Aktuelles
Das Lehrangebot für den B.Sc. Uwi im SoSe25 wird am Fr, 14.02.25 um 12:00 Uhr in Stud.IP freigeschaltet. Bei Lehrveranstaltungen, die von anderen Instituten angeboten werden, kann der Termin zur Freischaltung variieren. Um das Anmeldeverfahren zu entzerren, gibt es gesonderte Termine für die Anmeldung für mar231 (ehemals mar010) – Formenkenntnis: 17.02. um 9:00 Uhr & mar020 – UOPs: 17.02. um 13:00 Uhr.
- Die neue fachspezifische Anlage zur Prüfungsordnung 2024 und auch die aktualisierte Modulübersicht ist online. Die aktuellen Regelungen findet ihr hier
- Hochschulinformationstag am 14.06.2024: Fachvorstellung B.Sc. Umweltwissenschaften um 12:30 Uhr. Kommt vorbei und entdeckt was im Uwi steckt.
- Die aktuellen Folien zu den diesjährigen Infoveranstaltungen zur Modulwahl und Kontaktpraktikum/Bachelorarbeit sind nun online. Einfach weiter nach unten scrollen und bei „Studiengangsinformationen” herunterladen.
- Das Lehrangebot von ICBM und IBU im WiSe24/25 wird am Do, den 13.06.24 um 12:00 Uhr in Stud.IP freigeschaltet. Bei Lehrveranstaltungen, die von anderen Instituten angeboten werden, kann der Termin zur Freischaltung variieren. Die Infoveranstaltung zur Modulwahl findet am 10.06.24 um 16:15 Uhr in W15-1-146 und unter https://meeting.uol.de/b/drm-t7g-jlk-rdv statt.
- Am 30.05.24 um 12:15Uhr gibt es Infos zur Orga von Kontaktpraktikum und Bachelorarbeit. Kommt in W15-1-146 vorbei oder schaltet euch unter https://meeting.uol.de/b/drm-t7g-jlk-rdv online zu.
- Das Lehrangebot für den B.Sc. Uwi im SoSe24 wird am Fr, 16.02.24 um 12:00 Uhr in Stud.IP freigeschaltet. Bei Lehrveranstaltungen, die von anderen Instituten angeboten werden, kann der Termin zur Freischaltung variieren. Um das Anmeldeverfahren zu entzerren, gibt es gesonderte Termine für die Anmeldung für mar020 – UOPs: 19.02.24, 11:00 Uhr & mar010 – Formenkenntnis: 19.02.24, 12:00 Uhr
- Die aktualisierte Version des Modulhandbuchs ist online. Ihr findet sie unter „Quicklinks”.
- Alle Infos aus der Fachvorstellung Uwi findet ihr unten links in der PDF unter „Studiengangsinformationen”.
- Hallo an alle neuen UWI-Studierenden! Am 10.10.2023 um 10:15Uhr findet in W32 0-005 die diesjähre Fachvorstellung statt. Dazu gibt es viele Angebote im Programm der Fachschaft!
- Neuigkeiten zum Lehrangebot WiSe23/24: mar080 und mar150 werden am Fr, 08.09.23 um 12:00Uhr freigeschaltet. Zudem gibt es als neues Angebot einen Python-Kurs in pb419!
- Die Aufzeichnungen der diesjährigen Infoveranstaltungen zu Modulwahl, Kontaktpraktikum und Bachelorarbeit sind unter https://meeting.uol.de/b/drm-t7g-jlk-rdv abrufbar. Die dazugehörigen Folien findet ihr in den Studiengangsinformationen auf der Hauptseite.
- Am 07.07.23 um 12:15Uhr findet eine Infoveranstaltung für Zweitsemester zur Modulwahl statt. Infos zur Orga von Kontaktpraktikum und Bachelorarbeit gibt es am 14.07.23 um 12:15Uhr. Ihr könnt jeweils in Raum W15-1-146 kommen oder euch unter https://meeting.uol.de/b/drm-t7g-jlk-rdv online zuschalten.
