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Heike Reichert
DSH-Prüfungsbeispiel
Aktuelles Prüfungsbeispiel zur DSH
Im Folgenden finden Sie ein Prüfungsbeispiel zur DSH am Sprachenzentrum der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg sowie Informationen zum Prüfungsablauf.
Die schriftliche Prüfung besteht aus vier Prüfungsteilen: Hörverstehen, Leseverstehen, Wissenschaftssprachliche Strukturen und Textproduktion. Wenn Sie die schriftliche Prüfung bestehen, haben Sie sich für den mündlichen Prüfungsteil qualifiziert, der wenige Tage im Anschluss stattfindet.
Erfolgreich bestanden hat man die DSH, wenn man mindestens 57% erreicht (DSH 1). Um zu einem Studiengang zugelassen zu werden, benötigt man in der Regel mindestens 67% (DSH 2), in Ausnahmefällen 82% (DSH 3). Welche Zugangsvoraussetzungen Sie für Ihren Studiengang vorweisen müssen, erfragen Sie bitte beim zuständigen Immatrikulationsamt.
Das Prüfungsbeispiel dient nur der Anschauung und darf nicht für Unterrichtszwecke eingesetzt werden.
Verstehen und Verarbeiten eines Hörtextes
- Dauer: 85 Minuten
- Bearbeitungszeit nach dem 2. Hören: 40 Minuten
- Hilfsmittel: einsprachiges Wörterbuch DaF
Am Sprachenzentrum der Universität Oldenburg beginnt die DSH-Prüfung mit dem Hörverstehen (HV). Sie hören einen Vortrag, der 10-15 Minuten dauert. Das Aufgabenblatt bekommen Sie nach dem ersten Hören. Nach einer Bearbeitungszeit von 5 Minuten hören Sie den Vortrag ein zweites Mal. Im Anschluss haben Sie 40 Minuten Zeit, um die Aufgaben zu bearbeiten. Bei jeder Aufgabe ist angegeben, in welcher Form Sie antworten sollen. Es gibt:
- Aufgaben, bei denen Sie die richtige Antwort ankreuzen müssen;
- Vervollständigungsaufgaben, bei denen Sie nur einzelne Wörter ergänzen sollen;
- Aufgaben, die Sie in Stichworten bearbeiten müssen;
- Aufgaben, die in ganzen Sätzen beantwortet werden müssen.
Bitte beachten Sie die Aufgabenstellung. Wenn Sätze gefordert werden, schreiben Sie bitte vollständige Sätze, werden nur Stichworte verlangt, dann antworten Sie bitte auch nur in Stichworten. Wenn in einer Arbeitsanweisung steht, dass Sie in eigenen Worten antworten müssen, dürfen Sie nicht den Text kopieren.
Aktueller Hinweis: Das Prüfungsbeispiel für das Hörverstehen wurde überarbeitet. Ab sofort finden Sie hier die neue Version.
Verstehen und Verarbeiten eines Lesetextes
- Dauer: 60 Minuten einschließlich Lesezeit
- Hilfsmittel: einsprachiges Wörterbuch DaF
Für das Leseverstehen (LV) stehen Ihnen insgesamt 60 Minuten zur Verfügung. Es besteht aus einem Lesetext und dazugehörigen Aufgabenblättern. Die Aufgabentypen ähneln denen des Hörverstehens. Bitte beachten Sie auch hier genau die Aufgabenstellung. Das Missachten der Arbeitsanweisung kann zu Punktverlusten führen.
LV-Text (Titel: Verheerendes Bienensterben – fleißige Helfer in Gefahr)
LV-Aufgabenblatt (Titel: Verheerendes Bienensterben – fleißige Helfer in Gefahr)
NEU: Wissenschaftssprachliche Strukturen
NEU: Der Prüfungsteil Wissenschaftssprachliche Strukturen hat sich geändert. Beachten Sie dazu die folgenden Informationen sowie das neue Prüfungsbeispiel unten.
