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Barrierefreie Webseiten
Barrierefreies Internet - was ist das?
"Der Begriff Barrierefreiheit wurde ursprünglich im Bauwesen verwendet und bezeichnet Gebäude, die ohne Hindernisse beispielsweise für Rollstuhlfahrer zugänglich sind" (Quelle: Wikipedia).
Auch im Internet kann es für Personen mit körperlichen Einschränkungen Hindernisse geben, durch welche die Benutzung schwer bis unmöglich wird. Mögliche Einschränkungen:
- Sehfähigkeit: Blindheit, aber auch starke Sehschwäche inkl. Farbenblindheit, erfordert andere Wege, eine Webseite zu lesen, z.B. durch Braille-Zeile oder mittels Vorlesefunktion ("Screenreader").
- Gehör: Taubheit oder Schwerhörigkeit beeinträchtigt die Wahrnehmung akustischer Medien (Audio/Video).
- Motorik: Durch Spastiken oder andere motorische Störungen kann nicht mit der Maus, sondern nur mit der Tastatur navigiert werden.
- Kognitive Fähigkeiten: Einschränkungen wie Lernschwäche, Konzentrationsschwäche u.a. bewirken, dass betroffene Personen komplexe Texte nicht verstehen können.
Die Herausforderung ist also, dass die Informationen auf unseren Webseiten auch für solchermaßen beeinträchtigte Personen zugänglich sind. Dafür muss bei der Bereitstellung der Inhalte auf bestimmte Dinge geachtet werden.
Für Redakteurinnen und Redakteure könnte eine Ausgangsfrage lauten:
Welche Informationen will ich bereitstellen, und wie müssen diese beschaffen sein, damit auch solche Personen sie wahrnehmen können, die z.B. blind oder taub sind?
Video der Schulung zu barrierefreien Webseiten
In einer Online-Schulung zum Thema Barrierefreie Webseiten wurde gezeigt, worauf bei der Bereitstellung von Informationen auf Webseiten zu achten ist, damit die Inhalte dann auch für Personen mit Einschränkungen zugänglich bleiben. Neben einem kurzen allgemeinen Überblick werden Aspekte rund um die Verwendung von Bildern, Tabellen und Textelementen betrachtet. Hier können Sie das Video anschauen.
Hinweis: Das Video ist nur für Angehörige der Universität aufrufbar.
Rechtlicher Hintergrund
Internetauftritte öffentlicher Stellen sind durch die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Barrierefreiheit verpflichtet. Die Bestimmungen der EU-Richtlinie bzw. der aktuellen Version der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) im jeweiligen Bundesland müssen für Websites, die vor dem 23.09.2018 bereits existierten, ab dem 23.09.2020 umgesetzt sein.
Wer ist verantwortlich?
Für die allgemeine Bedienbarkeit der Website ist der zentrale Adminstrator der Website verantwortlich. Dies betrifft das Rahmenlayout und die Gesamtstruktur der Webseiten sowie das automatische Verhalten von bestimmten Inhaltselementen, die im Content Management System erzeugt werden können. Ein Merkmal dieses Verantwortungsbereichs ist die Tastaturbedienbarkeit der Webseiten. Über den Stand der Barrierefreiheit muss es eine zentrale Barrierefreiheitserklärung geben.
Für alle von den RedakteurInnen bereitgestellten Inhalte sind diese selbst verantwortlich. Neben der allgemeinen Textstruktur (z.B. sinnvolle Verwendung von Überschriften) betrifft dies sämtliche Medien (Bilder, Audio/Video sowie sonstige Download-Dokumente).