Doktorandenzentrum
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Koordinator des Instituts für Sonder- und Rehabilitationspädagogik
(Informationen, Beratung & Feedback)
Doktorandenzentrum
Doktorandenzentrum (DOZ)
Institut für Sonder- und Rehabilitationspädagogik
Neuigkeiten!
Die nächsten DOZ-Termine:
16.04.2021, 18.06.2021 und 12.11.2021.
Zusätzliche Termine der Fachgruppe ASR:
- 16.3. von 9:00-12:00
- 19.4. von 9:00-12:00
Zusätzliche Termine der Fachgruppe GE:
- 05.02.2021
- 26.02.2021
Zusätzliche Termine der Fachgruppe Psychologie:
- 16.02.2021
- 02.03,2021
- 16.03.2021
- 30.03.2021
Zusätzliche Termine Lernen inklusiv:
- 10.03.2021: 11:30 bis 13:00 Uhr
- 13.04.2021: 13:15 bis 14:45 Uhr
- 11.05.2021: 13:15 bis 14:45 Uhr
- 21.07.2021: 12:00 bis 13:30 Uhr
- 18.08.2021 nach DOZ
- 22.09.2021 12:00-13:30 Uhr
- 12.11.2021 nach DOZ
Zusätzliche Termine der Fachgruppen Sprache und Heterogenität:
- Fr., 23.4., 12-14 Uhr
- Fr., 02.07., 12-14 Uhr
- Mi, 22.09., 10-12 Uhr
Vorsitzende des DOZ
Prof. Dr. Anna-Maria Hintz
Prof. Dr. Tanja Jungmann
Ansprechpartnerin für das DOZ
Neele Schipper
e-mail:
1. Ziele
Das Doktorandenzentrum ist eine fächerübergreifende und interdisziplinäre Einrichtung der Universität nach § 117 NHG zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Es steht unter der Verantwortung des Institutes für Sonder- und Rehabilitationspädagogik der Fakultät I Bildungs- und Sozialwissenschaften. Ziele, Arbeitsformen und Organisation des DOZ orientieren sich an den Empfehlungen der Hochschulrektorenkonferenz „Zum Promotionsstudium“ (HRK 1996). Es wurde im Dezember 1998 vom Senat der Universität zunächst auf 5 Jahre eingerichtet.
Mit der engen Zusammenarbeit zwischen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern der Universität Oldenburg und Kolleginnen und Kollegen anderer Universitäten beschreitet das DOZ einen neuen Weg in der Förderung wissenschaftlichen Nachwuchses.
2. Aufgaben
Das Lehr- und Forschungsgebiet „Sonderpädagogik und Rehabilitation“ soll über verschiedene Angebote in großer Breite repräsentiert werden und Doktorandinnen und Doktoranden die
- die Dissertation in einen größeren thematischen Zusammenhang zu stellen, um damit einer fachlichen Überspezialisierung entgegenzuwirken;
- ihr „Qualitätsprofil in Ergänzung zur Dissertation“ (HRK, 21) abzurunden;
- Schlüsselqualifikationen zu erwerben, wie sie von der HRK aufgezeigt werden
- (21 f.), wozu in besonderer Weise auch geeignete Formen der Beteiligung an Lehraufgaben zum Erwerb hochschuldidaktischer Kenntnisse gehören;
- der Gefahr der „persönlichen Isolierung“ bei der traditionellen Bindung an nur einen Betreuer („Doktorvater“) zu entgehen (HRK, 21).
3. Curriculare Angebote
Auch hier ist auf Ausführungen der HRK hinzuweisen (S. 21 ff.). Einige Vorschläge dazu:
- Zur Basisqualifizierung in Theorie und Methodologie sollten die Doktoranden zunächst die Angebote der eigenen Hochschule nutzen.
- Der Integration der unterschiedlichen Forschungsschwerpunkte könnte eine Vorlesungsreihe dienen, die in jedem Semester unter Beteiligung von Hochschullehrern des Zentrums veranstaltet wird. Die Teilnahme sollte für die Doktoranden verbindlich sein.
