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Schulfreistellung & Versicherung

Regelungen zur Schulfreistellung und Versicherung am Zukunftstag

Für die teilnehmenden Mädchen und Jungen wird dieser Tag als schulische Veranstaltung im Sinne von Betriebserkundungen eingeordnet, aus versicherungstechnischen Gründen müssen die Eltern einen formlosen Antrag an die Schulleitung einreichen. Im Anschluss an die Veranstaltung ist die Teilnahmebestätigung in der Schule abzugeben.

Die Formulare für die Freistellung vom Unterricht und die Teilnahmebescheinigung können auf der Homepage des Niedersächsischen Kultusministeriums unter Zukunftstag für Mädchen und Jungen in Niedersachsen heruntergeladen werden.

Die teilnehmenden Kinder sind am Aktionstag in der Regel über ihre Familie haftpflichtversichert.

Soweit der Zukunftstag als Schulveranstaltung durchgeführt wird, besteht der übliche gesetzliche Unfallversicherungsschutz.

Webmaster-Kontakt (Stand: 01.08.2024)  | 
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