- Das Lehrangebot im B.Sc. Uwi für das WiSe 2023/2024 wird am 8. Juni 2023 um 16 Uhr freigeschaltet. Bei Lehrveranstaltungen, die von anderen Instituten angeboten werden, kann der Termin zur Freischaltung variieren.
- Ab 1.4.2023 wird Dr. Marion Pohlner die Studienfachberatung und die Studiengangskoordination des BSc Uwi übernehmen.
Fragen zu Prüfungsangelegenheiten
Hier haben wir einige wiederkehrende Fragen gesammelt. Weitere Anregungen für Themen / Fragen gern an.
Wie wird die An- und Abmeldefrist für Prüfungen generell gehandhabt? Kann die voreingestellte Frist von einer Woche generell verändert/verkürzt werden?
Für Klausuren gilt eine Anmeldefrist von einer Woche (siehe Prüfungsordnung für die Fach-Bachelor- und Zwei-Fächer-Bachelorstudiengänge §9 Abs. 2). Für alle weiteren Prüfungsformen kann die Anmeldefrist individuell bis einen Tag vor dem Prüfungstermin festgesetzt werden.
Wie kann mit Einzelfällen umgegangen werden, die die Anmeldefrist versäumt haben?
Anmeldung zum Wiederholungstermin
oder
die Prüfung wird für alle Studierenden erneut geöffnet (Prinzip Chancengleichheit und gerechtes Verfahren).
Wenn ein*e Studierende*r irrtümlich die Prüfung ohne Anmeldung mitgeschrieben hat, muss dies akzeptiert werden und die Eintragung erfolgt im Nachhinein durch das Akademische Prüfungsamt. Die Nachmeldung erfolgt über die E-Mail-Adresse der Universität Oldenburg oder mittels Modulschein.
Besteht die Möglichkeit, dass Prüfende bei nachträglichen Anmeldungen durch das Prüfungsamt entsprechend informiert werden?
Wenn die Anmeldefrist abgelaufen ist, wird den Studierenden vom Prüfungsamt mitgeteilt, dass sie sich an die/den jeweilige*n Lehrende*n wenden sollen. Es werden keine Studierenden eigenmächtig durch das Prüfungsamt nachgemeldet.
Bei Fristablauf am Freitag, ist es möglich, dass Studierenden, die sich Freitag angemeldet haben, von dem Prüfungsamt am Montag nachgemeldet werden. Über diese Nachmeldungen sollen die Lehrenden zukünftig informiert werden.
Können nicht angemeldete Studierende von den Prüfenden zugelassen werden und wie kann die Note dann nachgemeldet werden?
Die Frage bezieht sich insbesondere auf Studierende aus Studiengängen, für die das jeweilige Modul nicht freigeschaltet ist und die sich nicht selbst eintragen können
Die betroffenen Studierenden müssen sich direkt beim Prüfungsamt melden. Folgende Angaben werden benötigt: Modulname, Modulkürzel, Prüfungsdatum, Prüfende*r, ggf. Prüfungsnummer. Die KP-Zahl wird im Nachhinein vom Prüfungsamt entsprechend angepasst, wenn es bei den Studiengängen/Modulen Unterschiede gibt.
Die Meldung der Note erfolgt über die E-Mail-Adresse der Universität Oldenburg oder mittels Modulschein.
Wie ist der Freiversuch bei nichtbestandenen Prüfungen und zur Notenverbesserung geregelt? Wie und wann kann er beantragt werden?
Beide Regelungen gelten nur in der Regelstudienzeit (siehe Prüfungsordnung für die Fach-Bachelor- und Zwei-Fächer-Bachelorstudiengänge §15 Abs. 5). „Erstmögliche Prüfungsleistung“ bedeutet „erstmöglich“ im Sinne der Studierenden - es gilt nicht der nächste mögliche Prüfungstermin als „erstmöglich“.
Antrag Notenverbesserung: Es wird immer die bessere Note gewertet. Bitte Formular unter https://uol.de/studiengang/pruefungen/umweltwissenschaften-fach-bachelor-136 nutzen.
