Erstkontakt / Psychologische Beratung
Rechtliche Beratung
Rechtliche Beratung
Diskriminierendes Verhalten und gewalttätige Handlungen sollen konsequent geahndet werden. Die Universität Oldenburg ist verpflichtet, auf Wunsch der betroffenen Person und unter Einhaltung des Kein-Nachteil Prinzips, Vorfälle und Verdachtsmomente zu klären, zu verfolgen und geeignete Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen und zur Ahndung der Tat zu ergreifen. Die dabei ergriffenen Maßnahmen richten sich nach dem Einzelfall.
Die conTakt Beratungsstelle bietet eine rechtliche Beratung sowohl im Hinblick auf universitäre als auch außeruniversitäre Maßnahmen. Zu letzteren gehören z.B. die Beratung zum Vorgang einer polizeilichen Anzeige, dem Gang und den Aussichten eines Strafverfahrens oder zur Erwirkung eines Kontakt- und Näherungsverbots nach dem Gewaltschutzgesetz.
Innerhalb der Universität ist auf Wunsch der betroffenen Person die Einleitung eines offiziellen Beschwerdeverfahrens möglich. Dieser Beschwerdeweg ist durch die Richtlinie gegen Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt der Carl von Ossietzky Universität verankert. Die Wahrung der Anonymität der*des Betroffenen ist in diesem Fall nicht mehr möglich. Es erfolgt eine unabhängige Ermittlung durch eine dritte Person, die nicht die Erstberaterin ist. Den Ablauf eines eines offiziellen Beschwerdeverfahrens finden Sie hier.
Die Beraterin begleitet weitere Maßnahmen und unterstützt mit rechtlichen Informationen. Jeder der eingeleiteten Schritte wird in Abstimmung mit der*dem Betroffenen durchgeführt.