Welche Dokumente muss ich mitbringen? Sie müssen Ihren Ausweis (bzw. Aufenthaltstitel) und Ihre DSH-Anmeldebescheinigung mitbringen.
Welche Hilfsmittel darf ich benutzen? Sie dürfen ein einsprachiges Wörterbuch Deutsch als Fremdsprache (DaF) benutzen.
Was darf ich sonst noch mitnehmen? Während der Prüfung dürfen Sie außer Ihrem Wörterbuch und Schreibutensilien sowie Medikamenten, Taschentüchern, Getränken, Snacks, Bonbons o.ä. keine weiteren persönlichen Gegenstände bei sich am Arbeitsplatz haben. Elektronische Geräte wie Handys, Smartphones oder Smartwatches müssen Sie während der Prüfung ausschalten und zusammen mit weiteren persönlichen Gegenständen (z.B. Jacken, Taschen, Bücher, Hefte, Zettel) vorne im Hörsaal abgeben.
Darf ich auf den Textseiten und Aufgabenblättern Markierungen und Notizen machen? Ja, aber bitte beachten Sie, dass nur bewertet wird, was Sie in den dafür vorgesehenen Antwortfeldern auf den Aufgabenblätter eintragen. Ihre Notizen werden nicht gewertet.
Was soll ich tun, wenn ich krank bin? Bei Erkrankung sollten Sie die Prüfung nicht mitschreiben, auch aus Rücksichtnahme gegenüber den anderen Teilnehmenden. Wir bitten Sie, sich in diesem Fall bei uns per E-Mail (deutschkurse@uol.de) abzumelden. Eine Erstattung der Prüfungsgebühr ist bei kurzfristiger Absage (eine Woche vor Prüfungsbeginn oder weniger) nicht möglich.
Wie erfahre ich mein Prüfungsergebnis? Bereits wenige Tage nach der schriftlichen Prüfung finden Sie Ihr Ergebnis sowie Ihren Termin für die mündliche Prüfung in einer PDF-Datei auf der Internetseite des Sprachenzentrums www.uol.de/dsh-pruefung. Die Ergebnisse werden unter der Prüfziffer, die Sie bei der Prüfung von uns zugeteilt bekommen, bekannt gegeben und nicht unter Ihrem Namen! Im Anschluss an die mündliche Prüfung wird eine neue PDF-Datei hochgeladen, die dann die Ergebnisse beider Prüfungsteile (schriftlich und mündlich) sowie Ihr Gesamtergebnis enthält. Die genauen Termine erfahren Sie bei der Anmeldung.
Wann gilt die DSH als bestanden? Die DSH gilt als bestanden, wenn Sie sowohl die schriftliche Prüfung als auch die mündliche Prüfung mit mindestens 57% (= DSH 1) absolviert haben. Die Stufe DSH 2 erhalten Sie, wenn Sie in beiden Teilen mindestens 67% erreicht haben. DSH 3 erhält man ab jeweils 82% in beiden Prüfungsteilen. Sollten Sie in einem Prüfungsteil (im gesamten schriftlichen Teil oder mündlichen Teil) eine niedrigere Stufe erreichen, so erhalten Sie die niedrigere Stufe auch als Gesamtergebnis.
Kann ein bestandener Prüfungsteil (schriftlich oder mündlich) auf eine andere DSH-Prüfung angerechnet werden? Nein, laut Prüfungsordnung müssen beide Prüfungsteile (schriftlich und mündlich) innerhalb eines Prüfungszeitraumes abgelegt werden (siehe §4 (1) der Prüfungsordnung vom 07.02.2013).
Wie bekomme ich mein Zeugnis? Es gibt drei Möglichkeiten: 1. Sie holen sich Ihr Zeugnis gegen Vorlage Ihres Ausweises im Sekretariat des Sprachenzentrums in A15 0-001 persönlich ab. 2. Eine andere Person holt für Sie Ihr Zeugnis gegen Vorlage einer Vollmacht und des Ausweises (dieser Person) ab. 3. Wenn Sie uns einen selbstadressierten und frankierten DIN-A4-Rückumschlag (Porto für ein Einschreiben) geben, schicken wir Ihnen das Zeugnis auch mit der Post. Bitte beachten Sie, dass wir keine Verantwortung für auf dem Postweg verloren gegangene Zeugnis übernehmen.
Was passiert, wenn ich mein Zeugnis verliere? Bei Verlust Ihres Zeugnisses können wir Ihnen gegen eine Gebühr von 10 Euro eine Zweitschrift Ihres Zeugnisses ausstellen.