Studienberatung & Kontakt

Christina Meyer-Truelsen, Dipl.-Oec.
Abteilungsleitung Wissenschaftliche Weiterbildung

T +49(0)441 798-3111
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Anrechnungsberatung

Unsere Studienberater*innen informieren Sie ausführlich über die Möglichkeiten der Anrechnung und die Antragstellung. Nehmen Sie gleich Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Termin zur Beratung. 

Informieren Sie sich bequem von zu Hause aus über die berufsbegleitenden Studiengänge und Weiterbildungen:

Kompetenzen anrechnen lassen – Studium verkürzen

In unseren berufsbegleitenden Studiengängen lassen sich unterschiedlichste Vorleistungen anrechnen. So können Sie Kosten und Zeitaufwand reduzieren, weil weniger Module zu belegen sind. Die Prüfung ist unverbindlich und kostenlos.

Was kann angerechnet werden?

Als Fach- oder Führungskraft verfügen Sie über vielfältige Praxiserfahrung mit unterschiedlichen Kompetenzen. Vielleicht haben Sie neben Ihrer Berufsausbildung eine Fortbildung absolviert oder weitere Qualifikationen erworben. Ein Anrechung ist möglich bei:

  • Leistungen aus Studiengängen an anderen Universitäten
  • Leistungen aus Fachhochschulen oder Berufsakademien
  • Fachweiterbildungen und außerhochschulische Zusatzqualifikationen
  • Kompetenzen, die über berufliche Tätigkeiten erworben wurden

Jederzeit einen Antrag stellen

Einen Antrag auf Anrechnung können Sie vor, mit oder auch nach der Bewerbung auf einen Studienplatz stellen. Die Anrechnung erfolgt in der Regel, wenn Vorleistungen und Module bei den Lernergebnissen, Inhalten und dem Niveau gleichwertig sind. Dies beurteilt der Prüfungsausschuss des jeweiligen berufsbegleitenden Studiengangs.

Besuchen Sie das C3L auch hier:

(Stand: 22.01.2024)  | 
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