Versicherung und Unfall

Wer ist versichert?

Angehörige der Universität Oldenburg und der kooperierenden Hochschulen sind bei der Teilnahme am Hochschulsport in den meisten Fällen über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Wo diese nicht greift (s.u.), tritt in der Regel die eigene Unfall- oder Krankenversicherung ein.

Die Landesunfallkasse als Leistungsträger für die gesetzliche Unfallversicherung an Hochschulen definiert die Voraussetzungen für eine Versicherung im Rahmen der Angebote des Hochschulsports wie folgt:

„Die fakultative Teilnahme Studierender am allgemeinen Hochschulsport ist als versichert anzusehen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

– Das Sportangebot an den Hochschulen muss den Charakter offizieller Hoch­schulveranstaltungen besitzen.

– Der allgemeine Hochschulsport muss von der Hochschule selbst (z.B. Hoch­schulinstitut für Leibesübungen) oder einer hochschulbezogenen Institution (z.B. ASTA) durchgeführt werden.

– Die Sportausübung muss innerhalb des organisierten Übungsbetriebs, d. h. während der festgesetzten Zeiten und unter der Leitung eines bestellten Übungs­leiters, stattfinden.

 

Die freie sportliche Betätigung außerhalb des organisierten Übungsbetriebs auf den Hochschulsportanlagen (z.B. freie Spielgruppen, freies Tennisspielen, indivi­duelles Training in Fitnessstudios) ist ebenso unversichert wie das Betreiben von Leistungssport in Universitäts- und anderen Sportvereinen. Weiterhin unversi­chert ist die reine Vermittlung von Studierenden an Vereine oder Veranstalter mit speziellen Sportangeboten wie Segelfliegen, Wasserski, Fallschirmpringen oder Tauchen.

 

Handelt es sich bei den im Sportprogramm der Sportzentren angebotenen Veranstaltungen um solche, die überwiegend der privaten Freizeitgestaltung (z.B. Auslandsreisen) dienen, kann der gesetzliche Unfallversicherungsschutz ent­fallen. Ebenso besteht im Regelfall bei Wettkämpfen im Bereich des Spitzen- und Leistungssports kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.

 

Beschäftigte der Hochschulen sind bei der Teilnahme am Hochschulsport nur dann versichert, wenn gleichzeitig die besonderen Anforderungen des Betriebs­sports vorliegen (Ausgleichscharakter des Sports, Regelmäßigkeit, Betriebsbezo­genheit der Organisation und des Teilnehmerkreises, kein Wettkampfsport). Gäste (Hochschulfremde) der Sportzentren sind grundsätzlich nicht versichert.“

 

Nichthochschulangehörige sind nur über die eigene Unfall- oder Krankenversi­cherung versichert.

Unfallmeldungen (betrifft nur Hochschulangehörige)

Nach einem Unfall müssen alle Hochschulangehörigen zu ihrer eigenen Absicherung bitte unbedingt eine sogenannte „Unfallmeldung“ bei den Sportwarten am Uhlhornsweg einreichen!
Die Formulare dazu gibt es bei den Sportwarten im Uhlhornsweg, in unserer Geschäftsstelle und unten als pdf. Bitte gebt die ausgefüllte Meldung bei den Sportwarten am Uhlhornsweg ab.
Die Sportwarte helfen euch auch beim Ausfüllen der Meldung. Die Meldung sollte möglichst sofort nach dem Unfall erfolgen.
Hier könnt ihr das pdf der Unfallmeldung herunterladen.

Versicherungsumfang (betrifft nur Hochschulangehörige)

Der Versicherungsschutz bezieht sich nur auf Körperschäden, nicht auf Sachschäden (z.B. Brillen oder ähnliches). Näheres ist bei der Landesunfallkasse in Hannover zu erfragen.

(Stand: 19.01.2024)  | 
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