3G-Regel in der Universitätsbibliothek

Ab dem 29. November gilt an beiden Standorten der Universitätsbibliothek die 3G-Regel. Der Zutritt ist nur mit entsprechendem Nachweis gestattet.

Wegen der steigenden Corona-Infektionszahlen werden die Schutzmaßnahmen an der Universität Oldenburg und damit auch in der Universitätsbibliothek verstärkt.

Ab dem 29. November gilt an beiden Standorten der Universitätsbibliothek für alle Personen die 3G-Regel. Zutritt zu allen universitären Gebäuden und Räumlichkeiten haben grundsätzlich nur Geimpfte, Genesene oder Getestete. Für Studierende und Mitarbeiter*innen der Universität Oldenburg erfolgt die Überprüfung der Nachweise im Rahmen der universitären Kontrollen. Die Nachweise externer Nutzer*innen werden beim Betreten der Bibliotheken überprüft. Bitte halten Sie Ihren Nachweis sowie einen gültigen Lichtbildausweis bereit.

Das Betreten der Gebäude und Räumlichkeiten der Universität Oldenburg ohne Legitimation stellt rechtlich einen Hausfriedensbruch dar und kann von der Universität zur Anzeige gebracht werden.

Außerdem gelten in allen universitären Gebäuden und Räumlichkeiten weiterhin

  • ein grundsätzliches Maskengebot sowie
  • ein grundsätzliches Abstandsgebot.

Diese und weitere Informationen finden Sie auf der Seite Informationen der Universität im Rahmen der Corona-Pandemie

[BIS intern]   (Stand: 19.01.2024)  | 
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