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Gernot Lucks

Immatrikulationsamt
A12 1-108

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Anpassungslehrgang für internationale Lehrkräfte

Sie haben außerhalb Deutschlands bereits ein Studium zur Lehrerin oder zum Lehrer abgeschlossen? Um in Niedersachsen weiterhin in diesem Beruf arbeiten zu können, müssen Sie den Antrag auf Anerkennung Ihres Bildungsabschlusses stellen.

1. Abgeschlossenes Lehramtsstudium

Aufgrund von Unterschieden zwischen dem ausländischen Bildungsabschluss und den in Deutschland üblichen Anforderungen ist es häufig erforderlich, dass Sie über einen Anpassungs­lehrgang die benötigten Inhalte nachstudieren müssen.

2. Antrag auf Anerkennung eines ausländischen Bildungsabschlusses

Nähere Informationen zur Anerkennung Ihres ausländischen Bildungsabschlusses erhalten Sie beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg, wo Sie auch den Antrag auf Anerkennung stellen.

Wenn Sie vor der Beantragung eine Beratung zu den möglichen Fächern und Schultypen benötigen, wenden Sie sich gerne an unsere Zentrale Studien- und Karriereberatung.

3. Sprachliche Voraussetzungen und Aufnahmeprüfungen für die Teilnahme am Anpassungslehrgang

Für den Anpassungslehrgang sind die gleichen Deutschkenntnisse wie beim regulären Studium erforderlich.

Der Nachweis kann insbesondere erfolgen durch:

  • eine in deutscher Sprache erworbene Hochschulzugangsberechtigung,
  • einen in deutscher Sprache erworbener Hochschulabschluss oder
  • ein anerkanntes Sprachzertifikat, z. B.
    • DSH-2 (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang) oder
    • TestDaF mit Niveau 4 in allen Teilbereichen oder
    • Goethe-Zertifikat C2 oder
    • telc Deutsch C1 Hochschule. 

Bitte klären Sie mit der für die Einstellung von Lehrkräften zuständigen Stelle, welche Sprach­zertifikate bei der Einstellung anerkannt werden.

In den Fächern Englisch, Informatik und / oder Wirtschafts­wissen­schaften ist darüber hinaus der Nachweis von englischen Sprachkenntnissen, bei den Fächern Spanisch und Französisch der Nachweis von spanischen bzw. französischen Sprachkenntnissen erforderlich. 

Weitere Details dazu finden Sie beim Zwei-Fächer-Bachelor

Eine Aufnahme- bzw. Eignungsprüfung ist in den folgenden Fächern erforderlich:

Diese Prüfungen werden in der Regel jährlich im Mai / Juni angeboten.

Falls Sie bereits ein Hoch­schul­studium in diesem Fach abgeschlossen haben, wenden Sie sich bitte an das jeweilige Institut, um ggf. die Befreiung vom Sprachnachweis bzw. der Aufnahme-/Eignungs­prüfung zu beantragen.

4. Bitte beachten Sie die Bewerbungstermine

Bewerbungstermine WiSe: 15.07
Bewerbungstermine SoSe: 15.01

5. Beantragung zur Aufnahme in den Anpassungslehrgang

Mit Hilfe des „Antrags auf Zulassung zum Anpassunglergangs” beantragen Sie die Aufnahme in den Anpassungslehrgang. Sie schicken diesen Antrag inklusive Anlagen gerne per E-Mail (als ein PDF-Dokument) an:

Antrag auf Zulassung zum Anpassungslehrgang

6. Zulassung

Die Zulassungsentscheidung für den Anpassungslehrgang trifft das Immatrikulationsamt. Dieser Prozess dauert etwa drei Wochen. Diese drei Wochen beginnen mit Zugang der Unterlagen beim Immatrikulationsamt.

Die Zulassungsentscheidung wird Ihnen per E-Mail mitgeteilt, sobald diese dem Immatrikulationsamt bekannt ist.

7. Einschreibung

Nachdem Sie zugelassen wurden, schreiben Sie sich persönlich beim Immatrikulationsamt ein. Hierzu bringen Sie Ihre Originalzeugnisse, bestätigte Übersetzungen und Sprachnachweise mit. Nähere Informationen hierzu finden Sie in Ihrem Zulassungsbescheid.

Mit der Einschreibung erhalten Sie den normalen Status als Student / Studentin der Universität Oldenburg. Sie erhalten eine CampusCard, diese beinhaltet insbesondere den Studierendenausweis und das SemesterTicket.

Für die Einschreibung und die Rückmeldung sind die regulären Semesterbeiträge zu zahlen.

(Stand: 25.04.2024)  | 
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