- Dauer: 30 Minuten
- Hilfsmittel: einsprachiges Wörterbuch DaF
Unmittelbar im Anschluss an das Leseverstehen folgt der Prüfungsteil Wissenschaftssprachliche Strukturen (WSS). Für diesen Prüfungsteil stehen Ihnen insgesamt 30 Minuten zur Verfügung. Er besteht aus Auszügen aus dem Lesetext, die Sie umformen müssen. Bei jeder Aufgabe ist die sprachliche Struktur, die Sie umformen sollen, unterstrichen. Neu ist, dass die Aufgaben kommunikativ eingebettet sind und Sie einen Handlungsauftrag bekommen, wie zum Beispiel:
- Für eine Präsentation sollen Sie eine Folie erstellen. Wandeln Sie dafür die Sätze in Stichworte um.
- Sie haben sich Notizen gemacht und wollen darauf einen mündlichen Vortrag machen. Wandeln Sie die unterstrichenen Stichworte in vollständige Sätze um.
- Sie bereiten einen Vortrag vor und eine Kommilitonin gibt Ihnen Tipps zur Verbesserung des Textes.
Vorgabenorientierte Textproduktion (Argumentation)
- Dauer: 70 Minuten
- Hilfsmittel: einsprachiges Wörterbuch DaF
Die schriftliche Prüfung schließt mit der Textproduktion (TP) ab. Dabei handelt es sich um einen argumentativen Text zu einer vorgegebenen Fragestellung, Forderung oder These. In der Diskussion von Pro- und Contra-Argumenten sollen Informationen aus verschiedenen Quellen (z.B. Grafik, Expertenmeinung o.Ä.) wiedergegeben und sinnvoll eingearbeitet werden. Abgeschlossen wird der Text mit einer Stellungnahme. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Infoblatt (siehe PDF-Datei). Für diesen Prüfungsteil haben Sie 70 Minuten Zeit. Wir empfehlen Ihnen, die ersten 10 Minuten dazu zu nutzen, das Material (die Grafik und/oder die Zitate) und die Aufgaben genau anzusehen, zu verstehen und Ihren Text auf Notizpapier zu strukturieren. Wichtig ist, dass Sie alle vorgegebenen Punkte der Aufgabenstellung berücksichtigen. Bewertet werden Inhalt, Textaufbau und Kohärenz sowie Wortschatz und sprachliche Korrektheit. Die Textproduktion sollte einen Umfang von ca. 250 Wörtern haben.
Infoblatt "Argumentative Textproduktion"
TP-Aufgabenblatt Argumentation „Sollte der Besuch einer KiTa verpflichtend sein?“
Mündliche Prüfung
- Dauer: ca. 40 Minuten
- Hilfsmittel: Einsprachiges Wörterbuch DaF
Wenn Sie die schriftliche Prüfung mit mindestens 57% (DSH 1) bestanden haben, haben Sie sich für die mündliche Prüfung qualifiziert. Das Ablegen (und Bestehen) der mündlichen Prüfung (MP) ist notwendig, um ein Zeugnis zu erhalten.
Die Prüfung besteht aus einer Vorbereitungszeit (20 Minuten) sowie Ihrem Kurzvortrag (ca. 5 Minuten) und dem Prüfungsgespräch (max. 15 Minuten).
Allgemeine Hinweise (FAQ)
Welche Dokumente muss ich mitbringen? Sie müssen Ihren Ausweis (bzw. Aufenthaltstitel) und Ihre DSH-Anmeldebescheinigung mitbringen.
Welche Hilfsmittel darf ich benutzen? Sie dürfen ein einsprachiges Wörterbuch Deutsch als Fremdsprache (DaF) benutzen.
