Kontakt
Heike Reichert
Anmeldung
Die Anmeldung zur nächsten DSH wird hier Ende Mai/Anfang Juni 2025 online möglich sein. Bitte beachten Sie, dass Sie einen offiziellen Nachweis über ihren Bewerberstatus (PDF-Datei) mit hochladen müssen (ausgenommen Teilnehmende unserer „Prüfungskurse”).
Links
Gebühren

Anmeldung zur DSH-Prüfung
Hinweise zur Anmeldung / FAQ
Wann findet die DSH statt?
Am Sprachenzentrum der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg wird die DSH-Prüfung zweimal im Jahr, immer im Januar/Februar und Juni/Juli, abgenommen. Die nächste DSH findet am 27. Juni (schriftliche Prüfung) und am 8./9. Juli 2025 (mündliche Prüfung) statt. Die Anmeldung für Studienbewerber*innen der CvO Universität Oldenburg, der Jade Hochschule sowie der Hochschule Emden/Leer ist Ende Mai/Anfang Juni möglich. Der genaue Anmeldezeitraum wird zu gegebener Zeit bekannt gegeben.
Wer kann teilnehmen?
Kursteilnehmer*innen, die in diesem Semester einen studienvorbereitenden Deutschkurs am Sprachenzentrum der CvO Universität Oldenburg besuchen, sowie Studienbewerber*innen der CvO Universität Oldenburg, der Jade Hochschule oder der Hochschule Emden/Leer, die rechtzeitig einen offiziellen Nachweis über ihren Bewerberstatus einreichen, haben Vorrang bei der Anmeldung. Nur bei Restplätzen können auch Externe teilnehmen.
Wie meldet man sich für die DSH an?
Die Anmeldung erfolgt über das Online-Anmeldeformular (siehe links). Bei der Anmeldung müssen Sie folgende Unterlagen anhängen:
- eine Kopie Ihres Aufenthaltstitels bzw. Passes (nur falls kein Aufenthaltstitel vorhanden)
- nur Studienbewerber*innen der CvO Universität Oldenburg, der Jade Hochschule oder der Hochschule Emden/Leer zusätzlich einen Nachweis über Ihren Bewerberstatus als gescannte Datei (Zulassungsschreiben, ein Schreiben der Hochschule, eine Bestätigung von uni-assist oder eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung);
Wie erfahre ich, ob ich einen Prüfungsplatz erhalten habe?
Nach Eingang Ihrer Anmeldung werden Sie per E-Mail darüber informiert, ob Sie einen Prüfungsplatz erhalten haben. Sie werden zur Prüfung nur zugelassen, wenn Sie die Anmeldevoraussetzung erfüllen, Ihre Unterlagen vollständig sind und rechtzeitig vorliegen und Sie die Prüfungsgebühr bezahlt haben.
Wann und wo muss ich die Prüfungsgebühr bezahlen?
Die Prüfungsgebühr wird voraussichtlich auf 120 Euro erhöht. Bei der Online-Anmeldung zur DSH müssen Sie Ihre Bankverbindung angeben und uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, damit wir die Prüfungsgebühr von Ihrem Konto abbuchen können. Bitte achten Sie darauf, dass genügend Geld auf Ihrem Konto ist. Eine andere Art der Bezahlung (Kreditkarte, Überweisung, Barbezahlung) ist nicht möglich. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Anmeldung.
Bis wann kann ich mich von der Prüfung abmelden? Was passiert, wenn ich krank bin?
Ein Rücktritt von der verbindlichen Anmeldung ist nur per Mail an deutschkurse@uol.de und nur bis zum letzten Tag des Anmeldezeitraums möglich. Danach wird die volle Prüfungsgebühr fällig. Eine Erstattung der Prüfungsgebühr ist nur im Krankheitsfall und nur gegen Vorlage eines ärztlichen Attests möglich. Das gilt jedoch ausschließlich für die schriftliche und nicht für die mündliche Prüfung. Teilnehmende von außerhalb sollten ausreichend Reisezeit und mögliche Verspätungen oder Zugausfälle einplanen. Eine Erstattung der Prüfungsgebühr ist in dem Fall nicht möglich.
Welche Vorbereitung wird angeboten?
Zur Vorbereitung bieten wir ein aktuelles Prüfungsbeispiel.
Für Studienbewerber*innen der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg werden jedes Semester Studienvorbereitungskurse angeboten. In 1-2 Semestern werden die Teilnehmer/-innen zum C1 Niveau geführt und auf die DSH vorbereitet. Informationen zu unserer Studienvorbereitung und den Voraussetzungen finden Sie auf den Internetseiten der studienvorbereitenden Deutschkurse.
Wann und wie erhalte ich mein DSH-Zeugnis?
Das Datum der Zeugnisvergabe können Sie der Terminübersicht entnehmen, die Sie bei der Anmeldung zur DSH erhalten. Das Zeugnis muss persönlich und gegen Vorlage Ihres Ausweises im Sekretariat des Sprachenzentrums in A15 0-001 abgeholt werden. Sie können aber auch eine Person bevollmächtigen, Ihr Zeugnis für Sie abzuholen. Oder Sie geben uns einen frankierten Rückumschlag mit Porto für ein Einschreiben. Dann schicken wir Ihnen Ihr Zeugnis per Post zu.