Erstkontakt / Psychologische Beratung
Rechtliche Beratung
Erarbeitung von Handlungsoptionen und Unterstützung bei der Umsetzung
Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt hat immer mit Macht zu tun. Der zumeist männliche Täter versucht sich mittels Gestik, Blicken, Worten oder Handlungen gegenüber der betroffenen Person zu ermächtigen, diese einzuschüchtern und für seine Motive zu manipulieren. Dem Großteil der Betroffenen fällt es schwer sich in solchen Situationen direkt und ausreichend klar abzugrenzen. Daraus kann ein Gefühl von Ohnmacht vermischt mit Schuldgefühlen resultieren, sich nicht genügend zur Wehr gesetzt zu haben.
In unserer weiterführenden Beratung erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam Handlungsoptionen wie Sie sich selbst wieder aktiv ermächtigen und wie Sie sich gegenüber der übergriffigen Person oder in künftigen Situationen verhalten können. Dabei reflektieren wir mit Ihnen die jeweiligen persönlichen Möglichkeiten und Umstände.
Darüber hinaus gibt es neben den formellen Maßnahmen, über die wir Sie in der rechtlichen Beratung informieren, auch niedrigschwelligere, informelle Maßnahmen seitens der conTakt Beratungsstelle, die je nach Situation in Frage kommen können. Dazu gehören:
- das Führen eines informellen Gesprächs durch die conTakt Beratungsstelle und/oder einen Vorgesetzten mit dem Hinweis auf das Einhalten respektvoller und professioneller Verhaltensweisen sowie das Verbot von sexualisierter Diskriminierung und Gewalt
- ein von der conTakt Beratungsstelle oder einer gewünschten Ansprechperson begleitetes Gespräch der betroffenen Person oder einer vertretenden Vertrauensperson mit dem/der Beschuldigten
- die Initiierung allgemeiner, präventiver Maßnahmen wie thematische Workshops und Informationsveranstaltungen z.B. in einer Fakultät