Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung (SBV)
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Sekretariat:
Annegret Kock
Raum: A05 0-072a
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Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung (SBV)
Die SBV hat darauf zu achten, dass die für die Schwerbehinderten geltenden Gesetze und Verordnungen eingehalten werden.
Die SBV ist verpflichtet, über die im Amt bekannt gewordenen persönlichen Verhältnisse und Angelegenheiten von Beschäftigten der Universität, die ihrer Bedeutung oder ihrem Inhalt nach einer vertraulichen Behandlung bedürfen, Stillschweigen zu wahren (§ 179 Abs. 7 SGB IX).
Die SBV ist in allen Angelegenheiten beratend und unterstützend tätig, die einen einzelnen Schwerbehinderten oder die Schwerbehinderten als Gruppe sowie die ihnen Gleichgestellten betreffen.
Folgende Hilfestellung kann geleistet werden:
- Unterstützung bei Antragstellung zur Erlangung eines Grades der Behinderung (GdB) an das Versorgungsamt.
- Unterstützung bei Antragstellung zur Gleichstellung an die Agentur für Arbeit.
- Hilfestellung bei Widerspruchsverfahren.
- Begleitung und Beratung bei Einstellungsvorgängen sowie Berufungsverfahren, sofern sich schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen beworben haben. Hierbei achtet die SBV auf ein benachteiligungsfreies Auswahlverfahren sowie darauf, dass bei entsprechender/gleicher Eignung Schwerbehinderte bei einer Stellenbesetzung bevorzugt berücksichtigt werden.
- Förderung der Eingliederung von schwerbehinderten Menschen in die Dienststelle.
- Beratung zur Ausstattung behindertengerechter Arbeitsplätze.
- Beantragung von Hilfsangeboten bei den zuständigen Stellen, um eine Eingliederung an dem Arbeitsplatz zu erleichtern.
- Information über externe Hilfsangebote (z. B. Integrationsamt, Agentur für Arbeit, Rentenversicherung).
- Entgegennahme von Anregungen und Beschwerden um gemeinsam mit den Verantwortlichen eine für alle Seiten zufriedenstellende Lösung finden.
- Teilnahme an Personal- und BEM-Gesprächen mit schwerbehinderten Menschen.
- Gesprächsbegleitung und Beratung bei Problemen am Arbeitsplatz.
Die SBV ist eine Ein-Personen-Vertretung mit z.Z. fünf gewählten StellvertreterInnen.
Sie arbeitet als eigenständige Institution mit dem Personalrat eng zusammen und ist durch den Arbeitgeber nicht weisungsgebunden.
Die gesetzliche Grundlage bieten das Sozialgesetzbuch SGB IX, das Behindertengleichstellungsgesetz, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), die Richtlinien zur gleichberechtigten und selbstbestimmten Teilhabe schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen am Berufsleben im öffentlichen Dienst und die UN - Behindertenrechtskonvention (UN - BRK). Zudem richten wir uns nach der Inklusionsvereinbarung, die im Jahr 2022 zwischen Präsidium, Personalrat und Schwerbehindertenvertretung geschlossen wurde. Diese ist einsehbar im Verwaltungsportal und in den amtlichen Mitteilungen https://uol.de/amtliche-mitteilungen?suche=inklusionsvereinbarung
Die SBV nimmt an den Personalratssitzungen teil. Ebenso an den Arbeitsgruppen des Personalrats zu Themen, die schwerbehinderte Menschen betreffen (z.B. Arbeitsschutz/Arbeitssicherheit, Öffentlichkeit, Mitarbeiter-Führungskräftegespräche).