Planung und Abfassung der Bachelor- und Masterarbeit

In welchem Fach kann ich meine Abschlussarbeit schreiben?

Sie können nach Wahl in einem Ihrer beiden Studienfächer die Bachelorarbeit schreiben oder interdisziplinär in beiden (Ausnahme: Wenn Sie das Fach Ev. Theologie und Religionspädagogik nur als 30 KP-Fach studieren, schreiben Sie die Arbeit im 90 KP-Fach). Im Master of Education können Sie die Abschlussarbeit in einem Ihrer beiden Studienfächer oder aber in den Bildungswissenschaften schreiben.

Wer kann meine Abschlussarbeit betreuen?

Die für die Abschlussarbeiten prüfungsberechtigten Lehrenden unseres Faches sind in den Prüferlisten bei den Abschlussmodulen markiert:

uol.de/fk4/studium-und-lehre/studiengaenge/pruefungen/pruefungsberechtigte

Sie finden die Prüfenden auch in den Modulbeschreibungen unserer Abschlussmodule. Zur Themenfindung für Ihre Abschlussarbeit und zur Abklärung weiterer Fragen wenden Sie sich bitte an die betreffenden Lehrenden in ihren Sprechstunden.

Die Bachelorarbeit wird von zwei Prüfenden bewertet (Erstgutachter/in und Zweitgutachter/in). Mindestens eine Gutachterin oder ein Gutachter muss Mitglied der Hochschullehrergruppe oder Privatdozentin oder Privatdozent des zuständigen Studienfachs sein. Der zuständige Bachelorprüfungsausschuss kann im Einzelfall zulassen, dass die Bachelorarbeit auch von zwei hauptamtlich beschäftigten Lehrenden, die nicht der
Hochschullehrergruppe angehören oder Privatdozentin oder Privatdozent sind, begutachtet werden kann.

Die Masterarbeit wird von zwei Prüfenden bewertet (Erstgutachter/in und Zweitgutachter/in). Mindestens eine Gutachterin oder ein Gutachter muss Mitglied der Hochschullehrergruppe oder Privatdozentin oder Privatdozent des zuständigen Studienfachs sein.
Wird die Masterarbeit interdisziplinär in der Fachdidaktik eines Faches und den Bildungswissenschaften
geschrieben, muss je eine Gutachterin bzw. ein Gutachter aus einem der beiden Gegenstandsbereiche
stammen. Mindestens eine Gutachterin bzw. ein Gutachter muss der Hochschullehrergruppe
angehören.

Was mache ich in dem Kolloquium zur Bachelor- bzw. Masterarbeit und gibt es da eine Prüfungsleistung?

Im Kolloquium stellen die Studierenden ihre Zwischenergebnisse aus der Arbeit an ihrer Abschlussarbeit vor und erhalten Rückmeldung anderer Kandidatinnen und Kandidaten sowie mindestens einer Hochschullehrerin oder eines Hochschullehrers. Theologische Interdisziplinarität der BetreuerInnen wird dabei ausdrücklich angestrebt. In das Kolloquium werden bei Bedarf auch Gäste geladen, etwa um über bestimmte Methoden zu referieren.

Die Prüfungsleistung ist eine unbenotete Präsentation des Konzeptes der eigenen Abschlussarbeit im Rahmen des Kolloquiums (3 KP) und die Bachelor- bzw. Masterarbeit.

Wie viele Seiten muss ich für eine Bachelor-/Masterarbeit schreiben?

Der Umfang einer Bachelorarbeit kann 40-60 Seiten, der Umfang einer Masterarbeit 60-80 Seiten betragen.

Wieviel Zeit habe ich zur Abfassung meiner Bachelor-/Masterarbeit?

Die Zeit von der Ausgabe des Themas bis zur Ablieferung der Bachelorarbeit beträgt maximal vier Monate.

Die Zeit von der Ausgabe des Themas bis zur Abgabe der Masterarbeit beträgt

- maximal 20 Wochen (GHR),

- maximal 30 Wochen (Gym, SoPäd),

- maximal 26 Wochen (WiPäd),

- 6 Monate (Fachmaster Ökumene und Religionen).

 

Wo kann ich Hilfe beim Verfassen von wissenschaftlichen Arbeiten bekommen?

Die Lernwerkstatt der ZSKB (Zentrale Studien- und Karriereberatung) bietet Workshops zum wissenschaftlichen Arbeiten und Schreiben, individuelle Schreibberatung, Schreibgruppen sowie Lernmaterialien für Studierende aller Fächer an:

 uol.de/studium/lernwerkstatt/

Kann ich mich exmatrikulieren, wenn ich meine Abschlussarbeit abgegeben habe?

Dieser FAQ wird derzeit überarbeitet.
Sollten Sie Rückfragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Sachbearbeitung im Akademischen Prüfungsamt. Konkrete Rückfragen zu den Modalitäten zur Rückmeldung richten Sie bitte an das Immatrikulationsamt.

Was mache ich, wenn ich während der Abschlussarbeit erkranke?

Reichen Sie bitte beim Prüfungsamt ein ärztliches Attest zusammen mit einem formlosen Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit ein. Die Bearbeitungszeit wird dann entsprechend verlängert.

(Stand: 19.01.2024)  | 
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