Was darf ich sonst noch mitnehmen? Während der Prüfung dürfen Sie außer Ihrem Wörterbuch und Schreibutensilien sowie Medikamenten, Taschentüchern, Getränken, Snacks, Bonbons o.ä. keine weiteren persönlichen Gegenstände bei sich am Arbeitsplatz haben. Elektronische Geräte wie Handys, Smartphones oder Smartwatches müssen Sie während der Prüfung ausschalten und zusammen mit weiteren persönlichen Gegenständen (z.B. Jacken, Taschen, Bücher, Hefte, Zettel) vorne im Hörsaal abgeben.
Darf ich auf den Textseiten und Aufgabenblättern Markierungen und Notizen machen? Ja, aber bitte beachten Sie, dass nur bewertet wird, was Sie in den dafür vorgesehenen Antwortfeldern auf den Aufgabenblätter eintragen. Ihre Notizen werden nicht gewertet.
Was soll ich tun, wenn ich krank bin? Bei Erkrankung sollten Sie die Prüfung nicht mitschreiben, auch aus Rücksichtnahme gegenüber den anderen Teilnehmenden. Wir bitten Sie, sich in diesem Fall bei uns per E-Mail ( abzumelden. Eine Erstattung der Prüfungsgebühr ist bei kurzfristiger Absage (eine Woche vor Prüfungsbeginn oder weniger) nicht möglich.
Wie erfahre ich mein Prüfungsergebnis? Bereits wenige Tage nach der schriftlichen Prüfung finden Sie Ihr Ergebnis sowie Ihren Termin für die mündliche Prüfung in einer PDF-Datei auf der Internetseite des Sprachenzentrums www.uol.de/dsh-pruefung. Die Ergebnisse werden unter der Prüfziffer, die Sie bei der Prüfung von uns zugeteilt bekommen, bekannt gegeben und nicht unter Ihrem Namen! Im Anschluss an die mündliche Prüfung wird eine neue PDF-Datei hochgeladen, die dann die Ergebnisse beider Prüfungsteile (schriftlich und mündlich) sowie Ihr Gesamtergebnis enthält. Die genauen Termine erfahren Sie bei der Anmeldung.
Wann gilt die DSH als bestanden? Die DSH gilt als bestanden, wenn Sie sowohl die schriftliche Prüfung als auch die mündliche Prüfung mit mindestens 57% (= DSH 1) absolviert haben. Die Stufe DSH 2 erhalten Sie, wenn Sie in beiden Teilen mindestens 67% erreicht haben. DSH 3 erhält man ab jeweils 82% in beiden Prüfungsteilen. Sollten Sie in einem Prüfungsteil (im gesamten schriftlichen Teil oder mündlichen Teil) eine niedrigere Stufe erreichen, so erhalten Sie die niedrigere Stufe auch als Gesamtergebnis.
Kann ein bestandener Prüfungsteil (schriftlich oder mündlich) auf eine andere DSH-Prüfung angerechnet werden? Nein, laut Prüfungsordnung müssen beide Prüfungsteile (schriftlich und mündlich) innerhalb eines Prüfungszeitraumes abgelegt werden (siehe §4 (1) der Prüfungsordnung vom 07.02.2013).
Wie bekomme ich mein Zeugnis? Es gibt drei Möglichkeiten: 1. Sie holen sich Ihr Zeugnis gegen Vorlage Ihres Ausweises im Sekretariat des Sprachenzentrums in A15 0-001 persönlich ab. 2. Eine andere Person holt für Sie Ihr Zeugnis gegen Vorlage einer Vollmacht und des Ausweises (dieser Person) ab. 3. Wenn Sie uns einen selbstadressierten und frankierten DIN-A4-Rückumschlag (Porto für ein Einschreiben) geben, schicken wir Ihnen das Zeugnis auch mit der Post. Bitte beachten Sie, dass wir keine Verantwortung für auf dem Postweg verloren gegangene Zeugnis übernehmen.
Was passiert, wenn ich mein Zeugnis verliere? Bei Verlust Ihres Zeugnisses können wir Ihnen gegen eine Gebühr von 10 Euro eine Zweitschrift Ihres Zeugnisses ausstellen.