Kontakt
Prof. Dr. Bernd Blasius
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Dr. Cora Kohlmeier
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E-Mail: kohlmeier(at)icbm.de
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Fragen zu Prüfungsangelegenheiten
Wie sollen Prüfungsergebnisse für das umweltwissenschaftliche Forschungsprojekt mar420 gemeldet werden?
Die Ergebnisse für das Modul mar420 sollen per E-Mail oder Modulschein an das Prüfungsamt gemeldet werden.
Wie werden Veranstaltungen und Module aus anderen Studiengängen in In- und Ausland anerkannt?
Nach der PO von 9/2023 sind 6 KP frei aus dem zulassungsfreien Masterprogramm oder dem Sprachenzentrum wählbar. Hierfür ist keine Anerkennung seitens des Prüfungsausschuss notwendig Auf Antrag können bis zu 30 KP anerkannt werden. Der Antrag wird durch die Studierenden beim Prüfungsausschuss (Vorsitzenden) gestellt. Dieser meldet an das Prüfungsamt.
Wie wird die An- und Abmeldefrist für Prüfungen generell gehandhabt? Kann die
voreingestellte Frist von einer Woche generell verändert/verkürzt werden?
In der Prüfungsordnung für die Fach-Masterstudiengänge gibt es hierzu keine Regelungen. Die Anmeldefrist kann individuell bis einen Tag vor dem Prüfungstermin festgesetzt werden.
Wie kann mit Einzelfällen umgegangen werden, die die Anmeldefrist versäumt haben?
Anmeldung zum Wiederholungstermin
oder
die Prüfung wird für alle Studierenden erneut geöffnet (Prinzip Chancengleichheit und gerechtes Verfahren).
Wenn ein*e Studierende irrtümlich die Prüfung ohne Anmeldung mitgeschrieben hat, muss dies akzeptiert werden und die Eintragung erfolgt im Nachhinein durch das Prüfungsamt. Die Nachmeldung erfolgt über die E-Mail-Adresse der Universität Oldenburg oder mittels Modulschein.
Besteht die Möglichkeit, dass Prüfende bei nachträglichen Anmeldungen durch das Prüfungsamt entsprechend informiert werden?
Wenn die Anmeldefrist abgelaufen ist, wird den Studierenden vom Prüfungsamt mitgeteilt, dass sie sich an die/den jeweilige*n Lehrende*n wenden sollen. Es werden keine Studierenden eigenmächtig durch das Prüfungsamt nachgemeldet.
Bei Fristablauf am Freitag, ist es möglich, dass Studierenden, die sich Freitag angemeldet haben, von dem Prüfungsamt am Montag nachgemeldet werden. Über diese Nachmeldungen sollen die Lehrenden zukünftig informiert werden.
Können nicht angemeldete Studierende vom Prüfer zugelassen werden und wie kann die Note dann nachgemeldet werden?
Die Frage bezieht sich insbesondere auf Studierende aus Studiengängen, für die das jeweilige Modul nicht freigeschaltet ist und die sich nicht selbst eintragen können
Die betroffenen Studierenden müssen sich direkt beim Prüfungsamt melden. Folgende Angaben werden benötigt: Modulname, Modulkürzel, Prüfungsdatum, Prüfende*r, ggf. Prüfungsnummer. Die KP-Zahl wird im Nachhinein vom Prüfungsamt entsprechend angepasst, wenn es bei den Studiengängen/Modulen Unterschiede gibt.
Die Meldung der Note erfolgt über die E-Mail-Adresse der Universität Oldenburg oder mittels Modulschein.
Können mehrere Prüfungsnummern vergeben werden oder mehrere Lehrende zur gleichen Prüfung zugeordnet werden?
Es können pro Modul mehrere Prüfungen angelegt werden. Pro Prüfung ist aber nur ein Erstprüfer und ein Zweitprüfer möglich. Wenn die Prüfungsordnung nur eine Prüfung vorsieht, ist die Anmeldung zu nur einer Prüfung möglich.
(Wie) Können Anerkennungsprozesse aus vorherigem Studium oder dem Ausland verkürzt werden?
Prozess zur Anrechnung von Prüfungsleistungen im Verwaltungsportal:
Grundsätzlich werden die Anträge beim Team Anerkennung und Anrechnung im Prüfungsamt nach Eingang bearbeitet. Wenn eine Anerkennung dringend ist, können Anträge nach individueller Kontaktaufnahme ggf. vorgezogen werden. Eine inhaltliche Einschätzung kann bereits vorab auf Anfrage vom Prüfungsausschuss gegeben werden. Die formale Anerkennung obliegt dem Team Anerkennung und Anrechnung.
Wie kann aktive Teilnahme für Module abgebildet werden?
Die aktive Teilnahme wird intern durch die jeweiligen Lehrenden geregelt. Eine Möglichkeit über Stud.IP ist das „Gradebook“, dass in der jeweiligen Veranstaltung abgerufen werden kann unter: Verwaltung -> Werkzeuge.
Wo sollen die Protokolle zu mündlichen Prüfungen aufbewahrt werden? Wie soll zukünftig mit Protokollen umgegangen werden?
Die Protokolle sollen nicht an das Prüfungsamt gesendet werden.Es gelten die Archivierungsfristen der Universität.
Sind Verteidigungen von Masterarbeiten als mündliche Prüfungen definiert? Wie ist dies geregelt? Sind dort Protokolle nötig? Kann die Note der Verteidigung auf dem Gutachten vermerkt werden?
Die Prüfungsordnung für Fach-Masterstudiengänge §21 Abs. 9-10 definiert diese Leistung als „mündlichen Abschlusskolloquium“.
Abweichende Regelungen sind durch fachspezifische Prüfungsordnungen möglich. Eine Protokollierung sollte grundsätzlich bei mündlichen Prüfungen erfolgen. Grundsätzlich kann auf dem Gutachten vermerkt werden, dass das Abschlusskolloquium unter Angabe des Datums sowie der Note stattgefunden hat.
Wie wird die Betreuung von Abschlussarbeiten durch externe und Nicht- Hochschullehrer genehmigt?
Ja, aber bei einem externen Gutachter muss der zweite Gutachter ein Hochschullehrer aus dem entsprechenden Studiengang der Universität Oldenburg sein (siehe MPO §21 Abs. 2).
Wer erkennt ausländische Zeugnisse z.B. für Stipendien an?
Aktuell (Stand: 28.02.2024) liegt der Verantwortungsbereich beim Referat Studium und Lehre.
Nach Abstimmung des übergeordneten Studiengremiums mit dem Prüfungsamt, Februar 2024