- In jedem Semester (möglichst in der vorlesungsfreien Zeit) findet (an wechselnden Universitätsstandorten) eine Blockveranstaltung aller Hochschullehrer und Doktoranden statt. Die inhaltliche Ausgestaltung sollte weitgehend die Wünsche der Doktoranden berücksichtigen.
- Symposien, Fachtagungen etc. der von Hochschullehrern des Zentrums durchgeführten Forschungsprojekte sollten grundsätzlich allen Doktoranden offen stehen.
- Die Doktoranden sollten angeregt werden, geeignete Kooperationsformen (untereinander und gegebenenfalls beteiligter Universitäten) in Eigeninitiative zu entwickeln (Arbeitsgruppen: Wochenend-Workshops u.a.).
- Fachexkursionen, vor allem über bestehende Forschungskontakte ins Ausland, sind vorzusehen.
4. Hochschullehrerinnen/Hochschullehrer
Bei der Zuordnung zu dem Doktorandenzentrum Sonderpädagogik und Rehabilitation verpflichten sich die Professoren zur aktiven Mitarbeit. Das bedeutet u.a.:
- die Bereitschaft, Forschungsvorhaben in das Zentrum einzubringen und auch in den Dienst der Nachwuchsqualifizierung zu stellen. Wissenschaftliche Angestellte in Drittmittelprojekten sind grundsätzlich potentielle Doktoranden. Sie sind dies um so mehr, wenn (zeitweise) Verträge über einen halben Beschäftigungsumfang ausgestellt werden, um Gelegenheit zur Promotion zu geben. Dieses ist ein effektives Förderinstrument für jüngere Hochschulabsolventen, vorausgesetzt, Drittmittelempfänger sind bereit, Stellen zu teilen und in Forschungsprojekten auch Berufsanfängern eine Chance zu geben;
- die Bereitschaft, betreute Dissertationen im Zentrum zur Diskussion zu stellen;
- die Bereitschaft, sich um Mitteleinwerbung für das Doktorandenzentrum zu bemühen;
- die Bereitschaft, an der Entwicklung und Durchführung eines curricularen Angebotes mitzuwirken.
Zur Zeit haben folgende Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer ihre Mitarbeit zugesagt und arbeiten konkret mit:
Prof. Dr. Gisela Schulze, Universität Oldenburg
Prof. Dr. Andrea Erdélyi, Universität Oldenburg
Prof. Dr. Annett Thiele, Universität Oldenburg
Prof. Dr. Clemens Hillenbrand, Universität Oldenburg
Prof. Dr. Anna-Maria Hintz, Universität Oldenburg
Prof. Dr. Ute Koglin, Universität Oldenburg
Apl. Prof. Dr. Heinrich Ricking, Universität Oldenburg
Prof. Dr. Blanka Hartmann
Prof. Dr. Manfred Wittrock, Universität Oldenburg
Prof. Dr. Ulla Licandro
Prof. Dr. Teresa Sansour
Prof. Dr. Tanja Jungmann
Apl. Prof. Dr. med. Andreas Zieger
Prof. Dr. Karsten Speck, Universität Oldenburg
Im Ruhestand
Prof. Dr. Heinz Mühl, Universität Oldenburg
Prof. Dr. Monika Ortmann, Universität Oldenburg
In Memoriam
Prof. Dr.Wolfgang Mutzeck
Prof. Dr. Walter Thimm
Prof. Dr.Erich Westphal
5. Doktorandinnen und Doktoranden
- Vor Aufnahme in das hochschulübergreifende Doktorandenzentrum sollten die Bewerberinnen und Bewerber die formale Zulassung zur Promotion an einer der beteiligten Hochschulen beantragen.
- Mit der Aufnahme in das Zentrum verpflichten sich die Doktorandinnen und Doktoranden zur Mitgestaltung und zur Teilnahme an Angeboten des Zentrums (siehe § 3 der Ordnung).
- Den Studierenden des Zentrums stehen grundsätzlich alle Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer des Zentrums zur Beratung zur Verfügung.
- Interessierte Studierende bzw. Hochschulabsolventen können für eine begrenzte Zeit als Gäste im DOZ mitarbeiten.
6. Ordnung des Doktorandenzentrums
Mit dem Einrichtungsbeschluss hat die Universität eine für das Zentrum verbindliche Ordnung verabschiedet (siehe PDF-Datei).