Gegenleistung geknüpft?

Es ist die Teilnahme am Förderprogramm (Programmaufbau, Akademien, Seminare, Aktivitäten der Kollegiaten) erforderlich.

Ist das Stipendium an eine Fächerkombination/eine Schulform/einen Notendurchschnitt gebunden?

Das Studienkolleg ist offen für alle Studierende die das Berufsziel Lehrer/in verfolgen.

Kann ich auch über die Regelstudienzeit hinaus gefördert werden (z. B. wegen einem Kind o. ä.)?

Das sdw fördert bis zum Ende der Regelstudienzeit. Eine Verlängerung der Förderzeit ist nur in begründeten Fällen in engem Rahmen möglich. Bei Studierenden mit Kindern wird das Stipendium unabhängig vom Einkommen der Eltern berechnet.

Kann ich auch bei einem Teilzeit-Studium gefördert werden? Wenn ja: In welcher Höhe und wie lange?

Wir können leider kein Teilzeit-Studium fördern.

Ist das Stipendium einkommensteuerpflichtig?

Das Stipendium ist genau wie das BAfÖG nicht einkommenssteuerpflichtig.

Gilt die Förderung auch, wenn ich ein Auslandssemester mache?

Ja, die Förderung gilt auch für ein Auslandssemester. Außerdem haben Kollegiat/innen, die während ihrer regulären Förderzeit für Studien- oder Praxissemester ins Ausland gehen, die Möglichkeit, für diesen Zeitraum eine zusätzliche finanzielle Auslandsförderung zu erhalten.

Nicht gefördert werden können hingegen Auslandsaufenthalte oder Forschungsprojekte von Studierenden, die sich nicht in der regulären Förderung der sdw befinden.

Mögliche Zusatzleistungen bei Auslandsaufenthalten:

  • Zuschläge zum Stipendium für die Dauer des Auslandsaufenthalts,
  • Reisekostenzuschuss,
  • Zuschüsse zur Auslandskrankenversicherung,
  • anteilige oder volle Übernahme von Sprachkursgebühren,
  • Übernahme von Council-Gebühren.

Ich wechsle nach meinem Bachelor-Abschluss die Universität. Beeinflusst das die Förderung?

Nein.

Ich bin Ausländerin/Ausländer mit begrenzter Aufenthaltsgenehmigung. Kann ich gefördert werden?

Eine Förderung ist nur möglich, wenn Sie

  • die deutsche bzw. die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedslandes besitzen
  • oder nach § 8 BAföG förderungsberechtigt sind.

Kann ich es wieder versuchen, wenn ich abgelehnt wurde?

Sie können es versuchen. Allerdings könnte eine erneute Ablehnung sehr wahrscheinlich sein.

Muss ich fortlaufend Unterlagen einreichen (wie z. B. jedes Semester Immatrikulationsbescheinigung)?

Ja, Sie müssen laufend die Immatrikulationsbescheinigung sowie einen Semesterbericht einreichen.

(Stand: 19.01.2024)  | 
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