Erstkontakt / Psychologische Beratung

Franziska Strosche

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A14 0-039

Rechtliche Beratung

Rechtanwältin Sabine Keidel

Ablauf bei Durchführung eines offiziellen Beschwerdeverfahrens

Ein*e Betroffene*r erteilt den Auftrag zur Sachverhaltsermittlung. Die Wahrung der Anonymität der*des Betroffenen ist in diesem Fall nicht mehr möglich. 

Das offizielle Beschwerdeverfahren ist mehrstufig und gliedert sich wie folgt:

  • Entgegennahme der offiziellen Beschwerde,
  • Sachverhaltsermittlung (dafür können Auskünfte jeder Art eingeholt, Beteiligte, Zeugen und Vorgesetzte gehört und Örtlichkeiten besichtigt werden. Zu ermitteln ist alles, was wichtig und bedeutsam für die Bewertung des Verhaltens der sexualisierten Diskriminierung ist)
  • Prüfung der offiziellen Beschwerde,
  • Empfehlungen zur Intervention zuständiger Personen zum Schutz der*des Betroffenen und/oder gegen den*die Beschuldigte*n.
  • Befragung der*des Betroffenen durch die ermittelnde Person. Dem*Der Beschuldigten wird unter Nennung der belastenden Tatsachen und Beweismittel Gelegenheit zur mündlichen oder schriftlichen Stellungnahme gegeben.
  • Die betroffene Person wird über den Inhalt der Stellungnahme in Kenntnis gesetzt.

Als Maßnahmen kommen nach Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen und Status des*der Beschuldigten z.B. in Betracht:

  • mündliche oder schriftliche Ermahnung,
  • schriftliche Abmahnung,
  • Versetzung oder Umsetzung der beschuldigten Person an einen anderen Arbeitsplatz innerhalb der Universität, Ausschluss aus Veranstaltungen,
  • Ausschluss von der Nutzung universitärer Einrichtungen, Ausschluss von bestimmten Veranstaltungen, Exmatrikulation,
  • Campusverbot für Externe

Eine genaue Auflistung der Konsequenzen ist in der Richtlinie der Universität zu finden.

(Stand: 19.01.2024)  | 
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