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Beratung internationaler Promovierender und Wissenschaftler*innen

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Unser Tutor*innen Team für internationale Promovierende bietet Hilfe und Unterstützung bei allen allgemeinen Fragen und zum Leben in Oldenburg. Das Tutorenteam ist erreichbar unter

Weiterführende Informationen

Aufenthaltstitel erhalten/verlängern

Wenn Sie aus einem Land außerhalb der Europäischen Union kommen, benötigen Sie für Ihren Aufenthalt in Oldenburg eine Aufenthaltserlaubnis, auch wenn Sie für die Einreise eventuell kein Visum brauchten. Denken Sie rechtzeitig daran, Ihr Visum zu verlängern bzw. eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen.

Bei Aufenthalten von mehr als drei Monaten muss in jedem Fall eine Aufenthaltserlaubnis beantragt bzw. Ihr Visum verlängert werden – und zwar rechtzeitig, bevor die ersten drei Monate Ihres Aufenthaltes vorüber sind bzw. bevor das gültige Visum ausläuft! Dies gilt auch für Länder, für die keine Visumspflicht besteht.

Wir empfehlen Ihnen, sich direkt nach Ihrer Einreise und Ihrer Anmeldung beim Ausländerbüro der Stadt Oldenburg zu melden.

Welche Dokumente benötigen Sie für die Aufenthaltserlaubnis?

Die Unterlagen, die Sie benötigen, um eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, können von Fall zu Fall variieren. Folgende Dokumente werden Sie jedoch in jedem Fall benötigen:

  • Einen gültigen (biometrischen) Ausweis/Reisepass, der während Ihres gesamten Aufenthaltes in Deutschland gültig sein muss. Dieser darf nicht älter als zehn Jahre sein und muss ein biometrischen Passfoto beinhalten
  • Ein aktuelles biometrisches Passfoto
  • Einen Nachweis über die Sicherung Ihres Lebensunterhaltes (und den aller Familienmitglieder, die Sie begleiten), z. B. Arbeitsvertrag, Stipendium o. ä.
  • Einen Nachweis über eine in Deutschland gültige Krankenversicherung für Sie (und alle Familienmitglieder, die Sie begleiten)
  • Die Meldebescheinigung, die Sie bei der Anmeldung in Oldenburg erhalten haben

Erkundigen Sie sich bitte im Einzelfall bei Ihrer Ansprechperson im Ausländerbüro der Stadt Oldenburg, welche konkreten Unterlagen Sie vorlegen müssen. Bitte beachten Sie, dass Behörden oftmals eine*n Dolmetscher*in verlangen, der*die Sie begleitet. Sie können eine*n Freund*in oder Kolleg*innen bitten, für Sie zu übersetzen.

Fiktionsbescheinigung

Da die Ausstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels eine Bearbeitungszeit von einigen Wochen in Anspruch nehmen kann, müssen Sie eine Fiktionsbescheinigung beantragen, wenn im Zeitraum der Bearbeitung Ihr Aufenthaltstitel abläuft. Es handelt sich um ein vorläufiges Ersatzpapier. Wenn Sie rechtzeitig einen Antrag zur Verlängerung gestellt haben, bekommen Sie in der Regel eine Fortbestandsfiktion, da Ihre alte Aufenthaltserlaubnis bis zum Erhalt der neuen Karte fortbesteht. Das Reisen ist damit prinzipiell möglich, jedoch empfehlen wir, sich bei der Auslandsvertretung Ihres Reiselandes zu erkundigen, ob eine problemlose Ein- und Ausreise möglich ist. Die Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung kostet eine Gebühr. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte das Ausländerbüro der Stadt Oldenburg

Unterschiedliche Aufenthaltstitel / Aufenthaltszwecke

Aufenthalt zum Zweck der Promotion

Für Promovierende kommen unterschiedliche Aufenthaltstitel in Betracht; u.a. richtet sich der Aufenthaltstitel nach der Art der Sicherung des Lebensunterhalts.

Eine Übersicht über mögliche Aufenthaltstitel für internationale Promovierende finden Sie hier:

Übersicht des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Aufenthalt im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses

Planen Sie Ihren Forschungsaufenthalt in Deutschland im Rahmen eines regulären Arbeitsverhältnisses, dem ein Arbeitsvertrag zugrunde liegt, so gelten je nach Herkunftsland folgende Bedingungen:

EU-Bürger*innen, Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie Schweizer Staatsangehörige

Als EU-Bürger*in oder Angehörige*r des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) genießen Sie Arbeitnehmerfreizügigkeit und benötigen keine Aufenthaltserlaubnis, um einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Schweizer Staatsangehörige benötigen jedoch eine Aufenthaltserlaubnis als formale Bestätigung ihrer Freizügkeit.

Staatsangehörige anderer Staaten

Alle anderen ausländischen Staatsbürger*innen, die in Deutschland einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder forschen möchten, benötigen grundsätzlich einen Aufenthaltstitel, der ihnen eine Erwerbstätigkeit oder eine Forschungstätigkeit gestattet. Ein Aufenthaltstitel kann in Form eines Visums, einer Aufenthaltserlaubnis, einer Blauen Karte EU, einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU erteilt werden. Einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel wird beimAusländerbüro der Stadt Oldenburg beantragt. Visa-Anträge müssen grundsätzlich vor Einreise nach Deutschland bei der zuständigen Deutschen Botschaft im Heimatland/im Land des aktuellen Wohnsitzes eingereicht werden.

Aufenthalt zum Zweck der Forschung

Wenn Sie als Gastwissenschaftler*in eine gültige Aufnahmevereinbarung mit einer anerkannten Forschungsinstitution für ein Forschungsprojekt abgeschlossen haben, können Sie eine Aufenthaltsgenehmigung zum Zweck der Forschung erhalten.

Aufenthalt im Rahmen eines Stipendiums

Wenn Sie an der Universität Oldenburg vorwiegend in der Forschung tätig sein werden und während Ihres Aufenthalts ein Stipendium erhalten, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung von Forschungstätigkeiten.

Personalentsendung

Wissenschaftler*innen, die von einer Forschungsinstitution eines anderen EU-Mitgliedstaats an die Universität Oldenburg entsandt werden, um hier zu arbeiten, können keine Aufenthaltsgenehmigung zum Zweck der Forschung erhalten. In diesem Fall muss eine Aufenthaltsgenehmigung mit dem Ziel der Erwerbstätigkeit beantragt werden.

Bitte beachten Sie, dass die von uns recherchierten Informationen keine rechtsverbindliche Auskunft darstellen. Für verbindliche Auskünfte in Bezug auf Ihre individuelle Situation wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde.

(Stand: 19.01.2024)  | 
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