Kontakt

Vorsitzender

Prof. Dr.-Ing. Andreas Hein

stellvertretende Vorsitzende

Prof. Dr. Barbara Moschner

Zentrales Gremienbüro

Angelina Rayzburd

+49 (0)441 798-4942

OECO 3-309

Wichtige Hinweise zur Zuordnung von Anträgen

Die Kommission für Forschungsfolgenabschätzung und Ethik berät Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bezüglich ethischer und rechtlicher Aspekte bei nicht-medizinischer Forschung am Menschen und orientiert sich dabei an den Grundsätzen der Deklaration von Helsinki.

Ethische Aspekte medizinischer Forschung am Menschen werden durch die Ethikkommission der Fakultät VI begutachtet. Dies betrifft medizinnahe Forschungsvorhaben, insbesondere solche im Rahmen des Arzneimittelgesetzes (AMG), des Medizinproduktgesetzes (MPG), des Transfusionsgesetzes (TFG) sowie der Strahlenschutz- und der Röntgenverordnung.

Bitte beantworten Sie die folgenden Fragen vor der Erstellung des Antrages zur Einschätzung, in welche Kommission Ihr Antrag gehen wird und beachten Sie die für die entsprechende Kommission gültigen Vorlagen und Formulare. Bei Zweifeln bezüglich der Zuordnung wenden Sie sich an die . Sie entscheidet über die Zuordnung der Anträge zu einer der beiden Kommissionen in Absprache mit den beiden Vorsitzenden der Kommissionen nach folgendem Schema:

  1. Ist der Hauptantragsteller Mitglied/Angehöriger der Fakultät VI?
    Nein: Der Antrag wird in der Kommission für Forschungsfolgenabschätzung und Ethik begutachtet, außer eine der Fragen 2-6 wird bejaht.
    Ja: Wird noch eine weitere der Fragen 2-6 bejaht, wird der Antrag in der medizinischen Ethikkommission begutachtet, werden die Fragen 2-6 verneint, wird der Antrag in der Kommission für Forschungsfolgenabschätzung und Ethik begutachtet.
     
  2. Ist ein Arzt oder eine Ärztin an dem Forschungsvorhaben beteiligt?
     
  3. Werden Patienten untersucht, die im Rahmen der Studie ambulant oder stationär behandelt werden?
     
  4. Werden Patienten/Probanden Medikamente verabreicht oder werden sie invasiven Prozeduren unterzogen?
     
  5. Fällt die Studie unter gesetzliche Regelungen (§ 15 BOÄKN, AMG, MPG, Srahlenschutzgesetz etc.)?
     
  6. Handelt es sich um eine rein medizinische Fragestellung (im Gegensatz zu Fragestellungen, die primär in einem anderen Wissenschaftsgebiet wie der Psychologie, den Neurowissenschaften oder den Ingenieurswissenschaften beheimatet sind)?

→ zum Antragsverfahren und den Antragsformularen

→ zu den Sitzungsterminen und Antragsfristen

(Stand: 19.01.2024)  | 
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