Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte

Seit November 2023 besteht das Team der dezentralen Gleichstellungsbeauftragten der Fakultät VI Medizin und Gesundheitswissenschaften aus zehn Frauen. Sie erreichen uns unter der Funktionsadresse:

Die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten beraten die Beschäftigten der Fakultät VI in allen Fragen, die mit der Diskriminierung auf Grund des Geschlechts einhergehen. 

Sie sind außerdem mit der Konzeption und Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Chancengleichheit an der Fakultät befasst. Sie setzen sich für verschiedene Belange ein, wie zum Beispiel die Förderung von Wissenschaftler*innen in der Qualifikationsphase, die Stärkung der aktiven Rekrutierung im Rahmen von Berufungsverfahren, fakultätsinterne Gleichstellungsmaßnahmen und die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Sie arbeiten in Abstimmung mit der zentralen Gleichstellungsbeauftragten und dem Team der Gleichstellungsstelle

Die Fakultätsgleichstellungsbeauftragten sind bei allen gleichstellungrelevanten Angelegenheiten, d.h. bei allen Struktur- und Personalentscheidungen (Veröffentlichung von Stellenausschreibungen, Auswahl und Einstellung von Mitarbeitenden inkl. Änderung der Eingruppierung und Aufstockung von Arbeitsverträgen, Berufungskommissionen, Personalentwicklungskonzepten, Gremiensitzungen etc.) rechtzeitig im Vorfeld zu informieren und zu beteiligen. Je früher die Beteiligung und Einbindung der Fakultätsgleichstellungsbeauftragten erfolgt, desto effizienter können sie die Ratsuchenden beraten, bestimmte Themen inhaltlich besetzen und (Auswahl-)Verfahren begleiten.

Stellenbesetzungsverfahren

Die formelle Mitbestimmung zu Personalvorgängen seitens der dezentralen und der zentralen Gleichstellungsbeauftragten erfolgt über den sogenannten Begleitbogen zur Umsetzung gleichstellungsfördernder Maßnahmen, der zu jeglichen Personalvorgängen ausgefüllt werden muss.

Die vollständig ausgefüllten Begleitbögen können von den Kommissionsvorsitzenden oder Einstellenden ausschließlich in elektronischer Form an die Fakultätsgleichstellungsbeauftragten inkl. weiterer erforderlicher Unterlagen geschickt werden:

Weitere erforderliche Unterlagen sind

  • die Protokolle der Kommissionssitzungen,
  • bei Ausschreibungsverzicht, ein Antrag mit nachvollziehbarer Begründung möglichst mit Bezug auf den gemeinsamen Kriterienkatalog und vollständigen Nachweisen und
  • bei Verlängerung von Qualifikationsstellen, eine Stellungnahme der betreuenden Person bzw. des*r Vorgesetzten.

Die Begleitbögen werden von den Fakultätsgleichstellungsbeauftragten bearbeitet und elektronisch an die zentrale Gleichstellung weitergeleitet. Damit es nicht zu zeitlichen Engpässen vor der Einstellung kommt, bitten wir Sie, die Unterlagen für die Gleichstellungsbeauftragten zeitgleich mit den Einstellungsunterlagen für das Personaldezernat (über die Geschäftsstelle der Fakultät) zu verschicken.

Ausschreibungsverzicht

Ein Verzicht auf Ausschreibung muss nach § 29 Grundordnung der Universität begründet werden und ist nur im Einvernehmen mit der Gleichstellungsbeauftragten und dem Personalrat möglich. Der gemeinsame Kriterienkatalog zum Ausschreibungsverzicht soll allen Einstellenden als Orientierung dienen, wie der Personalrat und die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte Anträge zum Ausschreibungsverzicht bewerten und unter welchen Konstellationen mit einer Zustimmung zu rechnen ist. Die neue digitale Checkliste vereinfacht die bisher frei zu formulierende Stellungnahme. Sie ist zusammen mit vollständigen Nachweisen sowohl dem Einstellungsantrag als Anlage beizufügen als auch gleichzeitig mit dem Begleitbogen frauenfördernder Maßnahmen über die dezentrale Gleichstellungsbeauftragte an die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte zu senden. Für Fragen zum Ausschreibungsverzicht melden Sie sich gerne bei uns. 

Webmaster (Stand: 13.09.2024)  | 
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