Nichtbestandene Prüfungen: Die Anmeldung erfolgt formlos per E-Mail an das Prüfungsamt spätestens zwei Wochen vor dem zweiten Prüfungstermin. Im Falle von Nichterscheinen zur Prüfung oder Täuschungsversuch wird der Freiversuch verwirkt.
Können mehrere Prüfungsnummern vergeben werden oder mehrere Lehrende zur gleichen Prüfung zugeordnet werden?
Es können pro Modul mehrere Prüfungen angelegt werden. Pro Prüfung ist aber nur ein Erstprüfer und ein Zweitprüfer möglich. Wenn die Prüfungsordnung nur eine Prüfung vorsieht, ist die Anmeldung zu nur einer Prüfung möglich.
(Wie) Können Anerkennungsprozesse aus vorherigem Studium oder dem Ausland verkürzt werden?
Grundsätzlich werden die Anträge beim Team Anerkennung und Anrechnung des Akademischen Prüfungsamts nach Eingang bearbeitet. Wenn eine Anerkennung dringend ist, können Anträge nach individueller Kontaktaufnahme ggf. vorgezogen werden.
Eine inhaltliche Einschätzung kann bereits vorab auf Anfrage vom Prüfungsausschuss/Fachvertretung gegeben werden. Das Team Anerkennung und Anrechnung des Akademischen Prüfungsamts beurteilt die Vollständigkeit der Unterlagen, die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die formalen Kriterien. Über die Anerkennung entscheidet abschließend der zuständige Prüfungsausschuss bzw. die von diesem beauftragte Fachvertretung.
Wie kann aktive Teilnahme für Module abgebildet werden?
Die aktive Teilnahme wird intern durch die jeweiligen Lehrenden geregelt. Eine Möglichkeit zur Erfassung ist das „Gradebook“ in Stud.IP, das in der jeweiligen Veranstaltung abgerufen werden kann unter: Verwaltung -> Werkzeuge.
Wo sollen Protokolle zu mündlichen Prüfungen aufbewahrt werden? Wie soll zukünftig mit Protokollen umgegangen werden?
Protokolle zu mündlichen Prüfungen sollen nicht an das Prüfungsamt gesendet werden. Es gelten die Archivierungsfristen der Universität.
Mündliche Prüfungen können auch direkt über Stud.IP protokolliert werden. Mündlichen Prüfungen können bei der jeweiligen Lehrveranstaltung wie folgt angelegt werden: Verwaltung – Werkzeuge – Werkzeug „Prüfungstermine“ aktivieren
Wie wird die Betreuung von Abschlussarbeiten durch externe und Nicht-Hochschullehrer geregelt?
Nach der Prüfungsordnung für die Fach-Bachelor- und Zwei-Fächer-Bachelorstudiengänge §22 Abs. 2 wird die Bachelorarbeit von zwei Prüfenden bewertet (Erstgutachter*in und Zweitgutachter*in). Mindestens ein*e Gutachter*in muss Mitglied der Hochschullehrergruppe oder Privatdozent*in aus dem B.Sc. Umweltwissenschaften sein.
Bei internen Bachelorarbeiten kann der Prüfungsausschuss im Einzelfall zulassen, dass die Arbeit auch von zwei hauptamtlich beschäftigten Lehrenden (die nicht Hochschullehrer*in oder Privatdozent*in sind) begutachtet werden kann.
Bei externen Bachelorarbeiten muss neben dem/der externen Gutachter*in aber immer die zweite begutachtende Person ein*e Professor*in oder Privatdozent*in aus dem B.Sc. Umweltwissenschaften sein. Der/Die externe Gutachter*in muss beim Prüfungsamt einen Antrag auf Erteilung der Prüfungsberechtigung stellen.
Wer erkennt ausländische Zeugnisse z.B. für Stipendien an?
Aktuell (Stand: 28.02.2024) liegt der Verantwortungsbereich beim Referat Studium und Lehre.
Nach Abstimmung des übergeordneten Studiengremiums mit dem Prüfungsamt, Februar 2024